Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Leonding (pta010/10.04.2020/09:30) - Rosenbauer International AG Leonding, FN 78543 f ISIN AT0000922554
Einberufung der 28. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG für Montag, den 11. Mai 2020 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 4060 Leonding, Paschinger Straße 90
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung Der Vorstand beschloss zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 11. Mai 2020 wird iSd COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140 / 2020) in der geltenden Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 11. Mai 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.
Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung, anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt, sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.
Wir betonen ausdrücklich, dass es leider nicht möglich ist, dass Aktionäre am 11. Mai 2020 selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.
II. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Erweiterung um § 24 FERNTEILNAHME UND FERNABSTIMMUNG, AUFZEICHNUNG UND ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. April 2020, voraussichtlich jedoch bereits ab dem 10. April 2020, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" zugänglich: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * gesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht), * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, * Vergütungspolitik, * Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, * Vollmachtsformular Mag. Fritz Ecker, LLM. oec, * Vollmachtsformular Dr. Christoph Nauer, LL.M., * Vollmachtsformular Mag. Philipp Stossier, * Vollmachtsformular Dr. Christian Temmel, MBA, * Frageformular, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Mai 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 6. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 49 Per E-Mail anmeldung.rosenbauer@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Mag. Tiemon Kiesenhofer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554, * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
V. BESTELLUNG EINES UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt IV nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 11. Mai 2020 kann gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV nur durch einen der nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter, die geeignet und unabhängig sind, erfolgen.
(i) Rechtsanwalt Mag. Fritz Ecker, LL.M. oec Oberhammer Rechtsanwälte GmbH Dragonerstraße 67A, WDZ 10, 4600 Wels Tel +43 7242 309050 100 Telefax +43 1 5033000 33 E-Mail stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at
(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH Enzersdorferstraße 4, 2340 Mödling Tel +43 2236 893377 Telefax +43 2236 893377-40 E-Mail-Adresse proxy@bpv-huegel.com
(iii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier Stossier Heitzinger Rechtsanwälte Dragonerstraße 54, 4600 Wels Tel +43-7242-42605 Fax +43-7242-42605 20 E-Mail kanzlei@stossier.eu
(iv) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH Schottenring 14, 1010 Wien, Telefon +43 1 531781505 Telefax +43 1 5335252 E-Mail-Adresse christian.temmel@dlapiper.com
Jeder Aktionär kann eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.
Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.
Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im Internet unter www.rosenbauer.com unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" zur Verfügung steht.
Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 8. Mai 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen:
(i) vollmacht.rosenbauer.ecker@hauptversammlung.at (ii) vollmacht.rosenbauer.nauer@hauptversammlung.at (iii) vollmacht.rosenbauer.stossier@hauptversammlung.at (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 10, 2020 03:30 ET (07:30 GMT)
Leonding (pta010/10.04.2020/09:30) - Rosenbauer International AG Leonding, FN 78543 f ISIN AT0000922554
Einberufung der 28. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG für Montag, den 11. Mai 2020 um 10:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in 4060 Leonding, Paschinger Straße 90
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung Der Vorstand beschloss zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 11. Mai 2020 wird iSd COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140 / 2020) in der geltenden Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 11. Mai 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.
Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung, anstelle einer Verschiebung der Hauptversammlung auf einen ungewissen späteren Zeitpunkt, sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.
Wir betonen ausdrücklich, dass es leider nicht möglich ist, dass Aktionäre am 11. Mai 2020 selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.
II. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Erweiterung um § 24 FERNTEILNAHME UND FERNABSTIMMUNG, AUFZEICHNUNG UND ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. April 2020, voraussichtlich jedoch bereits ab dem 10. April 2020, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" zugänglich: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * gesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht), * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, * Vergütungspolitik, * Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, * Vollmachtsformular Mag. Fritz Ecker, LLM. oec, * Vollmachtsformular Dr. Christoph Nauer, LL.M., * Vollmachtsformular Mag. Philipp Stossier, * Vollmachtsformular Dr. Christian Temmel, MBA, * Frageformular, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Mai 2020 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 6. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 49 Per E-Mail anmeldung.rosenbauer@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten Rosenbauer International AG Investor Relations z.Hd. Mag. Tiemon Kiesenhofer Paschinger Straße 90 4060 Leonding Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554, * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Mai 2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
V. BESTELLUNG EINES UNABHÄNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt IV nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Eine Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am 11. Mai 2020 kann gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV nur durch einen der nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter, die geeignet und unabhängig sind, erfolgen.
(i) Rechtsanwalt Mag. Fritz Ecker, LL.M. oec Oberhammer Rechtsanwälte GmbH Dragonerstraße 67A, WDZ 10, 4600 Wels Tel +43 7242 309050 100 Telefax +43 1 5033000 33 E-Mail stimmrechtsvertreter@oberhammer.co.at
(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH Enzersdorferstraße 4, 2340 Mödling Tel +43 2236 893377 Telefax +43 2236 893377-40 E-Mail-Adresse proxy@bpv-huegel.com
(iii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier Stossier Heitzinger Rechtsanwälte Dragonerstraße 54, 4600 Wels Tel +43-7242-42605 Fax +43-7242-42605 20 E-Mail kanzlei@stossier.eu
(iv) Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH Schottenring 14, 1010 Wien, Telefon +43 1 531781505 Telefax +43 1 5335252 E-Mail-Adresse christian.temmel@dlapiper.com
Jeder Aktionär kann eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.
Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV nicht zulässig und daher unwirksam.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden.
Für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" jeweils ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen dieses Vollmachtsformular genau durch und beachten Sie auch die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die im Internet unter www.rosenbauer.com unter den Menüpunkten "Investor Relations" und "Hauptversammlung" zur Verfügung steht.
Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 8. Mai 2020, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters einlangen:
(i) vollmacht.rosenbauer.ecker@hauptversammlung.at (ii) vollmacht.rosenbauer.nauer@hauptversammlung.at (iii) vollmacht.rosenbauer.stossier@hauptversammlung.at (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 10, 2020 03:30 ET (07:30 GMT)