In der juristischen Streitfrage, ob Gastronomiebetrieben wegen der coronabedingten Zwangsschließung eine Entschädigung zusteht und wenn ja, für welchen Zeitraum, bekommen die Betroffenen Rückenwind. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bejahte in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Ansprüche nach dem Epidemiegesetz bis Ende März. Die Causa liegt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).Mitte ...Den vollständigen Artikel lesen ...