DJ Bundestags-Finanzausschuss billigt Risikoreduzierungsgesetz
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestags-Finanzausschuss hat das Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz) gebilligt und damit einem Beschluss dazu im Plenum des Parlaments den Weg geebnet. Das gab die Unions-Fraktion bekannt. "Das Risikoreduzierungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Risikoabbau im Bankensektor", erklärte deren finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann in einer Mitteilung. Der Bundestag soll am Donnerstag darüber abstimmen.
Mit dem Risikoreduzierungsgesetz, das Teile des EU-Bankenpakets umsetzt, will die Regierung den Bankensektor in Deutschland krisenfest machen. Demnach sollen große Banken Verlustpuffer für mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten müssen. Institute mit einer Bilanzsumme von unter 5 Milliarden Euro sollen aber von Erleichterungen bei der Regulierung profitieren. Zum Verbraucherschutz sollten laut dem Entwurf zudem von Verlustrisiken stark betroffene Produkte wie Nachranganleihen nur in einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden dürfen.
Tillmann betonte, die Regelungen stärkten den Proportionalitätsgedanken. Kleine Banken würden von übermäßiger Regulierung entlastet und profitierten von Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten und einer vereinfachten Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben. Betroffen sind davon viele Volksbanken und Sparkassen.
In den Verhandlungen sei zudem erreicht worden, "dass bei der Eigenmittelempfehlung nicht über die europäischen Regelungen hinausgegangen wird", erklärte der CDU-Finanzpolitiker Sepp Müller. Die von der Regierung vorgeschlagene Festlegung, dass die Eigenmittelempfehlung ausschließlich durch hartes Kernkapital zu erfüllen sei, sei gestrichen worden. An dem Vorhaben hatten Experten bei einer Anhörung bereits Kritik geübt.
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November 04, 2020 07:11 ET (12:11 GMT)
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