WIESBADEN (Dow Jones)--Mit den weltweiten Reisebeschränkungen in der Corona-Krise ist der Luftverkehr drastisch zurückgangen. Damit fielen auch die Einnahmen aus der Luftverkehrssteuer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Die kassenmäßigen Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer gingen in Deutschland im März um 56,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück.
Für das erste Quartal ergab sich ein Rückgang von 27,3 Prozent gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres. Im Jahr 2019 nahm der Bund insgesamt 1,2 Milliarden Euro für rund 96,6 Millionen beförderte Passagierinnen und Passagiere durch die Luftverkehrsteuer ein.
Die kassenmäßigen Steuereinnahmen werden von den Luftverkehrsunternehmen entrichtet und dem Monat zugeordnet, in dem der Fluggast abgeflogen ist. Bislang stiegen die Einnahmen im März eines jeden Jahres seit der Einführung der Luftverkehrsabgabe im Jahr 2011 im Vergleich zum Februar an. Im Jahr der Corona-Krise ist das nun erstmals nicht der Fall: Die Steuereinnahmen waren im März 2020 um 54,8 Prozent niedriger als im Februar 2020.
Bis Ende März betrug der Steuerbetrag auf Kurzstreckenflüge 7,38 Euro pro Flugticket (seit 1. April 2020: 12,90 Euro), auf Mittelstrecken 23,05 Euro (seit 1. April 2020: 32,67 Euro) und auf Langstrecken 41,49 Euro (seit 1. April 2020: 58,82 Euro).
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April 27, 2020 03:20 ET (07:20 GMT)
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