Die BAWAG sieht in der Sammelpass-Aktion der Post eine nicht zulässige Abwerbeaktion der Post zugunsten der Bank99, schrieb die BAWAG am Abend in einer Mitteilung. Die Einstweilige Verfügung gegen diese Sammelpass-Aktion datiere vom 18. Februar.Der Post werde damit untersagt, die Sammelpass-Aktion in Post-Geschäftsstellen und durch Postpartner, die weiterhin Bankdienstleistungen für die BAWAG P.S.K. ...Den vollständigen Artikel lesen ...