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DGAP-HV: PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2020 in Wettenberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: PVA TePla AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
PVA TePla AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2020 
in Wettenberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
PVA TePla AG Wettenberg ISIN: DE0007461006 
Wertpapierkenn-Nummer: 746 100 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
am 26. Juni 2020 in Wettenberg 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, 
dem 26. Juni 2020, um 13:00 Uhr am Sitz der PVA TePla AG, im 
Westpark 10-12, 35435 Wettenberg, stattfindenden, ordentlichen 
Hauptversammlung eingeladen. Auf Grundlage von Artikel 2 des 
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
(COVID-19-Gesetz) findet diese Hauptversammlung aufgrund Beschlusses 
des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Die gesamte 
Hauptversammlung wird für Aktionäre live im Internet übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im 
Wege der Briefwahl oder elektronischer Kommunikation oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses per 31. Dezember 2019 nebst dem 
   Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete 
   Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu 
   den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen können im Internet eingesehen 
   werden unter: 
 
   https://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da 
   der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei der PVA TePla 
   AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in 
   Höhe von EUR 26.533.699,18 vollständig auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das am 31.12.2019 beendete Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das am 31.12.2019 beendete Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. 
6. *Zustimmung zu dem Organschaftsvertrag zwischen der PVA TePla 
   AG einerseits und der PVA SPA Software Entwicklungs GmbH 
   andererseits* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Organschaftsvertrag vom 28. April 2020 zwischen der PVA TePla 
   AG einerseits und ihrer Tochtergesellschaft PVA SPA Software 
   Entwicklungs GmbH andererseits zuzustimmen. 
 
   Zwischen der PVA TePla AG und der zuvor genannten hundert 
   prozentigen Tochtergesellschaft wurde am 28. April 2020 ein 
   Organschaftsvertrag mit den folgenden wesentlichen Regelungen 
   geschlossen: 
 
   Der Organschaftsvertrag besteht aus zwei Teilen, nämlich 
   einem Beherrschungsvertrag und einem 
   Ergebnisabführungsvertrag. Mit dem Beherrschungsvertrag 
   unterstellt die PVA SPA Software Entwicklungs GmbH ihre 
   Leitung den Weisungen der PVA TePla AG. Mit dem 
   Ergebnisabführungsvertrag verpflichtet sie sich, ihren 
   gesamten jeweiligen Jahresüberschuss vorbehaltlich der 
   Bildung näher bezeichneter Rücklagen an die PVA TePla AG 
   abzuführen. Diese verpflichtet sich im Gegenzug, 
   Jahresfehlbeträge der PVA SPA Software Entwicklungs GmbH im 
   Einklang mit den aktienrechtlichen Vorschriften (§ 302 AktG) 
   auszugleichen. Nachdem die PVA SPA Software Entwicklungs GmbH 
   keine außenstehenden Gesellschafter hat, sind 
   Ausgleichszahlungen an Dritte nicht vorgesehen. Der 
   Organschaftsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 und 
   verlängert sich danach um jeweils ein Jahr. Er kann mit einer 
   Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt 
   werden, vorher nur aus wichtigem Grund. Der 
   Organschaftsvertrag gilt vorbehaltlich der Zustimmung der 
   Hauptversammlung der PVA TePla AG. Die 
   Gesellschafterversammlung der PVA SPA Software Entwicklungs 
   GmbH hat bereits zugestimmt. 
 
   Folgende Unterlagen sind im Internet unter 
 
   https://www.pvatepla.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich: 
 
   - Beherrschungs- und 
     Gewinnabführungsvertrag; 
   - Bericht des Vorstands der PVA TePla AG; 
   - Jahresabschlüsse und Lageberichte der PVA 
     TePla AG für die letzten drei 
     Geschäftsjahre; 
   - Jahresabschluss der PVA SPA Software 
     Entwicklungs GmbH für das Geschäftsjahr 
     2019. 
 
   Die Unterlagen gelten damit auch in der Hauptversammlung der 
   PVA TePla AG als zugänglich, da diese ohne physische Präsenz 
   abgehalten wird. 
7. *Beschlussfassungen über die Zustimmung zum Abschluss von 
   vier Änderungsvereinbarungen zu bestehenden 
   Organschaftsverträgen* 
 
   Zwischen der PVA TePla AG als jeweils herrschender 
   Gesellschaft einerseits und vier Tochtergesellschaften in der 
   Rechtsform einer GmbH andererseits bestehen folgende 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge (im Folgenden 
   vereinfachend einheitlich als 'Organschaftsverträge' 
   bezeichnet): 
 
   * Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
     vom 23.04.2007 mit der PVA Löt- und 
     Werkstofftechnik GmbH, Jena; 
   * Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
     vom 23.04.2007 mit der PVA Control GmbH, 
     Wettenberg; 
   * Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
     vom 23.04.2008 mit der PVA Vakuum 
     Anlagenbau Jena GmbH, Jena; 
   * Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
     vom 23.04.2012 mit der PVA TePla 
     Analytical Systems GmbH, Westhausen. 
 
   Sämtliche Organschaftsverträge wurden im Jahr 2014 durch 
   Änderungsverträge der geänderten Rechtslage angepasst. 
   Dem hat die Hauptversammlung der PVA TePla AG vom 13.06.2014 
   zugestimmt. 
 
   Zur Harmonisierung und zur Vereinheitlichung des Wortlauts 
   aller in der Gruppen bestehenden Organschaftsverträge sowie 
   zur Zusammenfassung der Verträge und ihrer Änderungen 
   jeweils in einem, übersichtlichen Vertrag haben die PVA TePla 
   AG und die als Vertragspartner an den genannten 
   Organschaftsverträgen beteiligten Tochtergesellschaften 
   entsprechende Neufassungen der Organschaftsverträge 
   abgeschlossen. Dadurch bleiben die bisherigen Organschaften 
   unverändert bestehen, sachliche Änderungen sehen die 
   Neufassungen nicht vor. 
 
   Die Neufassungen werden erst mit Zustimmung der 
   Hauptversammlung der PVA TePla AG und anschließender 
   Eintragung in das Handelsregister der beteiligten 
   Tochtergesellschaften wirksam. 
 
   Der Vorstand der PVA TePla AG und die Geschäftsführungen der 
   beteiligten Tochtergesellschaften haben jeweils einen Bericht 
   gemäß §§ 293a, 295 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz 
   erstattet, in dem die Änderungsvereinbarungen erläutert 
   und begründet werden. Für die Änderungsvereinbarungen 
   ist eine Prüfung durch einen Vertragsprüfer gemäß § 293b 
   Absatz 1, 2. Halbsatz Aktiengesetz entbehrlich, da sich alle 
   Geschäftsanteile der jeweiligen Tochtergesellschaften in der 
   Hand der PVA TePla AG befinden. Die Berichte von Vorstand und 
   Geschäftsführungen sind zusammen mit den weiteren zu 
   veröffentlichenden Unterlagen vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetseite der PVA TePla AG 
   zugänglich. Die Unterlagen gelten damit auch in der 
   Hauptversammlung der PVA TePla AG als zugänglich, da diese 
   ohne physische Präsenz abgehalten wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende 
   Beschlussfassungen vor: 
 
   a. Der Neufassung des Beherrschungs- und 
      Gewinnabführungsvertrags zwischen der PVA 
      TePla AG und der PVA Löt- und 
      Werkstofftechnik GmbH wird zugestimmt. 
   b. Der Neufassung des Beherrschungs- und 
      Gewinnabführungsvertrags zwischen der PVA 
      TePla AG und der PVA Control GmbH wird 
      zugestimmt. 
   c. Der Neufassung des Beherrschungs- und 
      Gewinnabführungsvertrags zwischen der PVA 
      TePla AG und der PVA Vakuum Anlagenbau 
      Jena GmbH wird zugestimmt. 
   d. Der Neufassung des Beherrschungs- und 
      Gewinnabführungsvertrags zwischen der PVA 
      TePla AG und der PVA TePla Analytical 
      Systems GmbH wird zugestimmt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Zustimmung 

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May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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