Die Europäische Kommission habe nach Prüfung des Sachverhalts festgestellt, dass ein nachrangiges - in einen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss wandelbares - Darlehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehe, hieß es Montagabend. Mit der Maßnahme solle die österreichische Lufthansa-Tochter AUA teilweise für die durch den Coronavirus-Ausbruch erlittenen Einbußen entschädigt werden, teilte die ...Den vollständigen Artikel lesen ...