Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren können von ihren Arbeitgebern bis zu drei Wochen Sonderurlaub bekommen. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber. Das sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einem Pressestatement Donnerstagnachmittag."Die Unternehmer entscheiden, ob sie die Mitarbeiter freistellen können." Im Falle einer Freistellung übernimmt der Staat ein ...Den vollständigen Artikel lesen ...