Wenn Firmen aufgrund der Coronakrise Geschäfte schließen müssen, entfällt ihr Umsatz, aber die Fixkosten bleiben, insbesondere für die Miete. Das muss nicht sein, meint Deloitte-Expertin Gabriele Etzl. Wenn der Mieter den Mietgegenstand aufgrund außergewöhnlicher Fälle wie Covid-19 gar nicht benutzen kann, muss kein Mietzins bezahlt werden, meint sie unter Berufung auf das Bürgerliche Gesetzbuch. ...Den vollständigen Artikel lesen ...