Die Biofrontera AG greift erneut nach frischen Investorengeldern und begibt hierfür eine qualifiziert nachrangige Pflichtwandelanleihe unter Einräumung des gesetzlichen Bezugsrechts. Der Kurzläufer soll über eine Laufzeit bis zum 20. Dezember 2021 verfügen und mit 1,0% p.a. verzinst werden. Der qualifiziert nachrangige Pflichtwandler 2020/21 besteht aus bis zu 2.638.150 Wandel-TSV im Nennbetrag von ...Den vollständigen Artikel lesen ...