Im Zuge der Coronahilfspakete sind auch Neuerungen für Bauern geplant. Das nun mehr sogenannte Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) kann erst seit Montag bis Freitag begutachtet werden. Für Bauern sind unter anderem eine Dreijahresverteilung für Gewinne und Erleichterungen rund ums klimawandelbedingt viele Schadholz vorgesehen. Die Grenze zur Buchführungspflicht wird erhöht.So sollen künftig ...Den vollständigen Artikel lesen ...