
LBS-Tipp: Für bereits vorhandene Verträge sollten Bausparer noch bis zum Jahresende rückwirkend die Wohnungsbauprämie (WoP) bis einschließlich 2018 beantragen. Stichtag für das Sparjahr 2018 ist der 31.12.2020. Noch besteht die Möglichkeit, zu prüfen, ob zum Jahresende die prämienbegünstigten Sparbeiträge für das Jahr 2020 erreicht werden. Fehlende Beträge für dieses Jahr können noch eingezahlt werden.
Beschäftigte, deren Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (Single) beziehungsweise 51.200 Euro (Ehepaare) nicht übersteigt, erhalten die staatliche Prämie in Höhe von 8,8 Prozent auf ihre Sparleistungen. Für Alleinstehende werden dabei Einzahlungen in den Bausparvertrag bis zu einer Höhe von jährlich 512 Euro mit maximal 45,06 Euro belohnt. Verheiratete können für geleistete Zahlungen im Sparjahr bis zu 90,11 Euro Prämie auf eingezahlte 1.024 Euro erhalten. Die Prämienanträge erhalten Bausparer am Jahresbeginn automatisch für das Vorjahr. Ausgefüllt sind diese bei der Bausparkasse einzureichen.
Es gibt eine Ausnahme: Sparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, dürfen einmalig über das aus den Beiträgen und der Prämie angesparte Guthaben nach sieben Jahren frei verfügen.
Pressekontakt:
Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de
Original-Content von: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/107633/4786869
© 2020 news aktuell