Damit wird die letzte rechtliche Voraussetzung für die Auszahlung der AUA-Hilfen geschaffen. Ziel ist es, einen Rahmen für die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen zu schaffen, teilte das Finanzministerium am Sonntag der APA mit. "Mit dieser Verordnung hat die Republik die Formalkriterien für die AUA-Rettung abgeschlossen. Im Wesentlichen wird festgelegt, dass es Geld ...Den vollständigen Artikel lesen ...