Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
601 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft -2-

DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Berlin WKN 745490 
ISIN DE0007454902 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
Freitag, dem 29. Mai 2020, um 11.00 Uhr stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Die Versammlung findet ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der Ordensmeisterstr. 
15-16, 12099 Berlin, statt. Die gesamte Versammlung wird für unsere 
Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter der 
Internetadresse 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
live in Bild und Ton in das Internet übertragen (vgl. die näheren 
Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl 
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk 
   des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des 
   Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019, des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 
   5 sowie § 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
   vorgesehen. 
 
   Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstandes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   a) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof. 
      Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für 
      diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
   b) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver 
      Olbrich, wird für diesen Zeitraum 
      Entlastung erteilt. 
   c) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Thomas 
      Haydn, wird für diesen Zeitraum 
      Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   a) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn 
      Joachim Schwarzer, wird für diesen 
      Zeitraum Entlastung erteilt. 
   b) Dem vom 01.01.2019 bis 31.07.2019 
      amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, 
      Prof.-Dr. Radu Popescu-Zeletin, wird für 
      diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
   c) Dem vom 12.08.2019 bis 31.12.2019 
      amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, 
      Herrn Markus Gernot Schmieta, wird für 
      diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
   d) Dem vom 12.08.2019 bis 31.12.2019 
      amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, 
      Herrn Hartmut Brandt, wird für diesen 
      Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Nürnberg, Niederlassung Berlin, zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Mit Wirkung zum 31. Juli 2019 haben die Amtszeiten von Herrn 
   Prof. Dr. Walter L. Rust und Herrn Prof. Dr. Ing. Radu 
   Popescu-Zeletin geendet. Auf Antrag der Gesellschaft wurden 
   Herr Markus Gernot Schmieta und Herr Hartmut Brandt mit 
   Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12. August 2019 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Die Amtszeit von 
   Herrn Joachim Schwarzer endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt 
   vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 
   29.05.2020 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herr Joachim Schwarzer, Geschäftsführer 
      JKS Consulting Berlin, GmbH, wohnhaft in 
      Berlin, Deutschland 
   b) Herr Markus Gernot Schmieta, Rechtsanwalt 
      und Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in 
      Wedemark, Deutschland 
   c) Herr Hartmut Brandt, Rechtsanwalt, 
      wohnhaft in Feldafing, Deutschland. 
 
   Herr Joachim Schwarzer bekleidet kein weiteres Amt in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen 
 
   Er wird für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. 
 
   Herr Markus Gernot Schmieta bekleidet kein weiteres Amt in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Hartmut Brandt bekleidet kein weiteres Amt in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrates stehen die 
   vorgeschlagenen Kandidaten zum Zeitpunkt der Wahl in den 
   Aufsichtsrat in keiner persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zu TELES Aktiengesellschaft 
   Informationstechnologien oder deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
   oder einem wesentlich an TELES Aktiengesellschaft 
   Informationstechnologien beteiligten Aktionär, deren 
   Offenlegung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfohlen wird. Wesentlich beteiligt im 
   Sinne dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder 
   indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der 
   Gesellschaft halten. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten 
   versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden 
   Zeitaufwand erbringen können. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden 
   zu lassen. 
 
   *Lebensläufe der vorgeschlagenen Aufsichtsräte* 
 
   1. Herr Joachim Schwarzer 
 
   Geschäftsführer der JKS Consulting Berlin GmbH, Berlin, 
   Unternehmensberatung, Politikberatung, 2006 - Aug. 2015 
   Deutscher Exekutivdirektor der European Bank for 
   Reconstruction and Development (EBRD), London, 2000 - 2005 
   Vorstandsmitglied (COO - Chief Operating Officer) der TELES 
   AG Informationstechnologien, Berlin, ab Nov. 1998 
   Bundesministerium der Finanzen, Berlin, u.a. Abteilungsleiter 
   'Bundeshaushalt', 1996 - 1998 Leiter des Büros des 
   SPD-Parteivorsitzenden und Leiter des Planungsstabes, Bonn 
   und Berlin, 1991 - 1995 Leiter der Vertretung des Saarlandes 
   beim Bund, Bonn, 1986 - 1991 Persönlicher Referent des 
   Finanzpolitischen Sprechers und Stellvertretenden 
   Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Bonn, 1985 Diplomat 
   an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland 
   bei der Europäischen Union, Brüssel, 1980 - 1986 Referent im 
   Bundesministerium für Wirtschaft, Bonn, Diplom-Volkswirt. 
 
   2. Herr Markus Gernot Schmieta, 
 
   Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; 
   seit 2001 Steuerberater; seit 2008 Wirtschaftsprüfer; 
   geschäftsführender Partner der SK-Treuhand Dr. Schmieta + 
   Partner mbH Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, 
   Hannover 
 
   3. Herr Hartmut Brandt 
 
   Studium der Rechtswissenschaften an der Universität 
   Bielefeld; seit 1992 Rechtsanwalt; Arbeitsschwerpunkte: 
   Arbeits- und Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, 
   Restrukturierung von Unternehmen 
6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im 
   Wege der vereinfachten Einziehung von eigenen Aktien und 
   entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft von 
      23.304.676,00 EUR, eingeteilt in 
      23.304.676 auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien mit einem rechnerischen 
      Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro 
      Aktie, wird im Wege der vereinfachten 
      Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG 
      um 4,00 EUR auf 23.304.672,00 EUR, 
      eingeteilt in 23.304.672 auf den Inhaber 
      lautende Stückaktien mit einem 
      rechnerischen Anteil am Grundkapital von 
      1,00 EUR pro Aktie, herabgesetzt. Die 
      Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 
      vier Stückaktien, auf die der 
      Ausgabebetrag voll geleistet ist und die 
      der Gesellschaft von einem Aktionär 
      unentgeltlich zur Verfügung gestellt 
      werden. Die Kapitalherabsetzung dient 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

ausschließlich dem Zweck, bei der 
      nachfolgend unter TOP 7 zur 
      Beschlussfassung vorgeschlagenen 
      vereinfachten Kapitalherabsetzung zur 
      Verlustdeckung ein glattes 
      Herabsetzungsverhältnis zu ermöglichen. 
      Weitere Einzelheiten regelt der Vorstand. 
   b) In Anpassung an den vorstehenden 
      Beschluss erhält § 5 (Höhe und Einteilung 
      des Grundkapitals) Abs. 1 Satz 1 der 
      Satzung folgenden Wortlaut: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft 
       beträgt 23.304.672,00 EUR und ist 
       eingeteilt in 23.304.672 Stückaktien.' 
7. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in 
   vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch 
   Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   a) Das im Wege der vereinfachten Einziehung 
      von vier Aktien herabgesetzte 
      Grundkapital der Gesellschaft von 
      23.304.672,00 EUR, eingeteilt in 
      23.304.672 auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien mit einem rechnerischen 
      Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro 
      Aktie, wird um 20.391.588,00 EUR auf 
      2.913.084,00 EUR, eingeteilt in 2.913.084 
      auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
      einem rechnerischen Anteil am 
      Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie 
      herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt 
      nach den Vorschriften über die 
      vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 
      ff. AktG) im Verhältnis 8: 1, um in 
      Gesamthöhe von 20.391.588,00 EUR Verluste 
      zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird 
      in der Weise durchgeführt, dass jeweils 
      acht auf den Inhaber lautende Stückaktien 
      zu einer auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige 
      Aktienspitzen, die dadurch entstehen, 
      dass ein Aktionär eine nicht durch 8 
      teilbare Anzahl von Aktien hält, können 
      von der Gesellschaft mit anderen Spitzen 
      zusammengelegt und von ihr für Rechnung 
      der Beteiligten freihändig verwertet 
      werden, sofern diese nicht gemäß § 
      226 Abs. 1 Satz 2 AktG für kraftlos 
      erklärt werden. 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrates 
      Einzelheiten der Durchführung dieses 
      Beschlusses zu regeln. 
   c) In Anpassung an den vorstehenden 
      Beschluss erhält § 5 (Höhe und Einteilung 
      des Grundkapitals) Abs. 1 der Satzung 
      folgenden Wortlaut: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft 
       beträgt 2.913.084,00 EUR und ist 
       eingeteilt in 2.913.084 Stückaktien. 
       Ein Anspruch des Aktionärs auf 
       Verbriefung seiner Aktien (durch eine 
       Einzel- oder Mehrfachurkunde) besteht 
       nicht; der Anspruch auf Verbriefung, 
       der nach den Regeln einer Börse, an der 
       die Aktie zugelassen ist, erforderlich 
       ist, bleibt hiervon unberührt.' 
8. *Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft gegen Bareinlagen* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   1. Das herabgesetzte Grundkapital der 
      Gesellschaft in Höhe von 2.913.084,00 EUR 
      wird gegen Bareinlagen um bis zu 
      1.456.542,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 
      1.456.542 neuen, auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktien mit einem 
      anteiligen Betrag am Grundkapital der 
      Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je 
      Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab 
      dem Geschäftsjahr 2020 gewinnberechtigt. 
      Der Ausgabebetrag beträgt 1,00 EUR je 
      Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis 
      zu 1.456.542,00 EUR. 
   2. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ein 
      Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 
      S. 1 oder § 53?b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 
      des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) 
      tätiges Unternehmen zugelassen mit der 
      Verpflichtung, 
 
      a) die neuen Aktien den bisherigen 
         Aktionären zu einem durch den 
         Vorstand der Gesellschaft mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrats 
         festzulegenden Bezugspreis gegen 
         Bareinlagen zum Bezug anzubieten, 
         wobei der Bezugspreis mindestens dem 
         Ausgabebetrag entsprechen muss, und 
      b) den Mehrerlös aus der Platzierung der 
         Aktien im Rahmen des Bezugsangebotes 
         an die Gesellschaft abzuführen. 
 
      Die Frist für die Annahme des 
      Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der 
      Bekanntmachung des Bezugsangebots. 
   3. Der Vorstand wird ermächtigt, nicht im 
      Rahmen des Bezugsangebotes platzierte 
      Aktien durch Privatplatzierung und/oder 
      ein öffentliches Angebot bestens, jedoch 
      mindestens zum Bezugspreis unmittelbar 
      oder über ein Kreditinstitut oder einen 
      sonstigen mit der Abwicklung beauftragten 
      Emissionsmittler zu verwerten. 
   4. Der Beschluss über die Erhöhung des 
      Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht 
      bis zum 29.10.2020 die Kapitalerhöhung 
      durchgeführt wurde. Eine Durchführung der 
      Kapitalerhöhung nach dem 29.10.2020 ist 
      nicht zulässig. 
   5. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrates die 
      weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
      und ihrer Durchführung, insbesondere die 
      weiteren Bedingungen für die Ausgabe der 
      Aktien festzulegen. 
   6. Der Vorstand wird ermächtigt, die 
      Durchführung der Kapitalerhöhung auch in 
      mehreren Tranchen zum Handelsregister 
      anzumelden. 
   7. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung der Satzung der Gesellschaft 
      entsprechend der Durchführung der 
      Kapitalerhöhung zu ändern. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Internetseite der Gesellschaft und dort 
   zugängliche Unterlagen und Informationen* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zugänglich. 
 
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben 
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter der 
genannten Internetadresse kann die gesamte Versammlung in Bild und 
Ton verfolgt werden. Über die Internetseite ist auch das 
Online-Portal der Gesellschaft (_HV-Portal_) erreichbar, das für 
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre u.a. eine Ausübung 
des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht. 
Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch 
die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
2. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 
teilen wir mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der 
Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 
23.304.676. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 
3. *Durchführung der Hauptversammlung als 
   virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
   Präsenz der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten, öffentliche 
   Übertragung in Bild und Ton* 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die 
ordentliche Hauptversammlung am 29. Mai 2020 auf Grundlage des C-19 
AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte 
Hauptversammlung jedoch per öffentlicher Bild- und Tonübertragung 
unter der Internetadresse 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse 
zugängliche Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) zur 
Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung ihres Stimmrechts, 
zuschalten. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit 
weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die 
Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die 
Aktionäre das HV-Portal nutzen können. 
 
4. *Internetgestütztes HV-Portal und 
   Aktionärs-Hotline* 
 
Unter der Internetadresse 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
unterhält die Gesellschaft ab dem 8. Mai 2020 ein 
internetgestütztes Online-Portal (HV-Portal). Über dieses 
können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, 
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu 
Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie 
sich mit dem Zugangscode, den Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte 
erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs 
auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.