Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Klagenfurt (pta026/13.07.2020/17:05) - Von den Aktionären UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. ist eine Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt.
Angefochten werden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes, die Entlastung bestimmter Mitglieder des Aufsichtsrates und die Nicht-Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die Ablehnung der Durchführung von beantragten Sonderprüfungen.
Die Kläger begehren die positive Beschlussfeststellung der Nicht-Entlastung der Vorstands- und bestimmter Aufsichtsratsmitglieder, der Entlastung eines bestimmten Aufsichtsratsmitgliedes sowie der Beschlussfassung über die Durchführung von beantragten Sonderprüfungen.
Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.
(Ende)
Aussender: BKS Bank AG Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt Land: Österreich Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze Tel.: 0463-5858-120 E-Mail: herbert.titze@bks.at Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie), AT0000624739 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1594652700289
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv: http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresJuly 13, 2020 11:05 ET (15:05 GMT)
Klagenfurt (pta026/13.07.2020/17:05) - Von den Aktionären UniCredit Bank Austria AG und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. ist eine Klage auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt.
Angefochten werden die beschlossene Entlastung der Mitglieder des Vorstandes, die Entlastung bestimmter Mitglieder des Aufsichtsrates und die Nicht-Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds sowie die Ablehnung der Durchführung von beantragten Sonderprüfungen.
Die Kläger begehren die positive Beschlussfeststellung der Nicht-Entlastung der Vorstands- und bestimmter Aufsichtsratsmitglieder, der Entlastung eines bestimmten Aufsichtsratsmitgliedes sowie der Beschlussfassung über die Durchführung von beantragten Sonderprüfungen.
Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.
(Ende)
Aussender: BKS Bank AG Adresse: St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt Land: Österreich Ansprechpartner: Mag. Herbert Titze Tel.: 0463-5858-120 E-Mail: herbert.titze@bks.at Website: www.bks.at
ISIN(s): AT0000624705 (Aktie), AT0000624739 (Aktie) Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1594652700289
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv: http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresJuly 13, 2020 11:05 ET (15:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News
