Richterin Marion Hohenecker hat heute im Grasser-Prozess nach der Mittagspause die Anträge der Verteidigung des Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser abgewiesen. Diese hatte zuvor einen "Lauschangriff" auf die Angeklagten und ihre Verteidiger in den Gerichtspausen vor und nach den Verhandlungen geortet. Den Befangenheitsantrag gegen die Richter wies sie als "unsubstanziert" ab.Das ...Den vollständigen Artikel lesen ...