Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 20.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.147 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.07.2020 in BayWa AG, Arabellastr. 4. 81925 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BayWa AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
BayWa AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.07.2020 
in BayWa AG, Arabellastr. 4. 81925 München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BayWa Aktiengesellschaft München - WKN 519406, 519400, 
A2YPHU - 
- ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A2YPHU5 - 
Einladung zur 97. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 
den 28. Juli 2020 um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden 
97. ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese 
Hauptversammlung wird als 
 
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten stattfinden. 
 
Die Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten und im Aktienregister eingetragenen 
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten vollständig auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.baywa.com/hauptversammlung 
 
im passwortgeschützten BayWa-Aktionärsportal in Bild 
und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht 
keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 
118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz. 
 
Ort der Übertragung der virtuellen 
Hauptversammlung und damit Ort der Hauptversammlung im 
Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der 
BayWa Aktiengesellschaft, Arabellastraße 4, 81925 
München. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre 
sowie ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) die 
virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen 
können.* 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
  und des Lageberichts der BayWa 
  Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019, 
  des gebilligten Konzernabschlusses und des 
  Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
  2019, einschließlich des erläuternden 
  Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
  315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des 
  Berichts des Aufsichtsrats* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  der BayWa Aktiengesellschaft, 
  Arabellastraße 4, 81925 München, und im 
  Internet unter 
 
  www.baywa.com/hauptversammlung 
 
  eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, 
  dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der 
  Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
  Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen 
  werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit 
  einfacher Post zugesandt. Ferner werden die 
  Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich 
  sein und näher erläutert werden. Entsprechend 
  den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
  Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
  vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
  und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns 2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 von 
  33.381.240,60 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
  - Ausschüttung einer Dividende von 0,95 Euro 
  je dividendenberechtigter Stückaktie = 
  33.362.715,60 Euro 
 
  - Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
  18.525 Euro 
 
  Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
  die zum Zeitpunkt der Einberufung 140.914 
  Aktien, die im Rahmen des 
  Mitarbeiteraktienprogramms 2019 ausgegeben 
  worden sind und für das Geschäftsjahr 2019 
  nicht dividendenberechtigt sind, sowie die von 
  der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung 
  unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
  Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz 
  nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
  Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
  dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
  diesem Fall wird bei unveränderter 
  Ausschüttung von 0,95 Euro je 
  dividendenberechtigter Stückaktie der 
  Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
  Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
  unterbreitet werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
  Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2019* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
  Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
  Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum 
  zu erteilen. 
5 *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
  Genehmigten Kapitals* 
 
  Das Genehmigte Kapital 2015 zur Schaffung von 
  Belegschaftsaktien ist zum 18. Mai 2020 
  ausgelaufen. Anstelle dieses Genehmigten 
  Kapitals soll ein neues Genehmigtes Kapital 
  2020 gegen Bareinlage unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts der Aktionäre zum Zwecke der 
  Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der BayWa 
  Aktiengesellschaft und der mit ihr im Sinne 
  der §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen 
  Unternehmen geschaffen werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  zu beschließen: 
 
  a) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
     Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 
     2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
     einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 
     5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf 
     den Namen lautender vinkulierter 
     Stückaktien gegen Bareinlage an 
     Mitarbeiter der BayWa Aktiengesellschaft 
     und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff 
     Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zu 
     erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre 
     wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird 
     ermächtigt, mit Zustimmung des 
     Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der 
     Aktienrechte und die Bedingungen der 
     Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes 
     Kapital 2020). 
  (b) Der bisherige Absatz 2 in § 5 der 
      Satzung wird gestrichen; an seiner 
      Stelle wird folgender neuer Absatz 2 
      eingefügt: 
 
      '2. Der Vorstand ist ermächtigt, das 
      Grundkapital in der Zeit bis zum 25. Mai 
      2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
      einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 
      5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf 
      den Namen lautender vinkulierter 
      Stückaktien gegen Bareinlage an 
      Mitarbeiter der BayWa Aktiengesellschaft 
      und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff 
      AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. 
      Das Bezugsrecht der Aktionäre ist 
      ausgeschlossen. Der Vorstand ist 
      ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der 
      Aktienrechte und die Bedingungen der 
      Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes 
      Kapital 2020).' 
6 *Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur 
  Ermöglichung einer Online-Hauptversammlung* 
 
  Gemäß den Regelungen in § 118 Abs. 1 Satz 
  2 und Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz soll in die 
  Satzung der BayWa Aktiengesellschaft eine 
  Ermächtigung des Vorstands aufgenommen werden, 
  vorzusehen, dass die Aktionäre an der 
  Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an 
  deren Ort teilnehmen können sowie ihre 
  Stimmen, auch ohne an der Versammlung 
  teilzunehmen, schriftlich oder im Wege 
  elektronischer Kommunikation abgeben dürfen 
  (Briefwahl). Außerdem soll neben dem 
  Versammlungsleiter auch der Vorstand 
  gemäß § 118 Abs. 4 Aktiengesetz zur 
  Zulassung der Bild- und Tonübertragung der 
  Hauptversammlung ermächtigt werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  zu beschließen: 
 
  (a) In die Satzung wird folgender neuer 
      Absatz 3 zu § 23 eingefügt: 
 
      'Der Vorstand ist ermächtigt, 
      vorzusehen, dass Aktionäre an der 
      Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit 
      an deren Ort und ohne einen 
      Bevollmächtigten teilnehmen und 
      sämtliche oder einzelne ihrer Rechte 
      ganz oder teilweise im Wege 
      elektronischer Kommunikation ausüben 
      können.' 
  (b) Weiter wird in der Satzung folgender 
      neuer Absatz 4 zu § 23 eingefügt: 
 
      'Weiter wird der Vorstand ermächtigt, 
      vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, 
      auch ohne an der Versammlung 
      teilzunehmen, schriftlich oder im Wege 
      elektronischer Kommunikation abgeben 
      dürfen (Briefwahl).' 
  (c) Zudem wird § 24 Absatz 8 der Satzung wie 
      folgt geändert: 
 
      'Der Vorstand oder der 
      Versammlungsleiter sind, jeweils 
      einzeln, ermächtigt, vorzusehen, die 
      Bild- und Tonübertragung der 
      Hauptversammlung zuzulassen und dabei 
      auch die Übertragung in einer Form 
      zuzulassen, zu welcher die 
      Öffentlichkeit uneingeschränkten 
      Zugang hat. 
7 *Wahl des Abschlussprüfers für das 
  Geschäftsjahr 2020* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
  Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
*II. BERICHT DES VORSTANDS ZU PUNKT 5 DER TAGESORDNUNG 
ÜBER DEN BEZUGSRECHTSAUSSCHLUSS BEIM GENEHMIGTEN 
KAPITAL 2020* 
 
Der Vorstand erstattet gemäß § 203 i.V.m. § 186 
Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz den nachfolgenden Bericht zu 
Punkt 5 der Tagesordnung über die Gründe für die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 18, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.