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DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-03-30 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 - 
- Wertpapierkennnr. KC0100 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Mittwoch, 
20. Mai 2020, um 10:30 Uhr (MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD 
Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 
Düsseldorf. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co 
   SE und den Konzern und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 2. März 2020 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es 
   daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und 
   daher vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse 
 
   www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar. Sämtliche genannten Unterlagen liegen 
   darüber hinaus von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und 
   während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers, des 
   Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020, 
   b) zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts des 
      Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 
      2020 sowie 
   c) zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen in den 
      Geschäftsjahren 2020 und 2021, soweit 
      diese inhaltlich den Vorgaben für den 
      verkürzten Abschluss und den 
      Zwischenlagebericht im 
      Halbjahresfinanzbericht entsprechen und 
      vor der ordentlichen Hauptversammlung 
      2021 erstellt werden, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 
   6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde. 
 
*Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 
3 Satz 3 AktG* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr 
MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 
oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten 
Online-Service unter der Internet-Adresse 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
zur Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die 
Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den 
Einladungsunterlagen beigefügt. 
 
Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen 
oder die am 6. Mai 2020 (0:00 Uhr MESZ) im Aktienregister 
eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post 
übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten 
(Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres 
Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können 
Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
für die Hauptversammlung anmelden und Eintrittskarten zur 
Hauptversammlung bestellen, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts 
bevollmächtigen, oder Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die 
Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist ebenfalls 
nur bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) möglich. 
 
Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über 
ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als 
solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 und das Stimmrecht 
ist insoweit der Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte 
beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2020 und dem 20. 
Mai 2020 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im 
Aktienregister vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren 
Umschreibungsanträge nach dem 13. Mai 2020 eingehen, werden erst 
nach der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record 
Date) ist somit der Ablauf des 13. Mai 2020. Sämtliche Erwerber von 
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund gebeten, 
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch 
eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der 
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Ein 
Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte für die Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular wird 
Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. 
Es ist schließlich unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
im Internet abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im 
Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen 
berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein 
Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber 
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die 
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser 
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse 
(postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden. Zudem 
kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und 
Ausgangskontrolle erbracht werden. Auch über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
oder Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und für 
diese Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen. Bei 
persönlichem Erscheinen zur Hauptversammlung gilt eine zuvor 
erteilte Vollmacht automatisch als widerrufen. 
 
Sollen ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein 
Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, 

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March 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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