FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Hartmann & Benz GmbH in Deutschland zwei Vermögensanlagen in Form von "sonstigen Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen" nach § 1 Absatz 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) im Internet öffentlich anbietet.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (09.07.2020)
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Hartmann & Benz GmbH in Deutschland zwei Vermögensanlagen in Form von "sonstigen Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen" nach § 1 Absatz 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) im Internet öffentlich anbietet.
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