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DGAP-HV: Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Wacker Neuson SE München ISIN: DE000WACK012 
WKN: WACK01 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der 
 
am Dienstag, den 30. Juni 2020, 
um 10:00 Uhr (MESZ) 
 
in den Geschäftsräumen der Wacker Neuson SE, 
Preußenstraße 41, 80809 München, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wacker 
Neuson SE (nachstehend auch die '*Gesellschaft*') 
eingeladen, die als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere angemeldeten 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in dem 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.wackerneusongroup.com/hv 
 
live in Bild und Ton übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege 
der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere 
Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter 
Abschnitt III. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
   31. Dezember 2019, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 
   einschließlich des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gesellschaft und den 
   Konzern, des in dem zusammengefassten 
   Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   gemäß §§ 171, 172 AktG(*) am 10. März 2020 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des 
   Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung 
   nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AktG entfällt damit 
   nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Jahres- 
   und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem 
   Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und 
   der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sind im 
   Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das 
   Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu 
   vorsieht, zugänglich zu machen. 
 
   Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt 
   der Einberufung sowie auch während der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.wackerneusongroup.com/hv 
 
   zugänglich. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
   Unterlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
   gesetzlichen Verpflichtung mit Zugänglichmachen 
   der Unterlagen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft Genüge getan ist. Es wird daher 
   lediglich ein Zustellversuch mit einfacher Post 
   erfolgen. Ferner werden die genannten Unterlagen 
   in der Hauptversammlung näher erläutert werden. 
 
   (*) Die Vorschriften des deutschen 
   Aktiengesetzes finden auf die Wacker Neuson SE 
   gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 
   der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
   8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch: 
   SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus 
   speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts 
   anderes ergibt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in 
   Höhe von EUR 242.336.129,21 wird vollständig auf 
   neue Rechnung vorgetragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen 
   Zeitraum Entlastung erteilt. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für den Jahres- und 
   Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020 und 
   für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   (konzernbezogenen) Abschlusses und des 
   (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 
   WpHG zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
   des verkürzten (konzernbezogenen) Abschlusses 
   und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts 
   im Geschäftsjahr 2020 bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im 
   Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909 EG der 
   Kommission) auferlegt wurde. 
6. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Ablauf der am 30. Juni 2020 stattfindenden 
   Hauptversammlung der Gesellschaft endet die 
   Amtszeit sämtlicher vier von der 
   Hauptversammlung gewählten Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-Verordnung, 
   § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), § 14 der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der Wacker Neuson SE vom 14. 
   Januar 2009 (im Folgenden 
   'Mitbestimmungsvereinbarung' genannt) sowie § 8 
   Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
   insgesamt sechs Mitgliedern zusammen, und zwar 
   aus vier Anteilseigner- und zwei 
   Arbeitnehmervertretern. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 
   und 3 der Satzung der Gesellschaft werden die 
   vier Anteilseignervertreter von der 
   Hauptversammlung gewählt und die zwei 
   Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - wie in 
   der Mitbestimmungsvereinbarung vorgesehen - 
   durch Beschluss des SE-Betriebsrats in den 
   Aufsichtsrat entsendet. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat 
   zu wählen: 
 
   6.1 Herrn Mag. Kurt Helletzgruber, Kaufmann, 
       Vorstand der PIN Privatstiftung, Linz, 
       Österreich 
 
       Keine Mitgliedschaften in anderen 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
       und in vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien von 
       Wirtschaftsunternehmen. 
   6.2 Herrn Johann Neunteufel, Ingenieur, 
       Vorstandsvorsitzender der PIN 
       Privatstiftung, Linz, Österreich 
 
       Keine Mitgliedschaften in anderen 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
       und in vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien von 
       Wirtschaftsunternehmen. 
   6.3 Herrn Prof. Dr. Matthias Schüppen, 
       Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, 
       Steuerberater und Partner der Kanzlei 
       Graf Kanitz, Schüppen & Partner, 
       Stuttgart 
 
       Mitgliedschaften in anderen gesetzlich 
       zu bildenden Aufsichtsräten und in 
       vergleichbaren in- und ausländischen 
       Kontrollgremien von 
       Wirtschaftsunternehmen: 
 
       - Syntellix AG, Hannover, Mitglied des 
         Aufsichtsrats 
   6.4 Herrn Ralph Wacker, Bauingenieur und 
       geschäftsführender Gesellschafter der 
       wacker+mattner GmbH, München 
 
       Keine Mitgliedschaften in anderen 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
       und in vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien von 
       Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 30. Juni 2020 
   und gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der 
   Gesellschaft bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2024 beschließt, 
   längstens jedoch für sechs Jahre. 
 
   Angaben zu persönlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 

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May 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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