DGAP-News: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-22 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Berlin WKN 745490 ISIN DE0007454902 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, dem 29. Mai 2020, um 11.00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der Ordensmeisterstr. 15-16, 12099 Berlin, statt. Die gesamte Versammlung wird für unsere Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter der Internetadresse http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html live in Bild und Ton in das Internet übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB* Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. b) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. c) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Thomas Haydn, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Joachim Schwarzer, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. b) Dem vom 01.01.2019 bis 31.07.2019 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Prof.-Dr. Radu Popescu-Zeletin, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. c) Dem vom 12.08.2019 bis 31.12.2019 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Markus Gernot Schmieta, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. d) Dem vom 12.08.2019 bis 31.12.2019 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Hartmut Brandt, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, Niederlassung Berlin, zu wählen. 5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Mit Wirkung zum 31. Juli 2019 haben die Amtszeiten von Herrn Prof. Dr. Walter L. Rust und Herrn Prof. Dr. Ing. Radu Popescu-Zeletin geendet. Auf Antrag der Gesellschaft wurden Herr Markus Gernot Schmieta und Herr Hartmut Brandt mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12. August 2019 zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Die Amtszeit von Herrn Joachim Schwarzer endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 29.05.2020 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Herr Joachim Schwarzer, Geschäftsführer JKS Consulting Berlin, GmbH, wohnhaft in Berlin, Deutschland b) Herr Markus Gernot Schmieta, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in Wedemark, Deutschland c) Herr Hartmut Brandt, Rechtsanwalt, wohnhaft in Feldafing, Deutschland. Herr Joachim Schwarzer bekleidet kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Er wird für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. Herr Markus Gernot Schmieta bekleidet kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr Hartmut Brandt bekleidet kein weiteres Amt in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates stehen die vorgeschlagenen Kandidaten zum Zeitpunkt der Wahl in den Aufsichtsrat in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien oder deren Konzernunternehmen, den Organen der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien oder einem wesentlich an TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. Wesentlich beteiligt im Sinne dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. *Lebensläufe der vorgeschlagenen Aufsichtsräte* 1. Herr Joachim Schwarzer Geschäftsführer der JKS Consulting Berlin GmbH, Berlin, Unternehmensberatung, Politikberatung, 2006 - Aug. 2015 Deutscher Exekutivdirektor der European Bank for Reconstruction and Development (EBRD), London, 2000 - 2005 Vorstandsmitglied (COO - Chief Operating Officer) der TELES AG Informationstechnologien, Berlin, ab Nov. 1998 Bundesministerium der Finanzen, Berlin, u.a. Abteilungsleiter 'Bundeshaushalt', 1996 - 1998 Leiter des Büros des SPD-Parteivorsitzenden und Leiter des Planungsstabes, Bonn und Berlin, 1991 - 1995 Leiter der Vertretung des Saarlandes beim Bund, Bonn, 1986 - 1991 Persönlicher Referent des Finanzpolitischen Sprechers und Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Bonn, 1985 Diplomat an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, Brüssel, 1980 - 1986 Referent im Bundesministerium für Wirtschaft, Bonn, Diplom-Volkswirt. 2. Herr Markus Gernot Schmieta, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; seit 2001 Steuerberater; seit 2008 Wirtschaftsprüfer; geschäftsführender Partner der SK-Treuhand Dr. Schmieta + Partner mbH Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Hannover 3. Herr Hartmut Brandt Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld; seit 1992 Rechtsanwalt; Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Restrukturierung von Unternehmen 6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von eigenen Aktien und entsprechende Satzungsänderung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft von 23.304.676,00 EUR, eingeteilt in 23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie, wird im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG um 4,00 EUR auf 23.304.672,00 EUR, eingeteilt in 23.304.672 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von vier Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Kapitalherabsetzung dient
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April 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)