DJ DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: GSW Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
22.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-15 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GSW Immobilien AG Berlin WKN: GSW111
ISIN: DE000GSW1111 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2020
(virtuelle Hauptversammlung) Die Aktionäre unserer
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Montag, den 22.
Juni 2020*
um 14.00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung 2020 eingeladen.
Die Hauptversammlung findet ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Sitz der GSW
Immobilien AG, Mecklenburgische Straße 57, 14197
Berlin statt. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Die gesamte Versammlung
wird nach Artikel 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht für
angemeldete Aktionäre unter der Internetadresse
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020') in Bild und
Ton übertragen.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der GSW Immobilien AG und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2019, des zusammengefassten Lageberichts für
die GSW Immobilien AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2019, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach den §§ 289a, 315a des
Handelsgesetzbuchs (HGB) in der auf das
Geschäftsjahr 2019 anwendbaren Fassung zum 31.
Dezember 2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung
der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht
vorgesehen und auch nicht notwendig. Die
genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom
Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des
Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu erläutern.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der GSW Immobilien AG für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der GSW
Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2019 in
Höhe von EUR 621.090.189,31 wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer EUR
Dividende von EUR 1,40 je 79.347.744,00
dividendenberechtigter
Stückaktie,
insgesamt:
b) Gewinnvortrag: EUR
541.742.445,31
Die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2
Aktiengesetz am dritten auf die
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns folgenden
Geschäftstag fällig und kommt dementsprechend
voraussichtlich am Donnerstag, den 25. Juni
2020, zur Auszahlung.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu
beschließen, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020; sowie
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5
und 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz
(WpHG)) für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2020 zum Prüfer für eine
solche prüferische Durchsicht
zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Philip
Grosse, der von den Aufsichtsratsmitgliedern
zum Vorsitzenden gewählt wurde, und die
Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dirk
Sonnberg, der von den Aufsichtsratsmitgliedern
zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt
wurde, endet jeweils mit Wirkung zum Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2020. Das
Aufsichtsratsmitglied Daniela Heyer hat ihr Amt
mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung 2020 niedergelegt und wird
damit aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Daher
sind drei Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu
wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95,
96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8.1 der
Satzung der Gesellschaft aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Wahlen werden als Einzelwahl durchgeführt.
Der Aufsichtsrat schlägt unter Berücksichtigung
der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium vor, zu beschließen:
a) *Wahl von Philip Grosse*
Herr Philip Grosse, wohnhaft in Berlin,
Vorstand bei der Deutsche Wohnen SE, wird
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn seiner Amtszeit beschließt,
wobei das Geschäftsjahr, in dem seine
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird, zum Mitglied des Aufsichtsrats der
GSW Immobilien AG bestellt.
Philip Grosse schloss sein Studium der
Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt
Banking & Finance an der Universität
Würzburg im Jahr 1996 als Diplomkaufmann
ab. Im Rahmen des Studiums absolvierte er
von 1993 bis 1994 ein Stipendiat an der
European Business Management School in
Swansea, Großbritannien. In der Zeit
von 1997 bis 2012 war Philip Grosse in
Frankfurt/Main und London im Bereich
Investment Banking tätig, zuletzt als
Managing Director und Head of Equity
Capital Markets Germany & Austria bei der
Credit Suisse. Seit 2013 war Philip
Grosse in führenden Positionen mit
Schwerpunkt Corporate Finance und
Investor Relations für die Deutsche
Wohnen Gruppe tätig. Zum 1. September
2016 wurde Philip Grosse zum Mitglied des
Vorstandes und Chief Financial Officer
der Deutsche Wohnen SE bestellt.
Mitgliedschaften von Philip Grosse in
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* GEHAG GmbH, Berlin (Stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
* Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft
Berlin mbH, Berlin (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
Mitgliedschaften von Philip Grosse in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Keine
Herr Grosse erfüllt die Voraussetzungen
des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG, der von
mindestens einem Aufsichtsratsmitglied
Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung
verlangt.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Philip
Grosse vergewissert, dass dieser den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bestehen keine für die Wahlentscheidung
der Hauptversammlung maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zwischen Philip Grosse
einerseits und der Gesellschaft, den
Gesellschaften des Deutsche Wohnen
Konzerns, den Organen der GSW Immobilien
AG oder einem direkt oder indirekt mit
mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien an der GSW Immobilien AG
beteiligten Aktionär andererseits.
b) *Wahl von Dirk Sonnberg*
Herr Dirk Sonnberg, wohnhaft in Berlin,
Managing Director Legal/Compliance bei
der Deutsche Wohnen SE, wird für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn seiner Amtszeit beschließt,
wobei das Geschäftsjahr, in dem seine
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird, zum Mitglied des Aufsichtsrats der
GSW Immobilien AG bestellt.
Dirk Sonnberg hat nach einer Banklehre
bei der Deutschen Bank AG in Hamburg
seine juristische Ausbildung an den
Universitäten Hamburg, Lausanne und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der -2-
Freiburg absolviert und nach dem
Referendariat 1993 mit dem zweiten
juristischen Staatsexamen abgeschlossen.
1995 ging er nach kurzer freiberuflicher
Tätigkeit zur Bankgesellschaft Berlin AG.
Nach langjähriger Tätigkeit in
verschiedenen Führungsfunktionen in dem
börsennotierten Bankkonzern mit
Schwerpunkt Beteiligungsmanagement ist er
seit 2010 bei der Deutsche Wohnen SE. Er
verantwortet dort als Managing Director
den Bereich Legal/Compliance.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §
125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG:
* PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH, Hamburg
Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125
Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:
* Keine
Der Aufsichtsrat hat sich bei Dirk
Sonnberg vergewissert, dass dieser den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bestehen keine für die Wahlentscheidung
der Hauptversammlung maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zwischen Dirk Sonnberg
einerseits und der Gesellschaft, den
Gesellschaften des Deutsche Wohnen
Konzerns, den Organen der GSW Immobilien
AG oder einem direkt oder indirekt mit
mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien an der GSW Immobilien AG
beteiligten Aktionär andererseits.
c) *Wahl von Stefanie Koch*
Frau Stefanie Koch, wohnhaft in Berlin,
Geschäftsführerin der Deutsche Wohnen
Immobilien Management GmbH, wird für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn ihrer Amtszeit beschließt,
wobei das Geschäftsjahr, in dem ihre
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird, zum Mitglied des Aufsichtsrats der
GSW Immobilien AG bestellt.
Stefanie Koch hat ihre Ausbildung zur
Kauffrau in der Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft bei der Deutsche
Wohnen in Mainz absolviert. Im Anschluss
studierte sie berufsbegleitend und
schloss als 'Geprüfte
Immobilienfachwirtin (IHK)' und
Immobilienwirtin (DIA) ab. Seit 2000 ist
sie in der Deutsche Wohnen Gruppe tätig
und verantwortete in unterschiedlichen
organisatorischen Einheiten sämtliche
operativen Aufgaben im Wohn- und
Gewerbebereich. Von 2008 bis 2015 führte
sie als Service Point Leiterin die Teams
Mainz und dann Hellersdorf; von 2015 bis
2018 als Regionalleiterin sechs Service
Points in Berlin. Seit 2019 verantwortet
sie als Geschäftsführerin der Deutsche
Wohnen Immobilien Management GmbH
bundesweit alle Themen rund um die
Neuvermietung inkl. technischer
Herstellung und mietrechtliche Fragen des
dezentralen Bereichs.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §
125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG:
* Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125
Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:
* Keine
Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Koch
vergewissert, dass diese den zu
erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bestehen keine für die Wahlentscheidung
der Hauptversammlung maßgebenden
persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zwischen Stefanie Koch
einerseits und der Gesellschaft, den
Gesellschaften des Deutsche Wohnen
Konzerns, den Organen der GSW Immobilien
AG oder einem direkt oder indirekt mit
mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien an der GSW Immobilien AG
beteiligten Aktionär andererseits.
7. *Beschlussfassung über die Änderungen von
§ 11.3, § 11.4, § 11.5, § 11.6, § 11.7, § 12.2,
§ 12.3 Satz 2 und Satz 3 und § 15.2 der Satzung
der Gesellschaft*
Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) werden die
Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts zu erbringenden Nachweis mit
Wirkung ab dem 3. September 2020 geändert. Nach
dem neuen § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG soll bei
Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder
die Ausübung des Stimmrechts ein Nachweis des
Letztintermediärs in Textform nach dem
neueingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen.
Durch das ARUG II werden zudem die Vorgaben zur
Informationsübermittlung an Aktionäre mit
Wirkung ab dem 3. September 2020 geändert.
Dadurch entfallen der bisherige § 128 AktG
sowie die Möglichkeit in § 125 Abs. 2 Satz 2
AktG alter Fassung, in der Satzung die
Übermittlung von Informationen nach § 125
AktG auf den Weg elektronischer Kommunikation
zu beschränken. Gleichzeitig besteht weiterhin
die Möglichkeit, nach Zustimmung der
Hauptversammlung und unter den weiteren
Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 WpHG (§ 30b
Abs. 3 WpHG alter Fassung) Informationen an
Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung zu
übermitteln. Die Satzung soll an die geänderte
gesetzliche Grundlage angepasst werden. In
diesem Zusammenhang sollen zudem redaktionelle
Anpassungen der Satzungsbestimmungen zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts erfolgen. Aus den
vorgenannten Gründen schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, die Regelungen in §§ 11.3,
11.4, 11.5, 11.6, 11.7, 12.2, 12.3 Satz 2 und
3, und 15.2 entsprechend anzupassen:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
zu beschließen:
Beschlussfassung über die Änderung von §
11.3 der Satzung
§ 11.3 der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'Die Einberufung der Hauptversammlung
erfolgt durch Bekanntmachung im
Bundesanzeiger. Für die Einberufung gilt
die gesetzliche Frist.'
Beschlussfassung über die Änderung von §
11.4 der Satzung
§ 11.4 der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zuvor rechtzeitig gemäß § 11.5 zur
Hauptversammlung angemeldet haben. Um die
auf Inhaberaktien entfallenden Rechte
ausüben zu können, haben Aktionäre ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts zudem gegenüber der
Gesellschaft nachzuweisen. Dazu ist ein
durch das depotführende Institut erstellter
Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen;
hierzu reicht in jedem Fall ein Nachweis
gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der
Nachweis muss sich auf den gesetzlich
bestimmten Stichtag beziehen.'
Beschlussfassung über die Änderung von §
11.5 der Satzung
§ 11.5 der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'.Die Anmeldung gemäß § 11.4 Satz 1
und der Nachweis gemäß § 11.4 Satz 2
müssen beim Vorstand am Sitz der
Gesellschaft oder bei einer sonst in der
Einberufung genannten Stelle in Textform (§
126b BGB) und in deutscher oder englischer
Sprache mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen. Der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs
sind nicht mitzurechnen. Den zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigten
Aktionären wird eine Eintrittskarte
ausgestellt.'
Beschlussfassung über die Änderung von §
11.6 der Satzung
§ 11.6 der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, in der
Einberufung der Hauptversammlung
vorzusehen, die auszugsweise oder
vollständige Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung über elektronische Medien
in einer von ihm näher zu bestimmenden
Weise zuzulassen.'
Beschlussfassung über die Änderung von §
11.7 der Satzung
§ 11.7 der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, in der
Einberufung der Hauptversammlung
vorzusehen, dass Aktionäre an der
Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an
deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten
teilnehmen und sämtliche oder einzelne
ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege
elektronischer Kommunikation ausüben können
(Online-Teilnahme). Der Vorstand kann
Umfang und Verfahren der Online- Teilnahme
im Einzelnen regeln.'
Beschlussfassung über die Änderung von §
12.2 der Satzung
§ 12.2 der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'Das Stimmrecht kann durch einen
Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die
Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und
den Nachweis der Bevollmächtigung gelten
die gesetzlichen Regelungen. Die
Einberufung der Hauptversammlung kann
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der -3-
Erleichterungen vorsehen. Für die
Bevollmächtigung von etwaigen von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern können in der
Einberufung der Hauptversammlung im Rahmen
des gesetzlich Zulässigen hiervon
abweichende Anforderungen bestimmt werden.'
Beschlussfassung über die Änderung von §
12.3 Satz 2 und Satz 3 der Satzung
§ 12.3 Satz 2 und 3 der Satzung der
Gesellschaft werden aufgehoben und Satz 2 wie
folgt neu gefasst:
'Der Vorstand kann das Verfahren der
Briefwahl im Einzelnen regeln'
Beschlussfassung über die Änderung von §
15.2 der Satzung
§ 15.2 der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
'Die Gesellschaft kann Informationen an die
Aktionäre der Gesellschaft sowie an
Intermediäre, Vereinigungen von Aktionären
und sonstige Dritte, soweit gesetzlich
zulässig, auch im Wege der
Datenfernübertragung übermitteln. Gleiches
gilt für die Übermittlung derartiger
Mitteilungen Informationen an die Aktionäre
durch Intermediäre, Vereinigungen von
Aktionären und sonstige Dritte.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der
Satzung erst nach dem 3. September 2020 zur Eintragung in
das Handelsregister anzumelden.
II. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Durchführung der Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
(virtuelle Hauptversammlung)*
Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(*C-19 AuswBekG*) hat der Vorstand der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
entschieden, eine Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Eine
physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die
Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung
2020 als virtuelle Hauptversammlung nach
Maßgabe des C-19 AuswBekG führt zu
Modifikationen in den Abläufen der
Hauptversammlung sowie bei den Rechten der
Aktionäre. Für ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre wird mittels eines internetgestützten
Online-Portals (*HV-Portal*) die Hauptversammlung
vollständig in Bild und Ton live übertragen und
die Möglichkeit geboten, ihr Stimmrecht auszuüben,
Vollmachten zu erteilen, Fragen einzureichen oder
Widerspruch zu Protokoll zu erklären.
*Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um
besondere Beachtung der nachfolgenden
Erläuterungen zur Anmeldung zur Hauptversammlung,
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren
Aktionärsrechten.*
2. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
besteht das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 56.676.960,00 aus 56.676.960 auf den
Inhaber lautenden Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme (insgesamt 56.676.960
Stimmen). Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien im
Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit
56.676.960.
3. *Internetgestütztes Online-Portal (HV-Portal)*
Unter der Internetadresse
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020')
unterhält die Gesellschaft ab dem 1. Juni 2020 ein
HV-Portal. Über dieses können die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und
ggf. deren Bevollmächtigte) die Bild- und
Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten
erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu
Protokoll erklären. Das HV-Portal und die Bild-
und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
ermöglichen keine Teilnahme im Sinne des § 118
Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw.
Online-Teilnahme). Um das HV-Portal nutzen zu
können, müssen Sie sich mit dem Zugangscode, den
Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte erhalten,
einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur
Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von
Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche
des HV-Portals.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die
Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte.
4. *Voraussetzungen für die elektronische Zuschaltung
zur Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des
Stimmrechts, und zur elektronischen Zuschaltung
über das HV-Portal sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am
*Montag, den 15. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ*, unter
der nachstehenden Adresse
GSW Immobilien AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
zugegangen sein, und die Aktionäre müssen der
Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht haben, dass sie zu Beginn
des *Montags, des 1. Juni 2020, 0.00 Uhr MESZ,
(Nachweisstichtag)* Aktionär der Gesellschaft
waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht
ein durch das depotführende Institut erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der
vorgenannten Adresse spätestens am *Montag, den
15. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ*, zugehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB)) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären
Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in
Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich
der Zugangsdaten für das HV-Portal zum Zwecke der
elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung
zugesandt.
*Bedeutung des Nachweisstichtags:*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
elektronische Zuschaltung an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur elektronischen
Zuschaltung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die elektronische
Zuschaltung und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur elektronischen Zuschaltung und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und
erst danach Aktionär werden, sind für die von
ihnen gehaltenen Aktien nur stimmberechtigt, wenn
und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag
Berechtigten bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
5. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können
ihre Stimmen durch Briefwahl schriftlich oder im
Wege elektronischer Kommunikation abgeben.
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum
einen das mit der Stimmrechtskarte übersandte
Briefwahlformular zur Verfügung. Darüber hinaus
kann das Briefwahlformular auch auf der
Internetseite der Gesellschaft
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020')
heruntergeladen werden. Bei Verwendung des
Briefwahlformulars, muss dieses
ausschließlich per Post oder auf
elektronischem Wege (per E-Mail) bis *Sonntag, den
21. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ*, an die folgende
Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:
GSW Immobilien AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen
Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden
können, werden nicht berücksichtigt.
Vor und auch während der Hauptversammlung steht
Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der
(elektronischen) Briefwahl auch das unter der
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020')
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur
Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das
HV-Portal ist ab Montag, den 1. Juni Mai 2020 bis
zum Beginn der Abstimmungen am Tag der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der -4-
Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal
die Schaltfläche 'Briefwahl' vorgesehen. Über
das HV-Portal können Sie auch während der
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung
etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte
Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Weitere
Hinweise zur Briefwahl sind in der
Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen,
enthalten.
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die
zuletzt eingegangene Stimmabgabe Vorrang. Gehen
auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen ein und ist
nicht erkennbar, welche Erklärung zuletzt
abgegeben wurde, werden die per E-Mail abgegebenen
Erklärungen berücksichtigt, soweit nicht am Tag
der Hauptversammlung eine Stimmabgabe im HV-Portal
erfolgt.
Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl ist auf die
Abstimmung über die in der Einberufung zur
Hauptversammlung bekanntgemachten
Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung
der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
bekannt gemachte Beschlussvorschläge von
Aktionären beschränkt.
6. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung nach entsprechender
Vollmachtserteilung auch durch einen
Bevollmächtigten, beispielsweise einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall
der Vertretung des Aktionärs sind die
fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und darüber
hinaus der rechtzeitige Nachweis des
Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein
Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung oder
dieser gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Person, Institut, Unternehmen oder
Vereinigung zur Ausübung des Stimmrechts
bevollmächtigt wird.
Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an
einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person, Institut, Unternehmen oder Vereinigung
erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch
ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person, Institut, Unternehmen oder Vereinigung mit
der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form
der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen
möchten, werden gebeten, zur Erteilung der
Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die
Gesellschaft hierfür bereithält. Das
Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach
erfolgter Anmeldung zusammen mit der
Stimmrechtskarte zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung
einer Vollmacht auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020') zum
Download bereitgehalten.
Nachweise über die Bestellung eines
Bevollmächtigten können der Gesellschaft per Post
oder auf elektronischem Wege (per E-Mail)
übermittelt werden:
GSW Immobilien AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Vollmachten können bis zum Tag vor der
Hauptversammlung, also bis *Sonntag, den 21. Juni
2020, 24.00 Uhr MESZ*, (einschließlich) auch
elektronisch über das HV-Portal erteilt werden.
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche
'Vollmacht an Dritte' vorgesehen.
Auch Bevollmächtigte können nicht selbst physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen, sondern sind
auf die Ausübung des Stimmrechts wie unter Ziff.
II. 5 dieser Hauptversammlungseinladung
beschrieben beschränkt. Sie müssen ihre Stimmen
daher wie vorstehend für die Aktionäre selbst
beschrieben per Briefwahl oder durch
Stimmrechtsuntervollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die
Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch
einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen
Zuschaltung über das HV-Portal erfordert, dass der
Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber den mit der
Stimmrechtskarte versendeten Zugangscode erhält.
Im Hinblick auf die Ausübung des Frage- und
Widerspruchsrechts finden Ziff. II.8 bzw. II.9
dieser Hauptversammlungseinladung für
Bevollmächtigte von Aktionären gleichermaßen
Anwendung.
Weitere Hinweise zum Vollmachtsverfahren finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020').
7. *Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren
Aktionären wieder an, von der Gesellschaft
benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Dabei bitten wir zu beachten, dass die
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu
denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben
können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung
erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder
im Vorfeld noch während der Hauptversammlung
Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen
können. Ebenso wenig können die
Stimmrechtsvertreter Weisungen zu Wortmeldungen,
zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Die Erteilung
einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der
Hauptversammlung nur mittels des Vollmachts- und
Weisungsformulars möglich, das die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte zur ordentlichen
Hauptversammlung erhalten. Das entsprechende
Formular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020') zum
Download bereit.
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an
sie sind bis *Sonntag, den 21. Juni 2020, 24.00
Uhr MESZ*, eingehend zu übermitteln; sie bedürfen
der Textform. Die Bevollmächtigung und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter per Post oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) sind an folgende
Adresse zu richten:
GSW Immobilien AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen
für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft auch das unter der Internetadresse
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020')
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur
Verfügung. Die Bevollmächtigung über das HV-Portal
ist ab *Montag, den 1. Juni 2020, 0.00 Uhr MESZ*,
bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der
Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im HV-Portal
die Schaltfläche 'Vollmacht und Weisungen'
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie
auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte
Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.
8. *Fragemöglichkeit der Aktionäre*
Auf Grundlage des C-19 AuswBekG ist den Aktionären
in der virtuellen Hauptversammlung zwar kein
Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG, jedoch die
Möglichkeit einzuräumen, Fragen zu stellen.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die
Möglichkeit, im Wege der elektronischen
Kommunikation Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Etwaige Fragen sind
bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung,
d. h. bis *Freitag, den 19. Juni 2020, 24.00 Uhr
MESZ*, über das unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020')
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft
einzureichen. Hierfür ist im HV-Portal die
Schaltfläche 'Frage einreichen' vorgesehen. Nach
Ablauf der genannten Frist können keine Fragen
mehr eingereicht werden.
Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG entscheidet
der Vorstand nach pflichtgemäßem, freien
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: GSW Immobilien AG: Bekanntmachung der -5-
Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er
kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und
im Interesse der Aktionäre sinnvolle Fragen
auswählen. Weiter kann der Vorstand dabei
Aktionärsvereinigungen und institutionelle
Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen
bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht
berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor,
Fragen vorab auf der Internetseite der
Gesellschaft zu beantworten.
9. *Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll*
Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird
unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens
in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
eingeräumt. Sie können von Beginn der virtuellen
Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen
Hauptversammlung über das HV-Portal auf
elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars
erklären. Hierfür ist im HV-Portal die
Schaltfläche 'Widerspruch einlegen' vorgesehen.
10. *Weitere Rechte der Aktionäre*
a) *Anträge von Aktionären auf Ergänzung der
Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2
AktG*
Ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile
zusammen fünf Prozent des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 (dies entspricht 500.000
Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden (§ 122 Abs. 2
AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Ein solches Ergänzungsverlangen ist
schriftlich an den Vorstand zu richten
und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung zugehen;
der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also *Freitag, der 22.
Mai 2020, 24.00 Uhr MESZ*. Später
zugegangene Ergänzungsverlangen werden
nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir,
an folgende Adresse zu übermitteln:
GSW Immobilien AG
Vorstand
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
Bekanntzumachende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach
Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht. Sie werden außerdem
auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' >
'2020') bekannt gemacht und den
Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3, Abs.
2 AktG mitgeteilt.
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge
gemäß §§ 126, 127 AktG*
Jeder Aktionär hat gemäß §§ 126, 127
AktG das Recht, Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, wobei der Tag
des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind,
also spätestens am *Sonntag, den 7. Juni
2020, 24.00 Uhr MESZ*, zugegangen sind,
werden einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer etwaigen Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' >
'2020') zugänglich gemacht (vgl. § 126
Abs. 1 Satz 3 AktG).
In § 126 Abs. 2 AktG sowie in § 127 Satz
1 AktG in Verbindung mit § 126 Abs. 2
AktG und in § 127 Satz 3 in Verbindung
mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG nennt das
Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen
Gegenanträge und Wahlvorschläge und deren
etwaige Begründung nicht über die
Internetseite zugänglich gemacht werden
müssen. Diese sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' >
'2020') beschrieben. Gegenanträge und
Wahlvorschläge müssen nicht mit einer
Begründung versehen sein. Eine etwaige
Begründung braucht insbesondere nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären brauchen
zudem nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person enthalten.
Für die Übermittlung von
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen nebst
etwaiger Begründung ist folgende Adresse
ausschließlich maßgeblich:
GSW Immobilien AG
Legal/Compliance
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
E-Mail: compliance@deuwo.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden nicht zugänglich
gemacht.
Während der Hauptversammlung können keine
Gegenanträge gestellt werden.
11. *Veröffentlichungen auf der Internetseite /
Ergänzende Informationen gemäß § 124a AktG*
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen
mit dieser Einberufung insbesondere folgende
Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020')
abrufbar:
Zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2:
Der festgestellte Jahresabschluss der GSW
Immobilien AG und der vom Aufsichtsrat gebilligte
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der
zusammengefasste Lagebericht für die GSW
Immobilien AG und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2019, der Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019 sowie der erläuternde
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §
289a, § 315a HGB in der auf das Geschäftsjahr 2019
anwendbaren Fassung zum 31. Dezember 2019.
Die vorgenannten Unterlagen werden auch während
der virtuellen Hauptversammlung am 22. Juni 2020,
über die oben genannte Internetseite zugänglich
sein. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit der
Zugänglichmachung auf der Internetseite der
Gesellschaft Genüge getan.
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen
rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von
Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte
Internetseite zugänglich gemacht werden.
12. *Informationen zum Datenschutz*
Die GSW Immobilien AG, Mecklenburgische
Straße 57, 14197 Berlin, informiert Sie an
dieser Stelle über die von uns durchgeführten
Verarbeitungen personenbezogener Daten. Neben der
Möglichkeit der Kontaktaufnahme auf dem Postweg,
können Sie jederzeit auch über E-Mail mit uns in
Verbindung treten. Ihre Fragen rund um den
Datenschutz richten Sie bitte per E-Mail an:
datenschutzanfragen@deuwo.com
Externe Datenschutzbeauftragte der GSW Immobilien
AG ist
Dr. Annette Demmel
SPB DPO Services GmbH
Unter den Linden 21
10117 Berlin
E-Mail: annette.demmel@spb-dpo-services.com
Verantwortlich für die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten ist die GSW Immobilien AG,
Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin. Sie
erreichen die verantwortliche Stelle auf dem
Postweg, telefonisch oder über die oben genannte
E-Mail-Adresse.
Zweck der Verarbeitung ist die Information und
Kommunikation zu investitionsrelevanten Themen
sowie die Vorbereitung und Durchführung der
Hauptversammlung.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
personenbezogener Daten sind über Art. 6 Abs. 1
lit. c) DS-GVO insbesondere §§ 118 ff. AktG sowie
§ 1 C-19 AuswBekG (betreffend die rechtliche
Verpflichtung zur Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung der Hauptversammlung sowie
Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten)
sowie gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO das
berechtigte Interesse der Gesellschaft an der
ordnungsgemäßen Durchführung der
Hauptversammlung (einschließlich der
Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten
sowie der Kommunikation mit den Aktionären).
Empfänger sind Dienstleister, die wir im Wege der
Auftragsverarbeitung bei der Erbringung von
Leistungen einsetzen, insbesondere für die
Bereitstellung, Wartung und Pflege von
IT-Systemen.
Personenbezogene Daten zur Hauptversammlung werden
nach Ablauf des fünften auf die Hauptversammlung
folgenden Kalenderjahrs gelöscht. Soweit
personenbezogene Daten im Rahmen von
Hauptversammlungsbeschlüssen verarbeitet werden,
werden diese für die Dauer der Aufbewahrung der
Beschlüsse zur Erfüllung rechtlicher
Verpflichtungen oder im berechtigten Interesse des
Unternehmens gespeichert. Ansonsten werden
personenbezogene Daten zur Kommunikation mit
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Investorinnen und Investoren 10 Kalenderjahre nach
Beendigung der Gesellschafter- oder
Aktionärsstellung gelöscht.
Die Verarbeitung der Kontaktdaten für
Pflichtinformationen und zur Durchführung der
Hauptversammlung ist gesetzlich verpflichtend.
Ohne Angaben von Kontaktdaten sind Kommunikation,
Information und Teilnahme an der Hauptversammlung
nicht möglich.
Allgemeine Angaben und Rechte der betroffenen
Personen
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten
in Drittländer findet nicht statt.
Wir nutzen keine Verfahren automatisierter
Einzelfallentscheidungen.
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über alle
personenbezogenen Daten zu verlangen, die wir von
Ihnen verarbeiten.
Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig
oder unvollständig sein, haben Sie ein Recht auf
Berichtigung und Ergänzung.
Sie können jederzeit die Löschung Ihrer
personenbezogenen Daten verlangen, sofern wir
nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten verpflichtet oder
berechtigt sind.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Sie haben das Recht gegen die Verarbeitung
Widerspruch zu erheben, soweit die
Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung
oder des Profilings erfolgt. Erfolgt die
Verarbeitung auf Grund einer Interessenabwägung,
so können Sie der Verarbeitung unter Angabe von
Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, widersprechen.
Sie haben das Recht die Sie betreffenden
personenbezogenen Daten, die Sie einem
Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem
gängigen, maschinenlesbaren Format übertragen zu
bekommen, oder die Übermittlung an einen
anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer
Einwilligung oder im Rahmen eines Vertrages, so
haben Sie ein Recht auf Übertragung der von
Ihnen bereitgestellten Daten, sofern dadurch nicht
die Rechte und Freiheiten anderer Personen
beeinträchtigt werden.
Sofern wir Ihre Daten auf Grundlage einer
Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie
jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit
Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die vor
einem Widerruf durchgeführte Verarbeitung bleibt
von dem Widerruf unberührt.
Sie haben außerdem jederzeit das Recht, bei
einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Auffassung
sind, dass eine Datenverarbeitung unter
Verstoß gegen geltendes Recht erfolgt ist.
Es gelten die Datenschutzinformationen in ihrer
zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung. Wir
behalten uns vor diese Datenschutzinformation zu
ergänzen und zu ändern. Die Änderungen
und/oder Ergänzungen können Teile der
Datenschutzinformation oder diese in Gänze
umfassen. Die jeweils aktuelle
Datenschutzinformation finden Sie jederzeit unter
https://www.deutsche-wohnen.com/footer/datenschutz
13. *Technische Hinweise zur virtuellen
Hauptversammlung*
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung
sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung
von Aktionärsrechten benötigen Sie eine
Internetverbindung und ein internetfähiges
Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können,
wird eine stabile Internetverbindung mit einer
ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und
Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer, benötigen Sie einen Browser und
Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum HV-Portal benötigen Sie Ihre
Stimmrechtskarte, welche Sie nach
ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert
übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte
finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit
denen Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite
anmelden können.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung
von Aktionärsrechten durch technische Probleme
während der virtuellen Hauptversammlung zu
vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die
Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht)
bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.
Das HV-Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts
ab *Montag, den 1. Juni 2020* zugänglich.
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den
Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die
Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw.
im Internet unter
http://www.gsw.ag
(in der Rubrik 'Hauptversammlungen' > '2020')
14. *Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und
Tonübertragung*
Angemeldete Aktionäre können die gesamte
Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im
Internet über das HV-Portal verfolgen. Die Bild-
und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem
heutigen Stand der Technik aufgrund von
Einschränkungen der Verfügbarkeit des
Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von
Internetdienstleistungen von Drittanbietern
Schwankungen unterliegen, auf welche die
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft
kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für
die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit
der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in
Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der
Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit
übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine
Verantwortung für Fehler und Mängel der für den
Online-Service eingesetzten Hard- und Software
einschließlich solcher der eingesetzten
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz
vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem
Grund, frühzeitig von den oben genannten
Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur
Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.
Diese Einladung wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Berlin, im Mai 2020
*GSW Immobilien AG*
_Der Vorstand_
2020-05-15 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: GSW Immobilien AG
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@gsw.ag
Internet: http://www.gsw.ag
ISIN: DE000GSW1111
WKN: GSW111
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1046921 2020-05-15
(END) Dow Jones Newswires
May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)