Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Heidelberg (pta033/21.04.2020/16:45) - MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg, ISIN: DE000A0H1GY2, WKN: A0H1GY
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 13. Mai 2020 um 11:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Marna Beteiligunen AG (" Gesellschaft") ein. Die Gesellschaft macht dabei von der Möglichkeit einer Verkürzung der Einberufungsfrist nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (" GesRuaCOVBekG") Gebrauch. Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung nach den Regelungen in § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist (siehe hierzu nachfolgend Abschnitt II.2) den Aktionären, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, Zugangsdaten für die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über das Internet zur Verfügung stellen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das zum 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr 2019 (inklusive des Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter
https://marna-beteiligungen.com/hauptversammlung/
veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung im Internet unter der angegebenen Adresse zugänglich sein und werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen, sofern die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein sollte.
5. Wahl des Aufsichtsrates
Die Aufsichtsratsmitglieder Karin Lergenmüller, Dr. Burkhard Schäfer und Mathias Schmid wurden jeweils bis zur ordentlichen Hauptversammlung, welche über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Damit endet ihre Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Hiermit ist eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich.
Gemäß § 96 Abs. 1, §101 Abs. 1 AktG sowie §9 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet, zu wählen:
* Prof. Dr. Karin Lergenmüller (Eltville, Head of Finance Lergenmüller Gruppe)
* Mathias Schmid (Frankfurt, Mitglied des Vorstands der Concord Capital AG)
* Dr. Burkhard Schäfer (Mannheim, Geschäftsführer des Management Instituts Schäfer)
Die vorgeschlagenen Mitglieder haben die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller
* Kingstone Europe Aktiengesellschaft, Königstein im Taunus, Vorsitzende des Aufsichtsrates * Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrates * Delphi Unternehmensberatung AG, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrates * Alpha Cleantec AG, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrates * Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrates * Sparta AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrates
Herr Mathias Schmid
* Green Hills Capital Holding AG, Berlin, Mitglied * Tauris Capital AG, Frankfurt, Mitglied * DeFacto Recovery Services AG, Zürich, Präsident des Verwaltungsrats * ARCORE AG, Zug, Präsident des Verwaltungsrates * Alpha Cleantec AG, Zug, Präsident des Verwaltungsrats
Herr Dr. Burkhard Schäfer
* MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, Stellvertretender Vorsitzender * Alpha Cleantec AG, Heidelberg, Stellvertretender Vorsitzender, * VV Beteiligungen AG, Heidelberg, Stellvertretender Vorsitzender, * DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Mitglied * Deutsche Balaton AG, Heidelberg, Mitglied * Altech Advanced Materials AG, Heidelberg, Vorsitzender des Aufsichtsrates seit 21. Oktober 2019, bis dahin stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (d.h. einem direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft haltenden Aktionär) offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Die Deutsche Balaton AG ist mit einem Anteil von 52,38 % der Stimmrechte wesentlich beteiligte Aktionärin der Gesellschaft. Frau Prof. Dr. Lergenmüller ist Organmitglied bei fünf Gesellschaften der Balaton-Gruppe. Herr Dr. Schäfer ist Organmitglied bei sechs Gesellschaften der Balaton-Gruppe, u.a. bei der Deutsche Balaton AG selbst. Bei Herrn Schmid bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats gegenwärtig keine Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex.
Nähere Angaben zu den vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden sich in den Lebensläufen von Frau Prof. Dr. Lergenmüller, Herrn Schmid und Herrn Dr. Schäfer, die auf der Homepage der Gesellschaft unter
https://marna-beteiligungen.com/Unternehmen/ # Aufsichtsrat
zur Verfügung gestellt werden.
6. Änderung von § 16 der Satzung (Einberufung und Ort)
Um auch zukünftig, also nach Außerkrafttreten des GesRuaCOVBekG, die Möglichkeit zu haben, Hauptversammlungen zumindest begleitend virtuell abzuhalten, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
a) In § 16 der Satzung wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
"(3) Die Hauptversammlung kann nach Entscheidung des Vorstands auszugsweise oder vollständig in Bild und Ton übertragen werden. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit Zugang hat."
b) In § 17 der Satzung wird folgender Absatz 4 neu eingefügt:
"(4) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren der Online-Teilnahme zu treffen. Eine etwaige Ermöglichung der Online-Teilnahme und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen."
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.500.500,00 in 1.500.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte, die im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ausgeübt werden können, beträgt 1.500.500 Stimmen. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 21, 2020 10:45 ET (14:45 GMT)
Heidelberg (pta033/21.04.2020/16:45) - MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg, ISIN: DE000A0H1GY2, WKN: A0H1GY
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 13. Mai 2020 um 11:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Marna Beteiligunen AG (" Gesellschaft") ein. Die Gesellschaft macht dabei von der Möglichkeit einer Verkürzung der Einberufungsfrist nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (" GesRuaCOVBekG") Gebrauch. Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung nach den Regelungen in § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG ohne physische Präsenz der Aktionäre durchgeführt. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist (siehe hierzu nachfolgend Abschnitt II.2) den Aktionären, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, Zugangsdaten für die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über das Internet zur Verfügung stellen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das zum 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr 2019 (inklusive des Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter
https://marna-beteiligungen.com/hauptversammlung/
veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung im Internet unter der angegebenen Adresse zugänglich sein und werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen, sofern die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein sollte.
5. Wahl des Aufsichtsrates
Die Aufsichtsratsmitglieder Karin Lergenmüller, Dr. Burkhard Schäfer und Mathias Schmid wurden jeweils bis zur ordentlichen Hauptversammlung, welche über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Damit endet ihre Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Hiermit ist eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich.
Gemäß § 96 Abs. 1, §101 Abs. 1 AktG sowie §9 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet, zu wählen:
* Prof. Dr. Karin Lergenmüller (Eltville, Head of Finance Lergenmüller Gruppe)
* Mathias Schmid (Frankfurt, Mitglied des Vorstands der Concord Capital AG)
* Dr. Burkhard Schäfer (Mannheim, Geschäftsführer des Management Instituts Schäfer)
Die vorgeschlagenen Mitglieder haben die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller
* Kingstone Europe Aktiengesellschaft, Königstein im Taunus, Vorsitzende des Aufsichtsrates * Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrates * Delphi Unternehmensberatung AG, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrates * Alpha Cleantec AG, Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrates * Deutsche Balaton Biotech AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrates * Sparta AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrates
Herr Mathias Schmid
* Green Hills Capital Holding AG, Berlin, Mitglied * Tauris Capital AG, Frankfurt, Mitglied * DeFacto Recovery Services AG, Zürich, Präsident des Verwaltungsrats * ARCORE AG, Zug, Präsident des Verwaltungsrates * Alpha Cleantec AG, Zug, Präsident des Verwaltungsrats
Herr Dr. Burkhard Schäfer
* MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, Stellvertretender Vorsitzender * Alpha Cleantec AG, Heidelberg, Stellvertretender Vorsitzender, * VV Beteiligungen AG, Heidelberg, Stellvertretender Vorsitzender, * DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Mitglied * Deutsche Balaton AG, Heidelberg, Mitglied * Altech Advanced Materials AG, Heidelberg, Vorsitzender des Aufsichtsrates seit 21. Oktober 2019, bis dahin stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär (d.h. einem direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft haltenden Aktionär) offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Die Deutsche Balaton AG ist mit einem Anteil von 52,38 % der Stimmrechte wesentlich beteiligte Aktionärin der Gesellschaft. Frau Prof. Dr. Lergenmüller ist Organmitglied bei fünf Gesellschaften der Balaton-Gruppe. Herr Dr. Schäfer ist Organmitglied bei sechs Gesellschaften der Balaton-Gruppe, u.a. bei der Deutsche Balaton AG selbst. Bei Herrn Schmid bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats gegenwärtig keine Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex.
Nähere Angaben zu den vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden sich in den Lebensläufen von Frau Prof. Dr. Lergenmüller, Herrn Schmid und Herrn Dr. Schäfer, die auf der Homepage der Gesellschaft unter
https://marna-beteiligungen.com/Unternehmen/ # Aufsichtsrat
zur Verfügung gestellt werden.
6. Änderung von § 16 der Satzung (Einberufung und Ort)
Um auch zukünftig, also nach Außerkrafttreten des GesRuaCOVBekG, die Möglichkeit zu haben, Hauptversammlungen zumindest begleitend virtuell abzuhalten, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
a) In § 16 der Satzung wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
"(3) Die Hauptversammlung kann nach Entscheidung des Vorstands auszugsweise oder vollständig in Bild und Ton übertragen werden. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit Zugang hat."
b) In § 17 der Satzung wird folgender Absatz 4 neu eingefügt:
"(4) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren der Online-Teilnahme zu treffen. Eine etwaige Ermöglichung der Online-Teilnahme und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen."
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.500.500,00 in 1.500.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte, die im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ausgeübt werden können, beträgt 1.500.500 Stimmen. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
a) Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 21, 2020 10:45 ET (14:45 GMT)