DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-03-30 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 -
- Wertpapierkennnr. KC0100 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein
zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Mittwoch,
20. Mai 2020, um 10:30 Uhr (MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD
Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474
Düsseldorf.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co
SE und den Konzern und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 2. März 2020 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es
daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und
daher vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
abrufbar. Sämtliche genannten Unterlagen liegen
darüber hinaus von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und
während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die
prüferische Durchsicht von Zwischenberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020,
b) zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts des
Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr
2020 sowie
c) zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen in den
Geschäftsjahren 2020 und 2021, soweit
diese inhaltlich den Vorgaben für den
verkürzten Abschluss und den
Zwischenlagebericht im
Halbjahresfinanzbericht entsprechen und
vor der ordentlichen Hauptversammlung
2021 erstellt werden,
zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs.
6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
*Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs.
3 Satz 3 AktG*
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr
MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax)
Hauptversammlung Klöckner & Co SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 89 2070 37951
oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten
Online-Service unter der Internet-Adresse
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
zur Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die
Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den
Einladungsunterlagen beigefügt.
Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen
oder die am 6. Mai 2020 (0:00 Uhr MESZ) im Aktienregister
eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post
übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten
(Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres
Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können
Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
für die Hauptversammlung anmelden und Eintrittskarten zur
Hauptversammlung bestellen, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts
bevollmächtigen, oder Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die
Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist ebenfalls
nur bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) möglich.
Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über
ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als
solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur
Teilnahme an der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 und das Stimmrecht
ist insoweit der Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte
beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2020 und dem 20.
Mai 2020 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 13. Mai 2020 eingehen, werden erst
nach der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record
Date) ist somit der Ablauf des 13. Mai 2020. Sämtliche Erwerber von
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister
eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund gebeten,
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch
eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine
rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Ein
Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte für die Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular wird
Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt.
Es ist schließlich unter
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html
im Internet abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im
Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen
berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per
Telefax oder per E-Mail)
Hauptversammlung Klöckner & Co SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse
(postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden. Zudem
kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle erbracht werden. Auch über unseren
Hauptversammlungs-Online-Service
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html
können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und für
diese Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen. Bei
persönlichem Erscheinen zur Hauptversammlung gilt eine zuvor
erteilte Vollmacht automatisch als widerrufen.
Sollen ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden,
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March 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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