DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.07.2020 in BayWa AG, Arabellastr. 4. 81925 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-06-18 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. BayWa Aktiengesellschaft München - WKN 519406, 519400, A2YPHU - - ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2YPHU5 - Einladung zur 97. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 28. Juli 2020 um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden 97. ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese Hauptversammlung wird als VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Die Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten und im Aktienregister eingetragenen Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten vollständig auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.baywa.com/hauptversammlung im passwortgeschützten BayWa-Aktionärsportal in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz. Ort der Übertragung der virtuellen Hauptversammlung und damit Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München. *Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können.* *I. TAGESORDNUNG* 1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 München, und im Internet unter www.baywa.com/hauptversammlung eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit einfacher Post zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 von 33.381.240,60 Euro wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende von 0,95 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 33.362.715,60 Euro - Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 18.525 Euro Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung 140.914 Aktien, die im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms 2019 ausgegeben worden sind und für das Geschäftsjahr 2019 nicht dividendenberechtigt sind, sowie die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,95 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5 *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals* Das Genehmigte Kapital 2015 zur Schaffung von Belegschaftsaktien ist zum 18. Mai 2020 ausgelaufen. Anstelle dieses Genehmigten Kapitals soll ein neues Genehmigtes Kapital 2020 gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der BayWa Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2020). (b) Der bisherige Absatz 2 in § 5 der Satzung wird gestrichen; an seiner Stelle wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: '2. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2020).' 6 *Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Ermöglichung einer Online-Hauptversammlung* Gemäß den Regelungen in § 118 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz soll in die Satzung der BayWa Aktiengesellschaft eine Ermächtigung des Vorstands aufgenommen werden, vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen können sowie ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Außerdem soll neben dem Versammlungsleiter auch der Vorstand gemäß § 118 Abs. 4 Aktiengesetz zur Zulassung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung ermächtigt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: (a) In die Satzung wird folgender neuer Absatz 3 zu § 23 eingefügt: 'Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.' (b) Weiter wird in der Satzung folgender neuer Absatz 4 zu § 23 eingefügt: 'Weiter wird der Vorstand ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).' (c) Zudem wird § 24 Absatz 8 der Satzung wie folgt geändert: 'Der Vorstand oder der Versammlungsleiter sind, jeweils einzeln, ermächtigt, vorzusehen, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen und dabei auch die Übertragung in einer Form zuzulassen, zu welcher die Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang hat. 7 *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. *II. BERICHT DES VORSTANDS ZU PUNKT 5 DER TAGESORDNUNG ÜBER DEN BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS BEIM GENEHMIGTEN KAPITAL 2020* Der Vorstand erstattet gemäß § 203 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz den nachfolgenden Bericht zu Punkt 5 der Tagesordnung über die Gründe für die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 18, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)