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Dow Jones News
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DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft -4-

DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Berlin WKN 745490 
ISIN DE0007454902 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
Freitag, dem 29. Mai 2020, um 11.00 Uhr stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Die Versammlung findet ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der Ordensmeisterstr. 
15-16, 12099 Berlin, statt. Die gesamte Versammlung wird für unsere 
Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter der 
Internetadresse 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
live in Bild und Ton in das Internet übertragen (vgl. die näheren 
Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
erfolgt ausschließlich im Wege der (elektronischen) Briefwahl 
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk 
   des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des 
   Lageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019, des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 
   5 sowie § 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
   vorgesehen. 
 
   Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstandes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   a) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof. 
      Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für 
      diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
   b) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver 
      Olbrich, wird für diesen Zeitraum 
      Entlastung erteilt. 
   c) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Thomas 
      Haydn, wird für diesen Zeitraum 
      Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   a) Dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn 
      Joachim Schwarzer, wird für diesen 
      Zeitraum Entlastung erteilt. 
   b) Dem vom 01.01.2019 bis 31.07.2019 
      amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, 
      Prof.-Dr. Radu Popescu-Zeletin, wird für 
      diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
   c) Dem vom 12.08.2019 bis 31.12.2019 
      amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, 
      Herrn Markus Gernot Schmieta, wird für 
      diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
   d) Dem vom 12.08.2019 bis 31.12.2019 
      amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, 
      Herrn Hartmut Brandt, wird für diesen 
      Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Nürnberg, Niederlassung Berlin, zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Mit Wirkung zum 31. Juli 2019 haben die Amtszeiten von Herrn 
   Prof. Dr. Walter L. Rust und Herrn Prof. Dr. Ing. Radu 
   Popescu-Zeletin geendet. Auf Antrag der Gesellschaft wurden 
   Herr Markus Gernot Schmieta und Herr Hartmut Brandt mit 
   Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12. August 2019 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Die Amtszeit von 
   Herrn Joachim Schwarzer endet mit Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt 
   vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 
   29.05.2020 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herr Joachim Schwarzer, Geschäftsführer 
      JKS Consulting Berlin, GmbH, wohnhaft in 
      Berlin, Deutschland 
   b) Herr Markus Gernot Schmieta, Rechtsanwalt 
      und Wirtschaftsprüfer, wohnhaft in 
      Wedemark, Deutschland 
   c) Herr Hartmut Brandt, Rechtsanwalt, 
      wohnhaft in Feldafing, Deutschland. 
 
   Herr Joachim Schwarzer bekleidet kein weiteres Amt in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen 
 
   Er wird für den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. 
 
   Herr Markus Gernot Schmieta bekleidet kein weiteres Amt in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Hartmut Brandt bekleidet kein weiteres Amt in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrates stehen die 
   vorgeschlagenen Kandidaten zum Zeitpunkt der Wahl in den 
   Aufsichtsrat in keiner persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zu TELES Aktiengesellschaft 
   Informationstechnologien oder deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
   oder einem wesentlich an TELES Aktiengesellschaft 
   Informationstechnologien beteiligten Aktionär, deren 
   Offenlegung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfohlen wird. Wesentlich beteiligt im 
   Sinne dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder 
   indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der 
   Gesellschaft halten. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten 
   versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden 
   Zeitaufwand erbringen können. 
 
   Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden 
   zu lassen. 
 
   *Lebensläufe der vorgeschlagenen Aufsichtsräte* 
 
   1. Herr Joachim Schwarzer 
 
   Geschäftsführer der JKS Consulting Berlin GmbH, Berlin, 
   Unternehmensberatung, Politikberatung, 2006 - Aug. 2015 
   Deutscher Exekutivdirektor der European Bank for 
   Reconstruction and Development (EBRD), London, 2000 - 2005 
   Vorstandsmitglied (COO - Chief Operating Officer) der TELES 
   AG Informationstechnologien, Berlin, ab Nov. 1998 
   Bundesministerium der Finanzen, Berlin, u.a. Abteilungsleiter 
   'Bundeshaushalt', 1996 - 1998 Leiter des Büros des 
   SPD-Parteivorsitzenden und Leiter des Planungsstabes, Bonn 
   und Berlin, 1991 - 1995 Leiter der Vertretung des Saarlandes 
   beim Bund, Bonn, 1986 - 1991 Persönlicher Referent des 
   Finanzpolitischen Sprechers und Stellvertretenden 
   Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Bonn, 1985 Diplomat 
   an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland 
   bei der Europäischen Union, Brüssel, 1980 - 1986 Referent im 
   Bundesministerium für Wirtschaft, Bonn, Diplom-Volkswirt. 
 
   2. Herr Markus Gernot Schmieta, 
 
   Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; 
   seit 2001 Steuerberater; seit 2008 Wirtschaftsprüfer; 
   geschäftsführender Partner der SK-Treuhand Dr. Schmieta + 
   Partner mbH Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, 
   Hannover 
 
   3. Herr Hartmut Brandt 
 
   Studium der Rechtswissenschaften an der Universität 
   Bielefeld; seit 1992 Rechtsanwalt; Arbeitsschwerpunkte: 
   Arbeits- und Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, 
   Restrukturierung von Unternehmen 
6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im 
   Wege der vereinfachten Einziehung von eigenen Aktien und 
   entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft von 
      23.304.676,00 EUR, eingeteilt in 
      23.304.676 auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien mit einem rechnerischen 
      Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro 
      Aktie, wird im Wege der vereinfachten 
      Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG 
      um 4,00 EUR auf 23.304.672,00 EUR, 
      eingeteilt in 23.304.672 auf den Inhaber 
      lautende Stückaktien mit einem 
      rechnerischen Anteil am Grundkapital von 
      1,00 EUR pro Aktie, herabgesetzt. Die 
      Herabsetzung erfolgt durch Einziehung von 
      vier Stückaktien, auf die der 
      Ausgabebetrag voll geleistet ist und die 
      der Gesellschaft von einem Aktionär 
      unentgeltlich zur Verfügung gestellt 
      werden. Die Kapitalherabsetzung dient 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft -2-

ausschließlich dem Zweck, bei der 
      nachfolgend unter TOP 7 zur 
      Beschlussfassung vorgeschlagenen 
      vereinfachten Kapitalherabsetzung zur 
      Verlustdeckung ein glattes 
      Herabsetzungsverhältnis zu ermöglichen. 
      Weitere Einzelheiten regelt der Vorstand. 
   b) In Anpassung an den vorstehenden 
      Beschluss erhält § 5 (Höhe und Einteilung 
      des Grundkapitals) Abs. 1 Satz 1 der 
      Satzung folgenden Wortlaut: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft 
       beträgt 23.304.672,00 EUR und ist 
       eingeteilt in 23.304.672 Stückaktien.' 
7. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in 
   vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch 
   Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   a) Das im Wege der vereinfachten Einziehung 
      von vier Aktien herabgesetzte 
      Grundkapital der Gesellschaft von 
      23.304.672,00 EUR, eingeteilt in 
      23.304.672 auf den Inhaber lautende 
      Stückaktien mit einem rechnerischen 
      Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR pro 
      Aktie, wird um 20.391.588,00 EUR auf 
      2.913.084,00 EUR, eingeteilt in 2.913.084 
      auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
      einem rechnerischen Anteil am 
      Grundkapital von 1,00 EUR pro Aktie 
      herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt 
      nach den Vorschriften über die 
      vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 
      ff. AktG) im Verhältnis 8: 1, um in 
      Gesamthöhe von 20.391.588,00 EUR Verluste 
      zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird 
      in der Weise durchgeführt, dass jeweils 
      acht auf den Inhaber lautende Stückaktien 
      zu einer auf den Inhaber lautenden 
      Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige 
      Aktienspitzen, die dadurch entstehen, 
      dass ein Aktionär eine nicht durch 8 
      teilbare Anzahl von Aktien hält, können 
      von der Gesellschaft mit anderen Spitzen 
      zusammengelegt und von ihr für Rechnung 
      der Beteiligten freihändig verwertet 
      werden, sofern diese nicht gemäß § 
      226 Abs. 1 Satz 2 AktG für kraftlos 
      erklärt werden. 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrates 
      Einzelheiten der Durchführung dieses 
      Beschlusses zu regeln. 
   c) In Anpassung an den vorstehenden 
      Beschluss erhält § 5 (Höhe und Einteilung 
      des Grundkapitals) Abs. 1 der Satzung 
      folgenden Wortlaut: 
 
       'Das Grundkapital der Gesellschaft 
       beträgt 2.913.084,00 EUR und ist 
       eingeteilt in 2.913.084 Stückaktien. 
       Ein Anspruch des Aktionärs auf 
       Verbriefung seiner Aktien (durch eine 
       Einzel- oder Mehrfachurkunde) besteht 
       nicht; der Anspruch auf Verbriefung, 
       der nach den Regeln einer Börse, an der 
       die Aktie zugelassen ist, erforderlich 
       ist, bleibt hiervon unberührt.' 
8. *Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der 
   Gesellschaft gegen Bareinlagen* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   1. Das herabgesetzte Grundkapital der 
      Gesellschaft in Höhe von 2.913.084,00 EUR 
      wird gegen Bareinlagen um bis zu 
      1.456.542,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 
      1.456.542 neuen, auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktien mit einem 
      anteiligen Betrag am Grundkapital der 
      Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je 
      Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab 
      dem Geschäftsjahr 2020 gewinnberechtigt. 
      Der Ausgabebetrag beträgt 1,00 EUR je 
      Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis 
      zu 1.456.542,00 EUR. 
   2. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ein 
      Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 
      S. 1 oder § 53?b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 
      des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) 
      tätiges Unternehmen zugelassen mit der 
      Verpflichtung, 
 
      a) die neuen Aktien den bisherigen 
         Aktionären zu einem durch den 
         Vorstand der Gesellschaft mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrats 
         festzulegenden Bezugspreis gegen 
         Bareinlagen zum Bezug anzubieten, 
         wobei der Bezugspreis mindestens dem 
         Ausgabebetrag entsprechen muss, und 
      b) den Mehrerlös aus der Platzierung der 
         Aktien im Rahmen des Bezugsangebotes 
         an die Gesellschaft abzuführen. 
 
      Die Frist für die Annahme des 
      Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der 
      Bekanntmachung des Bezugsangebots. 
   3. Der Vorstand wird ermächtigt, nicht im 
      Rahmen des Bezugsangebotes platzierte 
      Aktien durch Privatplatzierung und/oder 
      ein öffentliches Angebot bestens, jedoch 
      mindestens zum Bezugspreis unmittelbar 
      oder über ein Kreditinstitut oder einen 
      sonstigen mit der Abwicklung beauftragten 
      Emissionsmittler zu verwerten. 
   4. Der Beschluss über die Erhöhung des 
      Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht 
      bis zum 29.10.2020 die Kapitalerhöhung 
      durchgeführt wurde. Eine Durchführung der 
      Kapitalerhöhung nach dem 29.10.2020 ist 
      nicht zulässig. 
   5. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrates die 
      weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
      und ihrer Durchführung, insbesondere die 
      weiteren Bedingungen für die Ausgabe der 
      Aktien festzulegen. 
   6. Der Vorstand wird ermächtigt, die 
      Durchführung der Kapitalerhöhung auch in 
      mehreren Tranchen zum Handelsregister 
      anzumelden. 
   7. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung der Satzung der Gesellschaft 
      entsprechend der Durchführung der 
      Kapitalerhöhung zu ändern. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Internetseite der Gesellschaft und dort 
   zugängliche Unterlagen und Informationen* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zugänglich. 
 
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben 
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter der 
genannten Internetadresse kann die gesamte Versammlung in Bild und 
Ton verfolgt werden. Über die Internetseite ist auch das 
Online-Portal der Gesellschaft (_HV-Portal_) erreichbar, das für 
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre u.a. eine Ausübung 
des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht. 
Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch 
die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
2. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 
teilen wir mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der 
Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 
23.304.676. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 
3. *Durchführung der Hauptversammlung als 
   virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
   Präsenz der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten, öffentliche 
   Übertragung in Bild und Ton* 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die 
ordentliche Hauptversammlung am 29. Mai 2020 auf Grundlage des C-19 
AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte 
Hauptversammlung jedoch per öffentlicher Bild- und Tonübertragung 
unter der Internetadresse 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse 
zugängliche Online-Portal der Gesellschaft (HV-Portal) zur 
Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung ihres Stimmrechts, 
zuschalten. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit 
weiteren Informationen zur Rechtsausübung zugeschickt. Die 
Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die 
Aktionäre das HV-Portal nutzen können. 
 
4. *Internetgestütztes HV-Portal und 
   Aktionärs-Hotline* 
 
Unter der Internetadresse 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
unterhält die Gesellschaft ab dem 8. Mai 2020 ein 
internetgestütztes Online-Portal (HV-Portal). Über dieses 
können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, 
Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu 
Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie 
sich mit dem Zugangscode, den Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte 
erhalten, einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs 
auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft -3-

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und 
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer 
Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter: 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser 
Einladungsbekanntmachung. Bei Fragen zur virtuellen 
Hauptversammlung und zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich an 
unsere Aktionärs-Hotline unter der Nummer 089 210 27 220 wenden. 
 
5. *Voraussetzungen für die Ausübung der 
   Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts 
   (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 AktG 
   und dessen Bedeutung) und die elektronische 
   Zuschaltung zur Hauptversammlung* 
 
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und 
zur elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal sind Aktionäre 
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) 
unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der 
Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem depotführenden 
Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
übermitteln (_ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre_): 
 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax an +49 89 21027 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 8. 
Mai 2020 (0.00 Uhr - sogenannter _Nachweisstichtag_) beziehen. 
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 
Ablauf des 22. Mai 2020 (24.00 Uhr) unter der oben genannten 
Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der 
Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht 
angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts 
nachgewiesen hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an 
der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten 
weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder 
nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den 
Aktionär zurückweisen. 
 
Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang 
des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im 
Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von 
Aktionärsrechten, die Möglichkeit zur elektronischen Zuschaltung 
zur Hauptversammlung über das HV-Portal und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang 
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem 
bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die 
Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das 
HV-Portal zum Zwecke der elektronischen Zuschaltung zur 
Hauptversammlung zugesandt. 
 
6. *Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl* 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen durch 
Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
abgeben. 
 
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür das mit der 
Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. 
Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
heruntergeladen werden. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, 
ist dieses ausschließlich an die oben genannte Postanschrift, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln 
und muss dort bis einschließlich zum 27. Mai 2020, 24.00 Uhr, 
(Datum des Eingangs) zugehen. 
 
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht 
zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. 
 
Vor und auch während der Hauptversammlung steht Ihnen für die 
Ausübung des Stimmrechts im Wege der (elektronischen) Briefwahl 
auch das unter der Internetadresse 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. 
 
Die elektronische Briefwahl über das HV-Portal ist ab dem 8. Mai 
2020 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung 
möglich. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Briefwahl' 
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im 
Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. 
 
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche 
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, 
enthalten. Entsprechende Informationen und eine nähere Beschreibung 
der elektronischen Briefwahl über das HV-Portal sind auch im 
Internet unter 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
einsehbar. 
 
7. *Ausübung des Stimmrechts durch 
   Vollmachtserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Für die Ausübung des Stimmrechts können die stimmberechtigten 
Aktionäre zudem die von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. 
 
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür das mit der 
Stimmrechtskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur 
Verfügung. Darüber hinaus kann das Vollmachts- und Weisungsformular 
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
heruntergeladen werden. Wenn Sie das Vollmachts- und 
Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die 
oben genannte Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse der 
Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis einschließlich 
zum 27. Mai 2020, 24.00 Uhr, (Datum des Eingangs) zugehen. 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung 
des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft auch das unter der Internetadresse 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die 
Bevollmächtigung über das HV-Portal ist ab dem 8. Mai 2020 bis zum 
Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. 
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Vollmacht und Weisungen' 
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor 
erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen. 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für 
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der 
Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. 
 
8. *Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des 
   Stimmrechts und sonstiger Rechte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch 
Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, einen 
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten 
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte 
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigte 
Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder 
Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform 
(§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. 
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG 
(Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberater, sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre 
oder gemäß § 135 AktG Gleichgestellte) sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur 
Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG erteilen wollen, werden 
gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den 
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen 
abzustimmen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten 
oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer 
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der 
Bevollmächtigte spätestens am Tag der Hauptversammlung (Zugang bei 
der Gesellschaft) den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original 
oder in Kopie bzw. als Scan) per Post, Telefax oder E-Mail an die 
oben genannte Adresse der Anmeldestelle übermittelt. 
 
Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber 
erklärt werden. 
 
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren 
Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem 
Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der 
Gesellschaft bis zum 27. Mai 2020, 24.00 Uhr, (Tag des 
Posteingangs) zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft 
per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich. 
 
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten 
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. 
B. das Original der Vollmacht) per Telefax oder E-Mail an die oben 
genannte Adresse der Anmeldestelle übermittelt wird. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden 
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, 
welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Darüber hinaus kann 
ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
heruntergeladen werden. Vollmachten können bis zum Tag der 
Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch über das 
HV-Portal erteilt werden. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Vollmacht an Dritte' vorgesehen. Nähere Einzelheiten erhalten die 
Aktionäre im Internet unter 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen 
Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über das 
HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber 
den mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangscode erhält. 
 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und 
sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG 
Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird 
empfohlen sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der 
Ausübung des Stimmrechts bei der Aktionärs-Hotline oder unter der 
oben genannten Adresse der Anmeldestelle zu melden. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind in der 
Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. 
 
9. *Fragemöglichkeit der Aktionäre* 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, im 
Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis 
spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf 
des 27. Mai 2020 (24.00 Uhr), über das unter der Internetadresse 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Hierfür ist im 
HV-Portal die Schaltfläche 'Frage einreichen' vorgesehen. Nach 
Ablauf der genannten Frist können kein Fragen mehr eingereicht 
werden. 
 
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Bitte 
beachten Sie dazu die weitergehenden Erläuterungen zu den 
Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser 
Einladungsbekanntmachung. 
 
10. *Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll* 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht 
ausgeübt haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung über das 
HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. Hierfür ist im 
HV-Portal die Schaltfläche 'Widerspruch einlegen' vorgesehen. 
 
III. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach 
     § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
     Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 
     C-19 AuswBekG* 
1. *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß 
   § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR  500.000,00 am 
Grundkapital erreichen (dies entspricht 50.000 Aktien), können 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer 
ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich 
angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen sind und 
diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 28. 
April 2020 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein 
entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden: 
 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
Vorstand 
Ordensmeisterstr. 15-16 
12099 Berlin 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit 
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse: 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
2. *Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie 
Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner 
Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: 
 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
Vorstand 
Ordensmeisterstr. 15-16 
12099 Berlin 
E-Mail: ir@teles.com 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 14. Mai 2020 (24.00 Uhr) unter der 
vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge 
und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 
126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und - 
bei Anträgen - der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag 
oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung 
als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Während der 
virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder 
Wahlvorschläge unterbreitet werden. 
 
3. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen 
Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 C-19 AuswBekG erheblich 
eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich die 
Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu 
stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Der Vorstand kann 
zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der 
Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der 
Teles Aktiengesellschaft Informationstechnologien mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Über die Beantwortung der 
Fragen entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 
AuswBekG - abweichend von § 131 AktG - nur nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Ausweislich der 
Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG hat die 
Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann Fragen 
zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle 
Fragen auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und 
Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen 
bevorzugen. 
 
Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zur Fragemöglichkeit 
der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG wird 
verwiesen. 
 
4. *Weitergehende Erläuterungen zu den 
   Aktionärsrechten* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 
Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 22, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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