DJ DGAP-HV: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: AGROB Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-06-17 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
AGROB Immobilien AG Ismaning ISIN DE0005019004 / WKN
501900
ISIN DE0005019038 / WKN 501903 Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung 2020
(virtuelle Hauptversammlung)
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit ein zu unserer am
Mittwoch, den 29.07.2020, 11.00 Uhr MESZ
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, die als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt
wird. Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre der AGROB Immobilien AG für die
gesamte Dauer der Veranstaltung in Bild und Ton live im
Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das
Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße
5, 80333 München.
I. *TAGESORDNUNG*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31.12.2019, des Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2019, des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a
Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss am 09.03.2020
gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung
durch die Hauptversammlung. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen. Der Jahresabschluss, der
Lagebericht (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB) und der
Bericht des Aufsichtsrats werden in der
Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise
im Fall des Berichts des Aufsichtsrats vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert
werden. Sie und die Erklärung zur
Unternehmensführung gemäß § 289f HGB sind
des Weiteren unter
www.agrob-ag.de
im Internet veröffentlicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat EUR 992.172
schlagen vor, den ,25
Bilanzgewinn 2019 von
wie folgt zu verwenden:
* Zahlung des EUR 79.120,
Gewinnanteiles 00
von EUR 0,05
je
Vorzugs-Stückakt
ie für das
Geschäftsjahr
2019
* Zahlung eines EUR 116.892
Gewinnanteiles ,00
von EUR 0,03
je Stückaktie
(Stamm-Stückakti
e
und
Vorzugs-Stückakt
ie) für das
Geschäftsjahr
2019
Einstellung in EUR 796.160
andere ,25
Gewinnrücklagen
Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 03.08.2020,
zur Auszahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2
AktG).
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
einzigen Mitglied des Vorstands, das im
Geschäftsjahr 2019 amtiert hat, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen
Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
sowie die gegebenenfalls beauftragte
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
'Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft', München, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 und
- sofern beauftragt - gegebenenfalls für die
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2020 zu
wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere
keine Klausel auferlegt wurde, die die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im
Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte
Abschlussprüfer beschränkt hat (Art. 16 Abs. 2
und 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16.04.2014)).
6. *Neufassung von § 16 Abs. 3 der Satzung
(Teilnahmerecht und Nachweis des
Anteilsbesitzes)*
Durch das zum 01.01.2020 in Kraft getretene
Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom
12.12.2019 wurden die Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts geändert. Bei
Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften
wird zukünftig für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs
gemäß dem durch das ARUG II neu
eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen (§
123 Abs. 4 Satz 1 AktG i.d.F. des ARUG II). §
16 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft
bestimmt demgegenüber entsprechend der
derzeitigen Fassung des § 123 Abs. 4 Satz 1
AktG, dass zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut ausreicht.
Die Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1
AktG und der neu eingefügte § 67c AktG sind ab
dem 03.09.2020 und erstmals auf
Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem
03.09.2020 einberufen werden. Die
Anwendbarkeit der Neuregelungen wird somit
bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft im Jahr 2021 gegeben sein. Um
sicherzustellen, dass die Satzung der
Gesellschaft bereits zu dieser
Hauptversammlung mit der gesetzlichen Regelung
in Einklang steht, soll die Anpassung der
Satzung bereits in der kommenden
Hauptversammlung beschlossen werden, jedoch
erst ab dem 03.09.2020 durch Eintragung im
Handelsregister wirksam werden. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
§ 16 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
- im Fall von Stamm-Stückaktien - zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
bei der Gesellschaft angemeldet haben und
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und - im Fall von
Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben. Hierfür
reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in
Textform durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen hat. Die
Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft unter der in der Einberufung
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage
vor der Versammlung zugehen. Der Tag der
Versammlung und der Tag des Zugangs sind
nicht mitzuzählen.'
Der Vorstand wird angewiesen, die
Änderung der Satzung erst nach dem 03.
09.2020 zur Eintragung zum Handelsregister
anzumelden.
7. *Neufassung von § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung
(Amtszeit neuer Aufsichtsratsmitglieder)*
Scheidet ein von der Hauptversammlung
gewähltes Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer
aus dem Aufsichtsrat aus, so soll nach § 9
Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft für
dieses in der nächsten Hauptversammlung eine
Neuwahl vorgenommen werden. § 9 Abs. 3 Satz 2
der Satzung bestimmt des Weiteren, dass die
Amtszeit des neugewählten
Aufsichtsratsmitglieds in diesem Fall für den
Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen gilt.
Diese Vorgabe der Satzung schränkt die
Befugnis der Hauptversammlung, bei der Wahl
die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder im
jeweiligen Einzelfall im Rahmen der
gesetzlichen Regelung festzulegen, ohne
zwingende Gründe ein. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 9 Abs. 3
Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
'Die Amtszeit des neugewählten Mitgliedes
gilt für den Rest der Amtsdauer des
Ausgeschiedenen, sofern die
Hauptversammlung bei der Wahl nichts
Abweichendes bestimmt.'
8. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats*
Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Herr
Karlheinz Kurock und die beiden weiteren
ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Herr Thomas
Breiner und Herr Peter Weidenhöfer haben ihre
Ämter als Mitglied des Aufsichtsrats
(Anteilseignervertreter) am 21.10.2019
niedergelegt. Mit Beschluss vom 12.11.2019 hat
das Amtsgericht München gemäß § 104 Abs.
2 Satz 2 AktG Herrn Prof. Dr. Alexander
Goepfert, Herrn Frank Nickel sowie Herrn Dr.
Daniel Kress zu weiteren
Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft als
Vertreter der Anteilseigner bestellt. Die
gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder
werden der Hauptversammlung zur Wahl
vorgeschlagen. Mit der Wahl durch die
Hauptversammlung erlischt ihr Amt als
gerichtlich bestellte Mitglieder des
Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt
sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 4
Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs.
1 der Satzung der AGROB Immobilien AG aus vier
Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern
der Arbeitnehmer zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
hierzu vor,
a) Herrn Prof. Dr. wohnhaft in
Alexander Düsseldorf,
Goepfert, Rechtsanwalt und
Senior Advisor der
Apollo Global
Management, Inc.,
b) Herrn Frank wohnhaft in
Nickel, Erpolzheim,
Geschäftsführer der
DEUWA REAL GmbH sowie
der Nivatus
Immobilien GmbH,
und
c) Herrn Dr. Daniel wohnhaft in Berlin,
Kress, Rechtsanwalt und
Partner der
Rechtsanwaltskanzlei
Hengeler Mueller
Partnerschaft von
Rechtsanwälten mbB,
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung
erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung und für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der jeweiligen
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2022 beschließt. Für den Fall, dass vor
der Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der jeweiligen
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2022 beschließt, die gemäß Ziffer 7
der Tagesordnung vorgeschlagene Neufassung von
§ 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung mit Eintragung
in das Handelsregister der Gesellschaft
wirksam wird, erfolgt die Bestellung bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der jeweiligen
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen der neuen
Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der
Einzelabstimmung durchzuführen.
*Gemäß den Empfehlungen C.1 und C.13 des
Deutschen Corporate Governance Kodex i.d.F.
vom 16.12.2019 weist der Aufsichtsrat auf
Folgendes hin:*
Die Vorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung mit
Beschluss vom 14.11.2017 benannten Ziele und
streben die Ausfüllung des gleichzeitig
beschlossenen Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
Die vorgeschlagenen Personen stehen mit
Ausnahme von Herrn Frank Nickel in einer
geschäftlichen Beziehung zu verbundenen
Unternehmen der Mehrheitsaktionärin unserer
Gesellschaft, der Ersa IV S.à r.l. mit Sitz in
Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Herr
Prof. Dr. Alexander Goepfert ist strategischer
Berater (Senior Advisor) der Apollo Global
Management. Herr Dr. Daniel Kress ist Partner
der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, die die
Ersa IV S.à r.l. und weitere ihrer verbundenen
Unternehmen rechtlich berät, u.a. auch beim
Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an unserer
Gesellschaft und bei dem freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebot vom
25.10.2019. Darüber hinaus bestehen nach der
Einschätzung des Aufsichtsrats keine
persönlichen und geschäftlichen Beziehungen
der vorgeschlagenen Kandidaten zum
Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft
und einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär, die ein objektiv
urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen
würde.
*Angaben im Hinblick auf die Mitgliedschaft
der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:*
Herr *Prof. Dr. Alexander Goepfert *gehört
folgenden anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an:
* DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate
AG, Langen, Vorsitzender des
Aufsichtsrats;
* PROXIMUS Real Estate AG, Köln, Mitglied
des Aufsichtsrats.
Herr Prof. Dr. Goepfert ist kein Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien anderer
Wirtschaftsunternehmen.
Herr *Frank Nickel *gehört folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
inländischer Gesellschaften an:
* PROXIMUS Real Estate AG, Köln, Mitglied
des Aufsichtsrats;
* Fakt Immobilien AG, Essen, Mitglied des
Aufsichtsrats;
* DEVELLO Capital AG, Hamburg, Mitglied des
Aufsichtsrats
Herr Nickel ist kein Mitglied in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien anderer
Wirtschaftsunternehmen.
Herr *Dr. Daniel Kress *gehört weder anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
inländischer Gesellschaften an noch ist er
Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Die Lebensläufe der Kandidaten, ergänzt durch
eine Übersicht über die wesentlichen
Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat,
finden Sie nachfolgend sowie auf der
Internetseite unserer Gesellschaft unter
www.agrob-ag.de:
*Prof. Dr. Alexander Goepfert*
*Lebenslauf*
Persönliche Daten
Geburtsdatum 03.09.1956
Wohnort Düsseldorf
Nationalität Deutsch
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften an den
Universitäten Heidelberg und Göttingen sowie
Assistenzzeit und Promotion an der Universität
Köln (Internationales Privatrecht)
Beruflicher Werdegang
Seit 2019 Strategischer Berater (Senior
Advisor) der Apollo Global
Management
2011 bis 2019 Rechtsanwalt und Partner der
Rechtsanwaltskanzlei Noerr LLP
1986 bis 2011 Rechtsanwalt und Partner der
Rechtsanwaltskanzlei
Freshfields Bruckhaus Deringer
LLP und der Vorgängersozietät
Westrick Stegemann in
Düsseldorf
Wesentliche Tätigkeiten neben dem
Aufsichtsratsmandat
Strategischer Berater (Senior Advisor) der
Apollo Global Management.
*Frank Nickel*
*Lebenslauf*
Persönliche Daten
Geburtsdatum 30.01.1959
Wohnort Erpolzheim
Nationalität Deutsch
Ausbildung
Studium der Sportwissenschaften und
Geographie, Ruhr-Universität Bochum
Beruflicher Werdegang
Seit 2018 Geschäftsführer der DEUWA Real
GmbH
Seit 2013 Geschäftsführer der Nivatus
Immobilien GmbH
2018 - 2020 Berater der CA Immo GmbH,
Frankfurt
2016 - 2018 Vorsitzender des Vorstands der
CA Immobilien Anlagen AG, Wien
2013 - 2015 CEO Germany Cushman & Wakefield
LLP, 2014 - 2015 zusätzlich EMEA
Chairman Corporate Finance
Cushman & Wakefield LLP
2006 - 2012 Leiter des Bereichs Commercial
Real Estate Germany der Deutsche
Bank AG, 2011 - 2012 Global
Cover Pool Manager der Deutsche
Bank AG
2004 - 2006 Aufbau des
Handelsimmobilienportfolios der
EuroCastle (Fortress Group)
2000 - 2004 CEO der Creditweb Ltd und
weitere leitende Funktionen in
der Creditweb Gruppe
1985 - 2000 Ausbildung und leitende
Funktionen in verschiedenen
Finanzinstituten und Unternehmen
der Immobilienbranche
Wesentliche Tätigkeiten neben dem
Aufsichtsratsmandat
Geschäftsführer der DEUWA Real GmbH und der
Nivatus Immobilien GmbH.
*Dr. Daniel Kress*
*Lebenslauf*
Persönliche Daten
Geburtsdatum 17.09.1971
Wohnort Berlin
Nationalität Deutsch
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften und Promotion
an der Universität Tübingen und Studium der
Rechtswissenschaften an der Université de
Provence Aix-Marseille III (Maître en Droit)
Beruflicher Werdegang
Seit 2001 Rechtsanwalt und Partner (seit
2008) der Rechtsanwaltskanzlei
Hengeler Mueller Partnerschaft von
Rechtsanwälten mbB
Wesentliche Tätigkeiten neben dem
Aufsichtsratsmandat
Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler
Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.
II. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM
ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER
HAUPTVERSAMMLUNG*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von EUR 11.689.200,00
eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert
mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in
1.582.400 auf den Inhaber lautende
Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne
Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen
Aktien.
III. *WEITERE ANGABEN ZUM ABLAUF DER VIRTUELLEN
HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES
STIMMRECHTS*
1. *Durchführung als virtuelle Hauptversammlung
mit Bild- und Tonübertragung*
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird die
Hauptversammlung nach Maßgabe des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020,
S. 569, '*Covid-19-Gesetz*') als virtuelle
Hauptversammlung abgehalten. Eine physische
Teilnahme der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.
Die Hauptversammlung wird am 29.07.2020, ab
11.00 Uhr, für ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre live in Bild und Ton im Internet
übertragen. Hierfür steht unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
ein zugangsgeschütztes elektronisches System
('*HV-Portal*') zur Verfügung. Aktionäre, die
an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen
wollen, müssen sich zur Hauptversammlung
anmelden. Die für den Online-Zugang
erforderlichen Zugangsdaten erhalten sie mit
ihrer Stimmrechtskarte. Um eine Teilnahme an
der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1
Satz 2 AktG handelt es sich nicht.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei
Tage vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
zum 26.07.2020, 24.00 Uhr (MESZ), im Wege
elektronischer Kommunikation über das unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
erreichbare HV-Portal in deutscher Sprache
einzureichen. Eine anderweitige Form der
Übermittlung ist ausgeschlossen. Während
der Hauptversammlung können keine Fragen
gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche
Fragen er wie beantwortet.
Widersprüche gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung können von ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, bis zum Ende der virtuellen
Hauptversammlung im Wege elektronischer
Kommunikation über das HV-Portal unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
zu Protokoll des Notars erklärt werden.
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im
Fall von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig bei der
Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Fall
von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, d.h.
auf den 08.07.2020, 0:00 Uhr (MESZ),
(Nachweisstichtag) zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die
Ausübung des Teilnahmerechts und - im Fall von
Stamm-Stückaktien - des Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und - im Fall von
Stamm-Stückaktien - die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen
Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben für den Umfang und
die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechts
und - im Fall von Stamm-Stückaktien - des
Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die
erst nach dem Record Date Aktien an der
Gesellschaft erworben haben, können aus diesen
Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere
Rechte in der Hauptversammlung ausüben.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben,
sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im
Fall von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien
nach dem Record Date veräußern. Teilweise
Veräußerungen und Hinzuerwerbe von
Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag
haben keinen Einfluss auf den Umfang des
Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft bis zum 22.07.2020, 24.00 Uhr
(MESZ), in Textform unter der folgenden Adresse
zugehen, wobei eine Übersendung per E-Mail
genügt:
*AGROB Immobilien AG *
*c/o Link Market Services GmbH*
*Landshuter Allee 10*
*80637 München*
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de*
Den teilnahmeberechtigten Aktionären werden
nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes Stimmrechtskarten für die
virtuelle Hauptversammlung übersandt. Wir
bitten die Aktionäre, die an der virtuellen
Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht
ausüben wollen, die erforderliche Anmeldung
sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes
möglichst frühzeitig bei ihrem depotführenden
Institut zu veranlassen.
3. *Verfahren der Stimmabgabe*
a) *Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre und Aktionärsvertreter können ihre
Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben, wenn die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
ordnungsgemäß wie in Abschnitt III. 2.
beschrieben erfolgt sind. Die Gesellschaft
bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
ein zugangsgeschütztes elektronisches HV-Portal
an. Die erforderlichen Zugangsdaten sowie
weitere Informationen zur Nutzung des
HV-Portals erhalten die Aktionäre mit ihrer
Stimmrechtskarte zugeschickt. Die Briefwahl per
Internet sowie deren Widerruf beziehungsweise
deren Änderungen können vor und auch noch
während der Hauptversammlung im Internet
vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens
bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung vorliegen. Dieser wird vom
Versammlungsleiter bestimmt. Die Ausübung des
Stimmrechts mittels Briefwahl ist auch durch
Bevollmächtigte, einschließlich
Intermediäre sowie sonstige nach § 135 AktG
Gleichgestellte, möglich. Die weiteren
Einzelheiten können die Aktionäre den
Erläuterungen entnehmen, die unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
bereitgestellt werden.
Ferner können Briefwahlstimmen der Gesellschaft
bis 28.07.2020, 24.00 Uhr (MESZ), schriftlich,
in Textform unter der folgenden Anschrift
übermittelt werden:
*AGROB Immobilien AG*
*c/o Link Market Services GmbH *
*Landshuter Allee 10 *
*80637 München *
*E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de*
Aktionäre und Aktionärsvertreter können für die
Stimmabgabe per Briefwahl das Formular
verwenden, welches den angemeldeten Aktionären
mit der Stimmrechtskarte übersandt wird. Dieses
Formular steht ferner auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
zur Verfügung.
Falls zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung durchgeführt wird, so gilt die
zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene
Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt
der Einzelabstimmung. Erfolgt keine
ausdrückliche oder eindeutige Stimmabgabe, so
wird sie für diesen Tagesordnungspunkt als
Enthaltung gewertet.
b) *Stimmabgabe durch weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht
durch von der AGROB Immobilien AG benannte
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die
erforderlichen Vollmachten und Weisungen können
Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) erteilen.
Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen wollen, müssen sie sich hierzu wie oben
in Abschnitt III. 2. ausgeführt zur
Hauptversammlung anmelden. Sie erhalten dann
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung
beziehungsweise die zur Vollmachts- und
Weisungserteilung per Internet notwendigen
Informationen.
Per Post oder E-Mail erteilte Vollmachten und
Weisungen müssen bis 28.07.2020, 24.00 Uhr
(MESZ), bei der AGROB Immobilien AG unter der
in den Unterlagen genannten Adresse
beziehungsweise E-Mail-Adresse eingegangen
sein. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über
das zugangsgeschützte HV-Portal im Internet
unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
ist vor und auch noch während der virtuellen
Hauptversammlung möglich, muss jedoch
spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter
bestimmten Beginn der Abstimmung vorliegen. Die
erforderlichen Zugangsdaten sowie weitere
Informationen zur Nutzung des HV-Portals
erhalten die Aktionäre mit ihrer
Stimmrechtskarte zugeschickt.
Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine
ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen.
Ohne solche Weisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten können die
Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen
Gebrauch machen. Wird zu einem
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt, ohne dass dies im Vorfeld der
Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt
auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt
der Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erklären keine Widersprüche
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu
Protokoll des Notars.
c) *Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch andere
Bevollmächtigte als die Stimmrechtvertreter der
Gesellschaft ausüben lassen, etwa durch eine
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut, einen
Stimmrechtsberater oder eine andere Person
ihrer Wahl. Auch in diesen Fällen sind ein
fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes und
eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär
oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe der
vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen
erforderlich.
Bevollmächtigte können nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das
Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre
lediglich im Wege der Briefwahl oder durch
Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber
dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden und bedürfen,
sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt
wird, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt
für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis
einer gegenüber einem Bevollmächtigten
erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung zur
Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG
(Vollmachtserteilung an Intermediäre,
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder
geschäftsmäßig Handelnde) ist die
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten. Die
Vollmachtserklärung muss vollständig sein und
darf ausschließlich mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen
Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abstimmen.
Mit der Stimmrechtskarte erhalten die Aktionäre
ein Vollmachtsformular und weitere
Informationen zur Bevollmächtigung.
Die Gesellschaft bietet für die
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht
beziehungsweise des Widerrufs unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
ein elektronisches HV-Portal an. Die
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht
beziehungsweise des Widerrufs per Internet
sowie Änderungen können noch bis Dienstag,
den 28.07.2020, 24.00 Uhr (MESZ), im Internet
vorgenommen werden. Weiteren Einzelheiten sind
den Erläuterungen dargestellt, die unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
bereitgestellt werden.
Der Nachweis kann bis zu dem genannten
Zeitpunkt auch an folgende E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
d) *Reihenfolge der Behandlung von
Briefwahlstimmen, Vollmachten und Weisungen*
Erfolgen Stimmabgaben bzw. Vollmachts- und
Weisungserteilungen auf mehreren
Übermittlungswegen, wird die zuletzt
eingegangene formgültige Stimmabgabe per
Briefwahl bzw. die zuletzt eingegangene
formgültige Vollmacht und Weisung als
verbindlich erachtet. Gehen darüber hinaus auf
unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen ein und ist
nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben
wurde, werden diese in folgender Reihenfolge
berücksichtigt: 1. per Internet (HV-Portal), 2.
per E-Mail und 3. in Papierform.
4. *Rechte der Aktionäre*
a) *Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2
AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 28.06.2020, 24.00 Uhr
(MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu
richten. Das Verlangen kann an die folgende
Adresse gerichtet werden:
*AGROB Immobilien AG*
*Vorstandssekretariat*
*Münchener Straße 101*
*85737 Ismaning*
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber des
Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über
das Verlangen halten. Die Berechnung der Frist
erfolgt in entsprechender Anwendung von § 121
Abs. 7 AktG. Für den Nachweis genügt eine
Bestätigung des depotführenden Instituts.
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf den Internetseiten der AGROB
Immobilien AG unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
zugänglich gemacht.
Während der virtuellen Hauptversammlung können
keine Anträge zu ergänzten Tagesordnungspunkten
gestellt werden. Anträge, die bis 28.06.2020,
24.00 Uhr (MESZ), zu auf die Tagesordnung
gesetzten oder zu setzenden Gegenständen
ordnungsgemäß zugehen, werden in der
Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in
der Hauptversammlung gestellt worden.
b) *Gegenanträge/Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs.
1, 127 AktG*
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt,
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung zu stellen bzw. Wahlvorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens
14 Tage vor der Versammlung, also bis zum
14.07.2020, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft
einen zulässigen Gegenantrag gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit
Begründung an nachfolgend genannte Adresse
übersandt hat, wobei eine Übersendung per
E-Mail genügt:
*AGROB Immobilien AG *
*Vorstandssekretariat *
*Münchener Straße 101*
*85737 Ismaning *
*E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de*
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn einer der
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG
vorliegt. Die Begründung braucht auch dann
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der
Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen
allerdings nicht begründet werden.
Wahlvorschläge müssen abgesehen von den in §
127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG genannten
Gründen auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen,
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen
einem Vorschlag zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen beigefügt werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre
Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrages oder
Wahlvorschlags nachzuweisen.
Während der virtuellen Hauptversammlung können
keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt
werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die
der Gesellschaft bis 14.07.2020, 24.00 Uhr
(MESZ), ordnungsgemäß zugehen, werden in
der Hauptversammlung so behandelt als seien sie
in der Hauptversammlung gestellt worden.
c) *Fragemöglichkeit (§ 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-Gesetz)*
Aktionäre haben die Möglichkeit, zu
Angelegenheiten der Gesellschaft Fragen zu
stellen, soweit die Beantwortung zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Fragen
der Aktionäre sind wie in Abschnitt III.1.
beschrieben bis spätestens zwei Tage vor der
Versammlung, d.h. bis spätestens 26.07.2020,
24.00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer
Kommunikation einzureichen. Während der
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt
werden.
Der Vorstand entscheidet nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche
Fragen er beantwortet und wie dies geschieht.
Der Vorstand kann insbesondere Fragen
zusammenfassen und im Interesse der anderen
Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann
dabei Aktionärsvereinigungen und
institutionelle Investoren mit bedeutenden
Stimmanteilen bevorzugen. Die Gesellschaft
behält sich vor, bei der Beantwortung von
Fragen die Namen der jeweiligen Fragesteller zu
nennen.
d) *Einreichung von Stellungnahmen zur
Veröffentlichung vor der Hauptversammlung*
Die Gesellschaft bietet den Aktionären ferner
die Möglichkeit, vor der Hauptversammlung
Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung
einzureichen, die sodann ausschließlich
auf dem HV-Portal der Gesellschaft unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
zugänglich gemacht werden.
Entsprechende Stellungnahmen sind unter Angabe
des Namens und der Stimmrechtskartennummer bis
spätestens Montag, 27.07.2020, 24.00 Uhr
(MESZ), in Textform unter der nachstehend
genannten Adresse oder E-Mail-Adresse
einzureichen:
*AGROB Immobilien AG *
*Vorstandssekretariat *
*Münchener Straße 101*
*85737 Ismaning *
*E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de*
Der Umfang einer Stellungnahme sollte 10.000
Zeichen nicht überschreiten.
Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung
einer Stellungnahme besteht nicht. Die
Gesellschaft behält sich insbesondere vor,
Stellungnahmen nicht offenzulegen, wenn diese
einen beleidigenden oder strafrechtlich
relevanten, offensichtlich falschen oder
irreführenden Inhalt haben, keinen Bezug zur
Tagesordnung der Hauptversammlung aufweisen,
den Umfang von 10.000 Zeichen überschreiten
oder nicht fristgerecht unter der vorstehend
genannten Adresse oder E-Mail-Adresse
eingereicht wurden. Ebenso behält die
Gesellschaft sich vor, bei Einreichung mehrerer
Stellungnahmen durch einen Aktionär nur eine
Stellungnahme zu veröffentlichen. Der Name des
einreichenden Aktionärs wird in der
Veröffentlichung nur offengelegt, wenn der
Aktionär bei Einreichung der Stellungnahme
ausdrücklich sein Einverständnis mit der
Namensnennung erklärt hat.
5. *Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245
Nr. 1 AktG*
Gegen Beschlüsse der virtuellen
Hauptversammlung können ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht
ausgeübt haben, über das zugangsgeschützte
HV-Portal der Gesellschaft unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245
Nr. 1 AktG erklären. Diese Möglichkeit besteht
von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren
Ende. Der Notar erhält die Widersprüche über
das zugangsgeschützte HV-Portal. Eine
anderweitige Form der Übermittlung von
Widersprüchen ist ausgeschlossen.
IV. *INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER
GESELLSCHAFT*
Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt
der Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html
zugänglich:
* Der Inhalt dieser Einberufung,
einschließlich der Erläuterung zu
Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der
Hauptversammlung kein Beschluss gefasst
werden soll), der Angabe der Gesamtzahl
der Aktien und der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung, einschließlich
getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede
Aktiengattung und der Erläuterungen zu den
folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung
der Tagesordnung, Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge, Auskunftsrecht,
* der festgestellte und geprüfte
Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG
zum 31.12.2019,
* der geprüfte Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2019,
* der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB,
* der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019,
* der Gewinnverwendungsvorschlag,
* der Geschäftsbericht und
* die Formulare, die für die Erteilung einer
Vollmacht für die Hauptversammlung
verwendet werden können (auch zum
Download).
Auch die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung auf der vorstehend genannten
Internetseite der Gesellschaft bekannt gegeben.
V. *HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ*
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und
deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns
einen hohen Stellenwert.
Die in Ihrer Anmeldung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung von Ihnen angegebenen
personenbezogenen Daten verarbeiten wir, um
Ihnen die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung Ihrer Rechte zu ermöglichen.
Detaillierte Informationen zur Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie
übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst
in unseren Datenschutzhinweisen. Diese stehen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.agrob-ag.de/datenschutzbestimmungen
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Ismaning, im Juni 2020
_Der Vorstand_
2020-06-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Internet: http://www.agrob-ag.de
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1072629 2020-06-17
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June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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