Die Lohnabrechnung für Unternehmen, die das Covid-19-Kurzarbeitsmodell in Anspruch nehmen, wird vereinfacht. Eine entsprechende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats, der parallel zum Plenum tagte, mit breiter Mehrheit angenommen.Gleichzeitig wurden Nachteile für Arbeitnehmer durch die derzeitigen Rundungsregelungen beseitigt und weitere Präzisierungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...