DGAP-News: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2020 in Wettenberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-15 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. PVA TePla AG Wettenberg ISIN: DE0007461006 Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2020 in Wettenberg Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, dem 26. Juni 2020, um 13:00 Uhr am Sitz der PVA TePla AG, im Westpark 10-12, 35435 Wettenberg, stattfindenden, ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) findet diese Hauptversammlung aufgrund Beschlusses des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder elektronischer Kommunikation oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2019 nebst dem Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen werden unter: https://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/ Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA TePla AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 26.533.699,18 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31.12.2019 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31.12.2019 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 6. *Zustimmung zu dem Organschaftsvertrag zwischen der PVA TePla AG einerseits und der PVA SPA Software Entwicklungs GmbH andererseits* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Organschaftsvertrag vom 28. April 2020 zwischen der PVA TePla AG einerseits und ihrer Tochtergesellschaft PVA SPA Software Entwicklungs GmbH andererseits zuzustimmen. Zwischen der PVA TePla AG und der zuvor genannten hundert prozentigen Tochtergesellschaft wurde am 28. April 2020 ein Organschaftsvertrag mit den folgenden wesentlichen Regelungen geschlossen: Der Organschaftsvertrag besteht aus zwei Teilen, nämlich einem Beherrschungsvertrag und einem Ergebnisabführungsvertrag. Mit dem Beherrschungsvertrag unterstellt die PVA SPA Software Entwicklungs GmbH ihre Leitung den Weisungen der PVA TePla AG. Mit dem Ergebnisabführungsvertrag verpflichtet sie sich, ihren gesamten jeweiligen Jahresüberschuss vorbehaltlich der Bildung näher bezeichneter Rücklagen an die PVA TePla AG abzuführen. Diese verpflichtet sich im Gegenzug, Jahresfehlbeträge der PVA SPA Software Entwicklungs GmbH im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorschriften (§ 302 AktG) auszugleichen. Nachdem die PVA SPA Software Entwicklungs GmbH keine außenstehenden Gesellschafter hat, sind Ausgleichszahlungen an Dritte nicht vorgesehen. Der Organschaftsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 und verlängert sich danach um jeweils ein Jahr. Er kann mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden, vorher nur aus wichtigem Grund. Der Organschaftsvertrag gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung der PVA TePla AG. Die Gesellschafterversammlung der PVA SPA Software Entwicklungs GmbH hat bereits zugestimmt. Folgende Unterlagen sind im Internet unter https://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung zugänglich: - Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag; - Bericht des Vorstands der PVA TePla AG; - Jahresabschlüsse und Lageberichte der PVA TePla AG für die letzten drei Geschäftsjahre; - Jahresabschluss der PVA SPA Software Entwicklungs GmbH für das Geschäftsjahr 2019. Die Unterlagen gelten damit auch in der Hauptversammlung der PVA TePla AG als zugänglich, da diese ohne physische Präsenz abgehalten wird. 7. *Beschlussfassungen über die Zustimmung zum Abschluss von vier Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Organschaftsverträgen* Zwischen der PVA TePla AG als jeweils herrschender Gesellschaft einerseits und vier Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH andererseits bestehen folgende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge (im Folgenden vereinfachend einheitlich als 'Organschaftsverträge' bezeichnet): * Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.04.2007 mit der PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH, Jena; * Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.04.2007 mit der PVA Control GmbH, Wettenberg; * Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.04.2008 mit der PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH, Jena; * Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.04.2012 mit der PVA TePla Analytical Systems GmbH, Westhausen. Sämtliche Organschaftsverträge wurden im Jahr 2014 durch Änderungsverträge der geänderten Rechtslage angepasst. Dem hat die Hauptversammlung der PVA TePla AG vom 13.06.2014 zugestimmt. Zur Harmonisierung und zur Vereinheitlichung des Wortlauts aller in der Gruppen bestehenden Organschaftsverträge sowie zur Zusammenfassung der Verträge und ihrer Änderungen jeweils in einem, übersichtlichen Vertrag haben die PVA TePla AG und die als Vertragspartner an den genannten Organschaftsverträgen beteiligten Tochtergesellschaften entsprechende Neufassungen der Organschaftsverträge abgeschlossen. Dadurch bleiben die bisherigen Organschaften unverändert bestehen, sachliche Änderungen sehen die Neufassungen nicht vor. Die Neufassungen werden erst mit Zustimmung der Hauptversammlung der PVA TePla AG und anschließender Eintragung in das Handelsregister der beteiligten Tochtergesellschaften wirksam. Der Vorstand der PVA TePla AG und die Geschäftsführungen der beteiligten Tochtergesellschaften haben jeweils einen Bericht gemäß §§ 293a, 295 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz erstattet, in dem die Änderungsvereinbarungen erläutert und begründet werden. Für die Änderungsvereinbarungen ist eine Prüfung durch einen Vertragsprüfer gemäß § 293b Absatz 1, 2. Halbsatz Aktiengesetz entbehrlich, da sich alle Geschäftsanteile der jeweiligen Tochtergesellschaften in der Hand der PVA TePla AG befinden. Die Berichte von Vorstand und Geschäftsführungen sind zusammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der PVA TePla AG zugänglich. Die Unterlagen gelten damit auch in der Hauptversammlung der PVA TePla AG als zugänglich, da diese ohne physische Präsenz abgehalten wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassungen vor: a. Der Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der PVA TePla AG und der PVA Löt- und Werkstofftechnik GmbH wird zugestimmt. b. Der Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der PVA TePla AG und der PVA Control GmbH wird zugestimmt. c. Der Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der PVA TePla AG und der PVA Vakuum Anlagenbau Jena GmbH wird zugestimmt. d. Der Neufassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der PVA TePla AG und der PVA TePla Analytical Systems GmbH wird zugestimmt. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Zustimmung
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May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)