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DGAP-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.03.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.03.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-02-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG München ISIN DE0007501009 
(Wertpapier Kenn-Nr. 750 100) Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
zu der am Freitag, 27. März 2020, um 10:00 Uhr (MEZ) in der Bayerischen 
Börse, Karolinenplatz 6, 80333 München stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und 
   Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung an im 
   Internet unter 
 
   https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Ferner werden 
   die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, 
   da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn der TTL Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-AG in Höhe von EUR 6.385.081,69 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 4.215.000,00 
   Dividende von EUR 0,20 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 2.170.081,69 
   Bilanzgewinn                EUR 6.385.081,69 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird 
   der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine 
   unveränderte Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf die 
   Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, das heißt am 1. 
   April 2020 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 und des Prüfers für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
   Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, wird als Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt. 
   Außerdem wird die Rödl & Partner GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Nürnberg, zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 
   2020 und/oder etwaiger zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das 
   Geschäftsjahr 2020 oder das Geschäftsjahr 2021, soweit diese vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021 
   aufgestellt werden, bestellt. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 16 
   (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung)* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   die Ausübung des Stimmrechts werden durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 
   2019 (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien börsennotierter 
   Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG 
   zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs 
   gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Die 
   Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu 
   eingeführte § 67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und 
   erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. 
   September 2020 einberufen werden. Sie werden damit bereits vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 
   anwendbar sein. Die entsprechende Anpassung in § 16 der Satzung 
   der Gesellschaft soll daher bereits beschlossen werden. Der 
   Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung zum Handelsregister 
   sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3. September 
   2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   § 16 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
   *'§ 16* 
 
   *Recht zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss durch einen gemäß § 67c Abs. 3 AktG 
   durch den Letztintermediär in Textform ausgestellten Nachweis 
   über den Anteilsbesitz des Aktionärs, der der Gesellschaft auch 
   direkt durch den Letztintermediär übermittelt werden kann, 
   erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs 
   Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung 
   hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Dabei werden der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet. In 
   der Einberufung zur Hauptversammlung kann für die Anmeldung und 
   den Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes eine kürzere, in 
   Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst 
   ab dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister 
   anzumelden. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und 
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, 
das ist Freitag, der *6. März 2020, 0:00 Uhr (MEZ) *(sog. 
*'Nachweisstichtag'*). Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend 
genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des Freitag, *20. März 2020 
(24:00 Uhr MEZ)* zugegangen sein: 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
c/o Quirin Privatbank AG 
- Hauptversammlungen - 
Bürgermeister-Smidt-Straße 76 
28195 Bremen 
Telefax: +49 (0) 421 / 897604 - 44 
E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr 
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur 
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut 
zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung 
unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die 
Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 

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February 14, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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