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(2)

EANS-Adhoc: STRABAG SE: Coronavirus - STRABAG stellt österreichische Baustellen vorerst ein und setzt höchst vorsorglich Frühwarnsystem nach § 45a AFMG in Gang

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  Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro 
  adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der 
  Emittent verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
Betriebsstillegung/Vorstand/Stellungnahmen 
18.03.2020 
 
Wien - STRABAG, das größte österreichische Bauunternehmen, stellt mit heutigem 
Tag den geregelten Baubetrieb in Österreich ein. Dies gilt bis auf Weiteres, 
mindestens jedoch, solange die 98. Verordnung des Bundesministers für Soziales 
gemäß §2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes gilt - also bis zum 22.3.2020. Von der 
Maßnahme werden rd. 1.000 Baustellen betroffen sein. 
 
"Die Einschränkungen im öffentlichen Leben im Zusammenhang mit der Coronavirus- 
Prävention haben massive Auswirkungen auf unseren Baubetrieb. Nach Abwägung 
aller Interessen und vor allem auch der gesellschaftlichen Verantwortung wegen 
sehen wir uns gezwungen, diesen drastischen Schritt zu setzen", so STRABAG SE- 
Vorstandsvorsitzender Thomas Birtel. Eine Evaluierung der Baustellen hat 
ergeben, dass bei einer Vielzahl an Baustellen ein 1-Meter-Abstand zwischen 
Mitarbeitenden im praktischen Baubetrieb nicht - wie nun gesetzlich gefordert - 
durchgängig gewährleistet werden und die Lieferkette von Materialien und 
Nachunternehmen nicht mehr sichergestellt werden kann. 
 
Die einzustellenden Baustellen werden gesichert und, weil nicht abschätzbar ist, 
wie lange dieser Ausnahmezustand tatsächlich dauert, für einen mehrwöchigen 
Stillstand vorbereitet. Projekte, bei denen der Mindestabstand eingehalten 
werden kann, sowie Projekte von übergeordnetem öffentlichem Interesse werden - 
im Einverständnis mit der Auftraggeberseite - eingeschränkt weitergeführt. 
 
Höchst vorsorglich löst STRABAG das Frühwarnsystem gemäß § 45a AMFG 
(Österreichisches Arbeitsmarktförderungsgesetz) sowohl hinsichtlich des 
gewerblichen Personals als auch hinsichtlich der Angestellten in Österreich aus. 
Der notwendige Geschäftsbetrieb in Österreich wird unter Einhaltung der 
gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich aufrechterhalten, um nach dem 
Stillstand den Baustellenbetrieb geordnet wieder aufnehmen zu können. 
 
Ob und inwieweit es auch in anderen Konzernländern zu temporären 
Baueinstellungen kommen wird, lässt sich derzeit nicht verlässlich abschätzen. 
 
Aus heutiger Sicht ist noch nicht abzusehen, ob bzw. inwieweit negative Effekte, 
die sich durch Baueinstellungen zwangsläufig ergeben, durch allenfalls 
nachfolgende positive Effekte ausgeglichen werden können. Bei einem längeren 
Anhalten oder einer Verschärfung der aktuellen Situation über die kommenden 
Monate ist aber jedenfalls mit negativen Folgen zu rechnen. Letztlich wird sich 
der Effekt auf das Ergebnis und damit auf die angestrebte EBIT-Marge der 
börsenotierten STRABAG SE für das Geschäftsjahr 2020 erst bei einer 
Normalisierung der Situation genauer bestimmen lassen. 
 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
STRABAG SE 
Diana Neumüller-Klein 
Head of Corporate Communications & Investor Relations 
Tel:   +43 1 22422-1116 
diana.klein@strabag.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 18, 2020 06:39 ET (10:39 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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