DJ DGAP-HV: ADVA Optical Networking SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: ADVA Optical Networking SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ADVA Optical Networking SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-15 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ADVA Optical Networking SE Meiningen ISIN DE 000 510 300 6 Wertpapierkennnummer 510 300 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 13. Mai 2020, um 14.00 Uhr (MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die als *virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* stattfindet. Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Märzenquelle 1-3, 98617 Meiningen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die ADVA Optical Networking SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die ADVA Optical Networking SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Konzernabschluss, der Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Der Jahresabschluss der ADVA Optical Networking SE zum 31. Dezember 2019 weist einen Bilanzgewinn von EUR 41.491.802,78 aus. Aufgrund einer Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB darf jedoch gegenwärtig keine Gewinnausschüttung vorgenommen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 41.491.802,78 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands der ADVA Optical Networking SE, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der ADVA Optical Networking SE, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. Der Empfehlung des Prüfungsausschlusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren vorausgegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungsausschluss dem Aufsichtsrat unter Angaben von Gründen die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Prüfungsmandat vorgeschlagen und eine begründete Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer beschränkt hat (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung). 6. *Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2011) und die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals; Satzungsänderung* Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Mai 2011 hat den Vorstand zu Tagesordnungspunkt 8b ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig, mehrmals oder - im Falle des Freiwerdens von ausgegebenen Optionsrechten wie z.B. durch Kündigung oder eine sonstige Beendigung der Einräumung von Bezugsrechten - wiederholt Bezugsrechte für den Bezug von bis zu 920.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der im vorgenannten Beschluss näher dargelegten Anforderungen zu gewähren ("*Aktienoptionsprogramm 2011*"). Soweit Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands gewährt werden, erfolgte die Ermächtigung des Aufsichtsrats an Stelle des Vorstands. Durch den gleichen Beschluss ist ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 920.000 geschaffen worden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 920.000 um insgesamt 1.008.000 auf 1.928.000 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.928.000 bedingt erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 1.928.000 um insgesamt 625.404 auf 2.553.404 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.553.404 bedingt erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 2.553.404 um insgesamt 441.000 auf 2.994.404 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.994.404 bedingt erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 2.994.404 um insgesamt 518.000 auf 3.512.404 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 3.512.404 bedingt erhöht. In dem am 31. Dezember 2015 abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 264.023 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 264.023 neue Stückaktien der Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 264.023 ausgegeben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 3.248.381 um 1.510.259 auf 4.758.640 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 4.758.640 bedingt erhöht. Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2017 wurden 257.259 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 257.259 neue Stückaktien der Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 257.259 ausgegeben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 4.501.381 um 472.173 auf 4.973.554 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 4.973.554 bedingt erhöht. Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2018 wurden 195.406 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 195.406 neue Stückaktien der Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 195.406 ausgegeben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a.
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April 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für das Aktienoptionsprogramm 2011 von 4.778.148 um 214.947 auf 4.993.095 Stück erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 4.993.095 bedingt erhöht. Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2019 wurden 251.011 Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 251.011 neue Stückaktien der Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 251.011 ausgegeben. Das bedingte Kapital 2011/I beträgt derzeit noch EUR 4.742.084. Der durch die Reduktion des in § 4 Abs. 5k) der Satzung geregelten bedingten Kapitals 2011/I freiwerdende Spielraum soll für die Erweiterung des Aktienoptionsprogramms 2011 genutzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: (a) *Beschlussfassung über eine Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2011)* Die von der Hauptversammlung am 16. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt 8b beschlossene und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6b und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7a geänderte Ermächtigung des Vorstands bzw., soweit Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden, des Aufsichtsrats zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten wird insoweit abgeändert, als die Anzahl der auszugebenen Bezugsrechte von gegenwärtig noch 4.742.084 um 276.112 auf 5.018.196 Stück erhöht wird. Ferner wird der Kreis der Bezugsberechtigten wie folgt neu festgelegt: Die Optionsrechte können zu 35,0%, also insgesamt 1.756.369 Bezugsrechte, an Mitglieder des Vorstands, zu 5,0%, also insgesamt 250.910 Bezugsrechte, an Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen, zu 22,5%, also insgesamt 1.129.094 Bezugsrechte, an Arbeitnehmer der Gesellschaft und zu 37,5%, also insgesamt 1.881.823 Bezugsrechte, an Arbeitnehmer verbundener Unternehmen ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und der Umfang des jeweiligen Angebots werden durch den Vorstand festgelegt. Sofern Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden sollen, ist der Aufsichtsrat anstelle des Vorstands hierzu ermächtigt. Ferner wird die Regelung zu den Erwerbszeiträumen wie folgt angepasst: Optionsrechte können in mehreren Tranchen bis zum 12. Mai 2025, jedoch frühestens nach Eintragung des für die Bedienung der Optionsrechte erforderlichen bedingten Kapitals im Handelsregister, ausgegeben werden. Der Ausgabetag muss in dem Zeitraum von 2 bis 8 Wochen nach der Veröffentlichung des endgültigen Quartalberichts für das erste, zweite und dritte Quartal oder des endgültigen Jahresergebnisses liegen. Im Übrigen bleibt der Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt 8b, unter Berücksichtigung der Anpassungen durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, den Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, den Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, den Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b, den Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b, den Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6b und den Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7a unberührt und gilt insoweit für die gemäß Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt 6a auszugebenden Optionsrechte. (b) *Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals* Das von der Hauptversammlung am 16. Mai 2011 unter Tagesordnungspunkt 8c beschlossene und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8c, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10c, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8c, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7c, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6c, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6c und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7b geänderte bedingte Kapital wird wie folgt geändert: Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 5.018.196 durch Ausgabe von bis zu 5.018.196 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt 8b, der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b, der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b, der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6b, der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7a sowie der Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 zu Tagesordnungspunkt 6a. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. (c) *§ 4 Abs. 5k der Satzung wird wie folgt geändert:* "Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 5.018.196 durch Ausgabe von bis zu 5.018.196 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt 8b, der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b, der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b, der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6b, der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7a sowie der Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 zu Tagesordnungspunkt 6a. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen - sofern sie bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen - vom Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil." 7. *Beschlussfassung über Änderungen der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie* Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II") wurden zahlreiche Bestimmungen des Aktiengesetzes geändert. Die Satzung der Gesellschaft enthält einzelne Bestimmungen, die an den bisherigen Wortlaut des Gesetzes angelehnt sind. Diese Bestimmungen sollen an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) _§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:_ "4) Hat ein Intermediär zu Beginn des 21.
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April 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)