Das Unternehmen hat es nicht geschafft, seinen Streubesitz bis Jahresende 2019 von rund 1 auf 2 Prozent zu erhöhen. Das ist der Mindestwert, den das Börsengesetz vorschreibt, er gilt von EU wegen seit 2018. Auswirkung aufs tägliche Geschäft habe die Entscheidung der Wiener Börse aber nicht. "Die Entscheidung der Wiener Börse AG bewirkt keine Beeinträchtigung des ordentlichen Geschäftsgangs des Unternehmens," ...Den vollständigen Artikel lesen ...