Die EU-Kommission hat ihre Regeln für Staatshilfen angepasst. Unter anderem dürfen nun auch kleine Unternehmen, die bereits am 31. Dezember 2019, also vor Ausbruch der Coronakrise, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, nach den Regeln der Coronahilfen unterstützt werden. Die Grundregeln der KMU-Hilfe ändern sich dadurch nicht.Unternehmen, die unter diese Förderung fallen, müssen weniger als 50 ...Den vollständigen Artikel lesen ...