von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag1 | Doppelter HaushaltWer 2020 an seinem auswärtigen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung hat, kann bis zu1.000 Euro monatlich absetzen. Abzugsfähigsind auch Ausgaben für Einrichtung, Garageund eine Familienheimfahrt pro Woche (30Cent je Entfernungskilometer). Kinder, ...Den vollständigen Artikel lesen ...