Im vergangenen Jahr hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen einer zu spät publizierten Ad-hoc-Meldung eine Geldstrafe gegen die BUWOG in Höhe von 262.500 Euro verhängt. Diese musste das Immobilienunternehmen nun zahlen - genauso wie die Verfahrenskosten in Höhe von 52.000 Euro -, nachdem eine Beschwerde diesbezüglich vom Bundesverwaltungsgericht im Mai abgelehnt wurde. Das berichtete am Donnerstag ...Den vollständigen Artikel lesen ...