Nun muss die Erstinstanz, das Handelsgericht (HG), prüfen, ob das von VW aufgespielte Softwareupdate zu Verschlechterungen führt, etwa mehr Spritverbrauch oder mehr Lärm. Der beim OLG unterlegene VKI ist darob nicht unfroh. "Das OLG sagt, der Sachverständige muss sich schon anschauen, ob es Verschlechterungen gibt", sagte Thomas Hirmke, Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), am Donnerstag ...Den vollständigen Artikel lesen ...