DJ DGAP-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 10.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-30 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG München ISIN DE0007501009 
Wertpapier Kenn-Nr. 750 100 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz'*) eröffnet die Möglichkeit, 
Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (*virtuelle Hauptversammlung*). 
Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der 
vom Freistaat Bayern insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des 
Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die 
internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der 
Gesellschaft hat der Vorstand der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
Mittwoch, 10. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die Hauptversammlung wird *ohne physische Präsenz* der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und 
wird für Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur 
Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, 
oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über den 
passwortgeschützten Internetservice unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
übertragen. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden den Aktionären 
nach form- und fristgerechter Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte ('HV-Ticket') übersandt. 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die 
Geschäftsräume der Gesellschaft, Maximilianstraße 35, Haus C, 
80539 München. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht 
berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen. Sie werden 
gebeten, die besonderen Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der 
Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts (keine 
elektronische Teilnahme) und zu den Rechten der Aktionäre in Abschnitt 
II. zu beachten. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und 
   Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, jeweils 
   für das Geschäftsjahr 2019, und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung an und 
   auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung näher erläutert werden. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn der TTL Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-AG in Höhe von EUR 6.385.081,69 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 4.215.000,00 
   Dividende von EUR 0,20 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 2.170.081,69 
   Bilanzgewinn                EUR 6.385.081,69 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird 
   der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine 
   unveränderte Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am 16. Juni 2020 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 und des Prüfers für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
   und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
   Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, wird als Abschlussprüfer 
   und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt. 
   Außerdem wird die Rödl & Partner GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Nürnberg, zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 
   2020 und/oder etwaiger zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das 
   Geschäftsjahr 2020 oder das Geschäftsjahr 2021, soweit diese vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021 
   aufgestellt werden, bestellt. 
6. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 16 
   (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung)* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   die Ausübung des Stimmrechts werden durch das Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 
   2019 (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien börsennotierter 
   Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG 
   zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs 
   gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Die 
   Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu 
   eingeführte § 67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und 
   erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. 
   September 2020 einberufen werden. Sie werden damit bereits vor 
   der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 
   anwendbar sein. Die entsprechende Anpassung in § 16 der Satzung 
   der Gesellschaft soll daher bereits beschlossen werden. Der 
   Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung zum Handelsregister 
   sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3. September 
   2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   § 16 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
   '*§ 16* 
 
   *Recht zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss durch einen gemäß § 67c Abs. 3 AktG 
   durch den Letztintermediär in Textform ausgestellten Nachweis 
   über den Anteilsbesitz des Aktionärs, der der Gesellschaft auch 
   direkt durch den Letztintermediär übermittelt werden kann, 
   erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs 
   Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung 
   hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Dabei werden der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet. In 
   der Einberufung zur Hauptversammlung kann für die Anmeldung und 
   den Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes eine kürzere, in 
   Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden.' 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst 
   ab dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister 
   anzumelden. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 
COVID-19-Gesetz ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Aktionäre 
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und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausüben. *Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet* Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton am 10. Juni 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) über den passwortgeschützten Internetservice unter https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html verfolgen. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden den Aktionären mit dem HV-Ticket übermittelt, das ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt wird. Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute) oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen, geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung an Stelle des Aktionärs unter Verwendung der mit dem HV-Ticket zugesandten Zugangsdaten über den Internetservice verfolgen. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist Mittwoch, der *20. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ)*, (sog. *'Nachweisstichtag'*). Ab 20. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ), steht auf der Internetseite der Gesellschaft der passwortgeschützte Internetservice zur Verfügung. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, *3. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, zugegangen sein: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 (0) 89 889 690 633 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 21.075.000,00 und ist in 21.075.000 Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die jeweils ein Stimmrecht vermitteln. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 21.075.000. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und durch einen Bevollmächtigten* *1. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt über unseren passwortgeschützten Internetservice, der unter der Internetadresse https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html erreichbar ist, oder unter Verwendung des Briefwahlformulars, das den Aktionären mit dem HV-Ticket übermittelt wird oder von der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html heruntergeladen werden kann. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit dem HV-Ticket übermittelt. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Stimmabgabe durch Verwendung des Briefwahlformulars ohne Nutzung des Internetservice muss der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis Dienstag, den 9. Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang), per Post, per Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG c/o Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55 E-Mail: ttl@better-orange.de Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen ist auf den vorstehend angegebenen Wegen bis zu den jeweils genannten Zeitpunkten möglich. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html abrufbar oder ergeben sich aus dem Formular, das mit dem HV-Ticket übersandt wird. Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. *2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu
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lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in den mit dem HV-Ticket versandten Unterlagen enthalten. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes über den passwortgeschützten Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Aktionären mit dem HV-Ticket übermittelt. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht über den Internetservice erteilt werden, müssen der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Dienstag, 9. Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ) (Zugang), per Post, per Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG c/o Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55 E-Mail: ttl@better-orange.de Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Aktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht über Briefwahl oder die Erteilung von Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen; dies gilt grundsätzlich auch für die Möglichkeit zur elektronischen Fragenstellung und zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Bevollmächtigte kann seinerseits im Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Stimmrecht nur über Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht die Formulare verwenden, welche die Gesellschaft hierfür im Internet unter https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html bereithält. Vollmachtsformulare sind ebenfalls in den Unterlagen enthalten, welche den Aktionären mit dem HV-Ticket übersandt werden. Eine Bevollmächtigung ist außerdem direkt möglich über unseren passwortgeschützten Internetservice unter https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft wie folgt übermittelt werden: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG c/o Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55 E-Mail: ttl@better-orange.de Für die Übermittlung von Nachweisen der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung bis vor Beginn der Abstimmungen bitten wir darum, ausschließlich die vorstehend genannte Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu verwenden. Vorstehende Übermittlungswege sowie der Internetservice stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen oder über den Internetservice unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG c/o Better Orange IR&HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55 E-Mail: ttl@better-orange.de Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Ausübung von Rechten durch den Bevollmächtigten über den Internetservice (keine elektronische Teilnahme) setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit dem HV-Ticket zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten bzw. die bei einer Bevollmächtigung über den Internetservice generierten Zugangsdaten für den Bevollmächtigten erhält. Die Nutzung dieser Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung. *3. Weitere Hinweise insbesondere zur Stimmrechtsausübung der Aktionäre über Briefwahl und Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes steht den Aktionären neben den vorstehend aufgezeigten Wegen per Post, Telefax und E-Mail bis zum 9. Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ) (Zugang), unser Internetservice für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Änderung, sowie die Stimmabgabe per Briefwahl und deren Änderung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden mit dem HV-Ticket übersandt. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl und die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat (einschließlich einer darin angekündigten möglichen Anpassung des Beschlussvorschlags zur Gewinnverwendung an die bei Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter Aktien) sowie eine etwaige Abstimmung über nach §§ 126, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe bzw. Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten weder Rede- und Fragerechte nach § 131 AktG in der Hauptversammlung oder Antragsrechte in der Hauptversammlung ausüben noch Beschlussanträge in der Hauptversammlung stellen können, da sie mangels physischer Präsenz als Briefwähler nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausschließlich für die Stimmrechtsausübung und nicht für die Ausübung weiterer Aktionärsrechte zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zu den Aktionärsrechten sowie die Hinweise in den zusammen mit dem HV-Ticket übersandten Unterlagen und unter https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html *Rechte der Aktionäre*
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