Medienmitteilung
Zürich, 18. Juni 2020
Züblin Immobilien Holding AG: Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrates
Anlässlich der gestrigen 31. Generalversammlung, die aufgrund der besonderen Situation infolge der COVID-19 Pandemie ohne Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären abgehalten wurde, waren 60.4% des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:
- Genehmigung des Geschäftsberichts 2019/20 sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
- Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung
- Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 19.06.2020)
- Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
- Wiederwahlen des bestehenden Verwaltungsrats, Wiederwahl des Präsidenten und Wiederwahl des bestehenden Vergütungsausschusses sowie der Revisionsstelle und des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
- Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.
Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2021.
Für weitere Informationen
Roland Friederich, CEO/CFO
Züblin Immobilien Holding AG, Hardturmstrasse 76, 8005 Zürich
Tel. +41 44 206 29 39, roland.friederich@zueblin.ch
Zusätzliche Informationen siehe auch www.zueblin.ch
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