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DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2020 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11Q05 
ISIN: DE000A11Q059 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
am Freitag, den 12. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ), 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE 
ein. 
 
Gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie wird die diesjährige ordentliche 
Hauptversammlung *als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz *der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) 
durchgeführt. Der Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktienrechts sind die Räume der Juwelo Deutschland GmbH in 
Portal 3b, 3. OG, Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete 
Aktionäre über das Aktionärsportal, *erreichbar über* 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung 
 
*live im Internet* übertragen. 
 
*Tagesordnung:* 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
    elumeo SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
    31. Dezember 2019, des Lageberichts der elumeo SE 
    und des Konzernlageberichts (einschließlich des 
    erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 
    289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) sowie des Berichts 
    des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an 
    auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    *www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung* 
 
    zugänglich und werden auch während der 
    Hauptversammlung dort zugänglich sein. Jedem 
    Aktionär wird auf Verlangen kostenlos eine Abschrift 
    erteilt. 
 
    Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
    diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
    der Hauptversammlung vorgesehen, da der 
    Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden 
    Direktoren vorgelegten Jahres- und Konzernabschluss 
    für das Geschäftsjahr 2019 bereits gebilligt hat und 
    der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 damit 
    gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) i) der Verordnung 
    (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 
    über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
    (nachfolgend auch "*SE-VO*") in Verbindung mit § 47 
    Absatz 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
    2019 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für 
    diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
    der Einzelentlastung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden zu 
    lassen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 
    2019* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
    2019 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für 
    diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
    der Einzelentlastung über die Entlastung der 
    geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen. 
4.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 
    sowie für die gegebenenfalls beauftragte prüferische 
    Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 
    2020 und der Quartalsmitteilungen 2020* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines 
    Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
    Berlin, zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 
    und - jeweils sofern beauftragt - gegebenenfalls für 
    die prüferische Durchsicht des 
    Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2020 und der 
    Quartalsmitteilungen 2020 zu wählen. 
 
    Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
    Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
    durch Dritte ist und ihm keine die 
    Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne 
    von Art. 16 Absatz 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
5.  *Wiederwahl von Herrn Boris Kirn zum Mitglied des 
    Verwaltungsrats* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, Herrn Boris Kirn, 
    Berlin, geschäftsführender Direktor und Mitglied des 
    Verwaltungsrats der elumeo SE, für die Zeit bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr nach Beginn 
    der Amtszeit beschließt, in den Verwaltungsrat 
    zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
    beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
    Die Hauptversammlung kann gemäß § 9 Abs. 4 Satz 
    4 der Satzung eine kürzere Dauer der Amtszeit 
    bestimmen. 
 
    Gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG wird mitgeteilt, 
    daß Herr Kirn mit Ausnahme seiner 
    Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der elumeo SE 
    keinem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
    vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen angehört. 
6.  *Wiederwahl von Herrn Wolfgang Boyé zum Mitglied des 
    Verwaltungsrats* 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt vor, Herrn Wolfgang Boyé, 
    Berlin, Mitglied des Verwaltungsrats der elumeo SE, 
    für die Zeit bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
    fünfte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit 
    beschließt, in den Verwaltungsrat zu wählen. 
    Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird 
    nicht mitgerechnet. 
 
    Die Hauptversammlung kann gemäß § 9 Abs. 4 Satz 
    4 der Satzung eine kürzere Dauer der Amtszeit 
    bestimmen. 
 
    Gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG wird mitgeteilt, 
    dass Herr Boyé mit Ausnahme seiner Mitgliedschaft im 
    Verwaltungsrat der elumeo SE keinem gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder 
    ausländischen Kontrollgremium von 
    Wirtschaftsunternehmen angehört. 
7.  *Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden 
    genehmigten Kapitals 2015 nach § 5 der Satzung und 
    über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
    2020 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des 
    Bezugsrechts; Satzungsänderung* 
 
    Die Satzung ermächtigt den Verwaltungsrat in § 5 
    Abs. 1, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 
    2.000.000 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe 
    neuer Aktien gegen Bar-und/oder Sacheinlagen zu 
    erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Diese 
    Ermächtigung ist am 06. April 2020 ausgelaufen. 
    Damit die Gesellschaft auch zukünftig die 
    Möglichkeit hat, das Grundkapital flexibel und ohne 
    weiteren Beschluss der Hauptversammlung zu erhöhen, 
    soll nachfolgend die Schaffung eines neuen, seiner 
    Höhe nach und auch im Übrigen im Wesentlichen 
    inhaltsgleichen genehmigten Kapitals 2020 
    beschlossen werden. 
 
    Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    a) Die in § 5 Abs. 1 der Satzung enthaltene, 
       nicht ausgenutzte Ermächtigung des 
       Verwaltungsrats, das Grundkapital der 
       Gesellschaft bis zum 06. April 2020 um bis zu 
       insgesamt EUR 2.000.000 zu erhöhen, wird mit 
       der Wirksamwerden der unter b) 
       vorgeschlagenen Ermächtigung durch Eintragung 
       in das Handelsregister aufgehoben. 
    b) Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das 
       Grundkapital bis zum 11. Juni 2025 einmalig 
       oder mehrmals, ganz oder teilweise um bis zu 
       insgesamt EUR 2.000.000 durch Ausgabe von bis 
       zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
       Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
       zu erhöhen (*Genehmigtes Kapital 2020*). 
       Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein 
       Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche 
       Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt 
       werden, dass die neuen Aktien von einem durch 
       den Verwaltungsrat bestimmten Kreditinstitut 
       oder einem Konsortium von Kreditinstituten 
       mit der Verpflichtung übernommen werden, sie 
       den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug 
       anzubieten. Der Verwaltungsrat wird 
       ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der 
       Aktionäre in folgenden Fällen 
       auszuschließen: 
 
       - bei einer Kapitalerhöhung gegen 
         Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb 
         von Unternehmen, Unternehmensteilen 
         oder Beteiligungen an Unternehmen; 
       - bei Kapitalerhöhungen gegen 
         Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag 
         der unter Ausschluss des Bezugsrechts 
         gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
         ausgegeben neuen Aktien den 
         Börsenpreis der bereits 
         börsennotierten Aktien gleicher 

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May 20, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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