FRANKFURT (Dow Jones)--Insolvente Unternehmen müssen künftig die DAX-Auswahl-Indizes kurzfristig verlassen. Das hat der Indexanbieter Stoxx am Mittwoch mitgeteilt. Nach den neuen Regeln werden insolvente Unternehmen mit einer Frist von zwei Handelstagen aus den DAX-Auswahlindizes genommen. Die Regeln treten am 19. August in Kraft. Anlass für die Änderung war die Insolvenz des DAX-Mitglieds Wirecard.
Veränderungen in der Zusammensetzung der DAX-Auswahlindizes werden am 19. August nach 22.00 Uhr bekanntgegeben und nach Marktschluss am 21. August umgesetzt. Die betroffenen Indizes werden ab dem 24. August in der neuen Zusammensetzung berechnet. Vor dem Hintergrund der bestehenden Situation würde diese Regeländerung die Wirecard AG betreffen. Grundlage der Berechnung ist die Rangliste vom 31. Juli sowie weitere Vorgaben aus dem Regelwerk.
Die neue Regelung zu insolventen Unternehmen wurde im Rahmen einer Marktkonsultation zwischen dem 17. Juli und dem 7. August abgestimmt. Konkret bezieht sich die Änderung auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als ein gesetzlich festgelegtes Verfahren und umfasst alle relevanten öffentlichen Mitteilungen dazu. Da auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten Indexmitglied werden können, bezieht sich die Regelung nicht nur auf das deutsche Insolvenzrecht. Weitere Einzelheiten dazu sind im aktuellen Regelwerk beschrieben.
Unabhängig von der heutigen Regeländerung zum Umgang mit insolventen Unternehmen wird das DAX-Regelwerk derzeit einer vertieften Prüfung unterzogen. Auch für mögliche weitere Regeländerungen wird es eine Marktkonsultation geben. Die Ergebnisse aus diesem Prozess sollen bis Jahresende bekanntgegeben werden.
Der nächste Termin für die planmäßige Überprüfung der DAX-Indexfamilie ist der 3. September 2020.
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August 12, 2020 16:26 ET (20:26 GMT)
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