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DGAP-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: -2-

DJ DGAP-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 10.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-30 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG München ISIN DE0007501009 
Wertpapier Kenn-Nr. 750 100 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz'*) eröffnet die Möglichkeit, 
Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (*virtuelle Hauptversammlung*). 
Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der 
vom Freistaat Bayern insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des 
Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die 
internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der 
Gesellschaft hat der Vorstand der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
Mittwoch, 10. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die Hauptversammlung wird *ohne physische Präsenz* der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und 
wird für Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur 
Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, 
oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über den 
passwortgeschützten Internetservice unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
übertragen. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden den Aktionären 
nach form- und fristgerechter Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte ('HV-Ticket') übersandt. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die 
Geschäftsräume der Gesellschaft, Maximilianstraße 35, Haus C, 
80539 München. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht 
berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen. Sie werden 
gebeten, die besonderen Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts (keine 
elektronische Teilnahme) und zu den Rechten der Aktionäre in Abschnitt 
II. zu beachten. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und 
   Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2019, und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung an und 
   auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung näher erläutert werden. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn der TTL Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-AG in Höhe von EUR 6.385.081,69 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 4.215.000,00 
   Dividende von EUR 0,20 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 2.170.081,69 
   Bilanzgewinn                EUR 6.385.081,69 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird 
   der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine 
   unveränderte Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am 16. Juni 2020 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 und des Prüfers für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
   Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, wird als Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt. 
   Außerdem wird die Rödl & Partner GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Nürnberg, zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 
   2020 und/oder etwaiger zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das 
   Geschäftsjahr 2020 oder das Geschäftsjahr 2021, soweit diese vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021 
   aufgestellt werden, bestellt. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 16 
   (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung)* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   die Ausübung des Stimmrechts werden durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 
   2019 (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien börsennotierter 
   Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG 
   zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs 
   gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Die 
   Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu 
   eingeführte § 67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und 
   erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. 
   September 2020 einberufen werden. Sie werden damit bereits vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 
   anwendbar sein. Die entsprechende Anpassung in § 16 der Satzung 
   der Gesellschaft soll daher bereits beschlossen werden. Der 
   Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung zum Handelsregister 
   sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3. September 
   2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   § 16 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
   '*§ 16* 
 
   *Recht zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss durch einen gemäß § 67c Abs. 3 AktG 
   durch den Letztintermediär in Textform ausgestellten Nachweis 
   über den Anteilsbesitz des Aktionärs, der der Gesellschaft auch 
   direkt durch den Letztintermediär übermittelt werden kann, 
   erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs 
   Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung 
   hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Dabei werden der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet. In 
   der Einberufung zur Hauptversammlung kann für die Anmeldung und 
   den Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes eine kürzere, in 
   Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst 
   ab dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister 
   anzumelden. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 
COVID-19-Gesetz ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Aktionäre 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
ausschließlich im Wege der Briefwahl (keine elektronische 
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der 
nachfolgenden Bestimmungen ausüben. 
 
*Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet* 
 
Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- 
und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können die gesamte Hauptversammlung 
in Bild und Ton am 10. Juni 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) über den 
passwortgeschützten Internetservice unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
verfolgen. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden den Aktionären 
mit dem HV-Ticket übermittelt, das ihnen nach form- und fristgerechter 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt wird. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute) oder diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder 
Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen, 
geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige Bevollmächtigte können 
die gesamte Hauptversammlung an Stelle des Aktionärs unter Verwendung 
der mit dem HV-Ticket zugesandten Zugangsdaten über den Internetservice 
verfolgen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, 
physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen. 
 
Zur Teilnahme an der der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung 
der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl (keine elektronische 
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind gemäß § 16 
der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine 
von dem depotführenden Institut in Textform erstellte in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist 
Mittwoch, der *20. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ)*, (sog. 
*'Nachweisstichtag'*). Ab 20. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ), steht auf der 
Internetseite der Gesellschaft der passwortgeschützte Internetservice 
zur Verfügung. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse 
spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, *3. Juni 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ)*, zugegangen sein: 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr 
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur 
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut 
zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung 
unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung 
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der 
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang 
und die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- 
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für 
die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch 
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- 
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- 
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht 
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung EUR 21.075.000,00 und ist in 21.075.000 
Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die jeweils ein Stimmrecht 
vermitteln. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 21.075.000. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
*1. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen 
ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der 
Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind eine 
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet 
werden können, sind gegenstandslos. Die Stimmabgabe durch Briefwahl 
erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation. Die 
Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt über unseren passwortgeschützten 
Internetservice, der unter der Internetadresse 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
erreichbar ist, oder unter Verwendung des Briefwahlformulars, das den 
Aktionären mit dem HV-Ticket übermittelt wird oder von der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
heruntergeladen werden kann. Die Zugangsdaten für den Internetservice 
werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur 
Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit dem HV-Ticket 
übermittelt. 
 
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den 
passwortgeschützten Internetservice ist unbeschadet der rechtzeitigen 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bis unmittelbar vor 
Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni 
2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt 
werden wird) möglich. 
 
Die Stimmabgabe durch Verwendung des Briefwahlformulars ohne Nutzung 
des Internetservice muss der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis 
Dienstag, den 9. Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang), per Post, per 
Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden: 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
c/o Better Orange IR&HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55 
E-Mail: ttl@better-orange.de 
 
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene 
Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf 
unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende 
Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt 
abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 
1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in 
Papierform. 
 
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen 
ist auf den vorstehend angegebenen Wegen bis zu den jeweils genannten 
Zeitpunkten möglich. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
abrufbar oder ergeben sich aus dem Formular, das mit dem HV-Ticket 
übersandt wird. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder 
Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder 
geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können 
sich der Briefwahl bedienen. 
 
*2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem 
nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu 

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April 30, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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