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DGAP-HV: ADVA Optical Networking SE: -2-

DJ DGAP-HV: ADVA Optical Networking SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2020 in Virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ADVA Optical Networking SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ADVA Optical Networking SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.05.2020 in Virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-15 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ADVA Optical Networking SE Meiningen ISIN DE 000 510 
300 6 
Wertpapierkennnummer 510 300 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am Mittwoch, 13. Mai 2020, um 14.00 Uhr (MESZ) 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
eingeladen, die als *virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten* stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im 
Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der 
Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der 
Sitz der Gesellschaft, Märzenquelle 1-3, 98617 
Meiningen. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2019, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die ADVA 
   Optical Networking SE und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2019, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
   289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 und des zusammengefassten 
   gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die 
   ADVA Optical Networking SE und den Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und 
   den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der 
   zusammengefasste Lagebericht, der 
   Konzernabschluss, der Bericht des Vorstands zu 
   den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des 
   Handelsgesetzbuchs und der Bericht des 
   Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Ein Beschluss wird zu 
   diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Jahresabschluss der ADVA Optical 
   Networking SE zum 31. Dezember 2019 weist 
   einen Bilanzgewinn von EUR 41.491.802,78 aus. 
   Aufgrund einer Ausschüttungssperre nach § 268 
   Abs. 8 HGB darf jedoch gegenwärtig keine 
   Gewinnausschüttung vorgenommen werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in 
    Höhe von EUR 41.491.802,78 in voller Höhe 
    auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    allen Mitgliedern des Vorstands der ADVA 
    Optical Networking SE, die im Geschäftsjahr 
    2019 amtiert haben, für dieses 
    Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
    ADVA Optical Networking SE, die im 
    Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
    zum Abschlussprüfer und zum 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
   Der Empfehlung des Prüfungsausschlusses ist 
   ein nach Art. 16 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren 
   vorausgegangen. Im Anschluss daran hat der 
   Prüfungsausschluss dem Aufsichtsrat unter 
   Angaben von Gründen die PricewaterhouseCoopers 
   GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, und die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das 
   Prüfungsmandat vorgeschlagen und eine 
   begründete Präferenz für die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   mitgeteilt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm keine 
   Klausel auferlegt wurde, die die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im 
   Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte 
   Abschlussprüfer beschränkt hat (Art. 16 Abs. 6 
   der EU-Abschlussprüferverordnung). 
6. *Beschlussfassung über die Erweiterung der 
   Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 
   2011) und die Schaffung eines weiteren 
   bedingten Kapitals; Satzungsänderung* 
 
   Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. 
   Mai 2011 hat den Vorstand zu 
   Tagesordnungspunkt 8b ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig, 
   mehrmals oder - im Falle des Freiwerdens von 
   ausgegebenen Optionsrechten wie z.B. durch 
   Kündigung oder eine sonstige Beendigung der 
   Einräumung von Bezugsrechten - wiederholt 
   Bezugsrechte für den Bezug von bis zu 920.000 
   Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der 
   Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands, 
   Mitglieder der Geschäftsführung verbundener 
   Unternehmen, Arbeitnehmer der Gesellschaft und 
   Arbeitnehmer verbundener Unternehmen nach 
   Maßgabe der im vorgenannten Beschluss 
   näher dargelegten Anforderungen zu gewähren 
   ("*Aktienoptionsprogramm 2011*"). Soweit 
   Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands 
   gewährt werden, erfolgte die Ermächtigung des 
   Aufsichtsrats an Stelle des Vorstands. Durch 
   den gleichen Beschluss ist ein bedingtes 
   Kapital in Höhe von EUR 920.000 geschaffen 
   worden. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. 
   Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 920.000 um 
   insgesamt 1.008.000 auf 1.928.000 Stück 
   erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der 
   Gesellschaft um bis zu EUR 1.928.000 bedingt 
   erhöht. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. 
   Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 1.928.000 
   um insgesamt 625.404 auf 2.553.404 Stück 
   erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der 
   Gesellschaft um bis zu EUR 2.553.404 bedingt 
   erhöht. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. 
   Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 2.553.404 
   um insgesamt 441.000 auf 2.994.404 Stück 
   erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der 
   Gesellschaft um bis zu EUR 2.994.404 bedingt 
   erhöht. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. 
   Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 2.994.404 
   um insgesamt 518.000 auf 3.512.404 Stück 
   erhöht. Ferner wurde das Grundkapital der 
   Gesellschaft um EUR 3.512.404 bedingt erhöht. 
   In dem am 31. Dezember 2015 abgelaufenen 
   Geschäftsjahr wurden 264.023 Bezugsrechte aus 
   dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 
   264.023 neue Stückaktien der Gesellschaft mit 
   rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 
   264.023 ausgegeben. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. 
   Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 3.248.381 
   um 1.510.259 auf 4.758.640 Stück erhöht. 
   Ferner wurde das Grundkapital der Gesellschaft 
   um EUR 4.758.640 bedingt erhöht. Im Zeitraum 
   vom 1. Januar 2016 bis zum Ablauf des 
   Geschäftsjahres 2017 wurden 257.259 
   Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 
   2011 ausgeübt und 257.259 neue Stückaktien der 
   Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am 
   Grundkapital von EUR 257.259 ausgegeben. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. 
   Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6 wurde u.a. 
   die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 4.501.381 
   um 472.173 auf 4.973.554 Stück erhöht. Ferner 
   wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 
   4.973.554 bedingt erhöht. Im Zeitraum vom 1. 
   Januar 2018 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 
   2018 wurden 195.406 Bezugsrechte aus dem 
   Aktienoptionsprogramm 2011 ausgeübt und 
   195.406 neue Stückaktien der Gesellschaft mit 
   rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 
   195.406 ausgegeben. 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. 
   Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7 wurde u.a. 

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April 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

die Anzahl der auszugebenden Bezugsrechte für 
   das Aktienoptionsprogramm 2011 von 4.778.148 
   um 214.947 auf 4.993.095 Stück erhöht. Ferner 
   wurde das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 
   4.993.095 bedingt erhöht. 
 
   Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum Ablauf 
   des Geschäftsjahres 2019 wurden 251.011 
   Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 
   2011 ausgeübt und 251.011 neue Stückaktien der 
   Gesellschaft mit rechnerischem Anteil am 
   Grundkapital von EUR 251.011 ausgegeben. 
 
   Das bedingte Kapital 2011/I beträgt derzeit 
   noch EUR 4.742.084. 
 
   Der durch die Reduktion des in § 4 Abs. 5k) 
   der Satzung geregelten bedingten Kapitals 
   2011/I freiwerdende Spielraum soll für die 
   Erweiterung des Aktienoptionsprogramms 2011 
   genutzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   zu beschließen: 
 
   (a) *Beschlussfassung über eine Erweiterung 
       der Ermächtigung zur Ausgabe von 
       Aktienoptionsrechten 
       (Aktienoptionsprogramm 2011)* 
 
       Die von der Hauptversammlung am 16. Mai 
       2011 zu Tagesordnungspunkt 8b 
       beschlossene und durch Beschluss der 
       Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu 
       Tagesordnungspunkt 10b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu 
       Tagesordnungspunkt 7b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 
       zu Tagesordnungspunkt 6b und durch 
       Beschluss der Hauptversammlung vom 22. 
       Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7a 
       geänderte Ermächtigung des Vorstands 
       bzw., soweit Bezugsrechte an Mitglieder 
       des Vorstands ausgegeben werden, des 
       Aufsichtsrats zur Ausgabe von 
       Aktienoptionsrechten wird insoweit 
       abgeändert, als die Anzahl der 
       auszugebenen Bezugsrechte von 
       gegenwärtig noch 4.742.084 um 276.112 
       auf 5.018.196 Stück erhöht wird. 
 
       Ferner wird der Kreis der 
       Bezugsberechtigten wie folgt neu 
       festgelegt: Die Optionsrechte können zu 
       35,0%, also insgesamt 1.756.369 
       Bezugsrechte, an Mitglieder des 
       Vorstands, zu 5,0%, also insgesamt 
       250.910 Bezugsrechte, an Mitglieder der 
       Geschäftsführung verbundener 
       Unternehmen, zu 22,5%, also insgesamt 
       1.129.094 Bezugsrechte, an Arbeitnehmer 
       der Gesellschaft und zu 37,5%, also 
       insgesamt 1.881.823 Bezugsrechte, an 
       Arbeitnehmer verbundener Unternehmen 
       ausgegeben werden. Der genaue Kreis der 
       Bezugsberechtigten und der Umfang des 
       jeweiligen Angebots werden durch den 
       Vorstand festgelegt. Sofern Bezugsrechte 
       an Mitglieder des Vorstands ausgegeben 
       werden sollen, ist der Aufsichtsrat 
       anstelle des Vorstands hierzu 
       ermächtigt. 
 
       Ferner wird die Regelung zu den 
       Erwerbszeiträumen wie folgt angepasst: 
       Optionsrechte können in mehreren 
       Tranchen bis zum 12. Mai 2025, jedoch 
       frühestens nach Eintragung des für die 
       Bedienung der Optionsrechte 
       erforderlichen bedingten Kapitals im 
       Handelsregister, ausgegeben werden. Der 
       Ausgabetag muss in dem Zeitraum von 2 
       bis 8 Wochen nach der Veröffentlichung 
       des endgültigen Quartalberichts für das 
       erste, zweite und dritte Quartal oder 
       des endgültigen Jahresergebnisses 
       liegen. 
 
       Im Übrigen bleibt der Beschluss der 
       Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, unter 
       Berücksichtigung der Anpassungen durch 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       24. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 8b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       4. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 10b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       5. Juni 2014 zu Tagesordnungspunkt 8b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       20. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 7b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       11. Mai 2016 zu Tagesordnungspunkt 6b, 
       den Beschluss der Hauptversammlung vom 
       13. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 6b 
       und den Beschluss der Hauptversammlung 
       vom 22. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 
       7a unberührt und gilt insoweit für die 
       gemäß Beschluss zu diesem 
       Tagesordnungspunkt 6a auszugebenden 
       Optionsrechte. 
 
   (b) *Schaffung eines weiteren bedingten 
       Kapitals* 
 
       Das von der Hauptversammlung am 16. Mai 
       2011 unter Tagesordnungspunkt 8c 
       beschlossene und durch Beschluss der 
       Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu 
       Tagesordnungspunkt 8c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu 
       Tagesordnungspunkt 10c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu 
       Tagesordnungspunkt 8c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu 
       Tagesordnungspunkt 7c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu 
       Tagesordnungspunkt 6c, durch Beschluss 
       der Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 
       zu Tagesordnungspunkt 6c und durch 
       Beschluss der Hauptversammlung vom 22. 
       Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 7b 
       geänderte bedingte Kapital wird wie 
       folgt geändert: 
 
       Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
       um EUR 5.018.196 durch Ausgabe von bis 
       zu 5.018.196 auf den Inhaber lautende 
       Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht 
       (bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte 
       Kapital dient ausschließlich der 
       Gewährung von Bezugsrechten an 
       Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der 
       Gesellschaft sowie Mitglieder der 
       Geschäftsführung und Arbeitnehmer 
       verbundener Unternehmen nach 
       Maßgabe der Beschlüsse der 
       Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu 
       Tagesordnungspunkt 10b, der 
       Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu 
       Tagesordnungspunkt 7b, der 
       Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, der 
       Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, der 
       Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu 
       Tagesordnungspunkt 7a sowie der 
       Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 zu 
       Tagesordnungspunkt 6a. Die bedingte 
       Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
       durchgeführt, wie die Inhaber von 
       Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch 
       machen. Die neuen Aktien nehmen - sofern 
       sie bis zum Beginn der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft 
       entstehen - vom Beginn des 
       vorhergehenden Geschäftsjahres, 
       ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres 
       an, in dem sie entstehen, am Gewinn 
       teil. 
   (c) *§ 4 Abs. 5k der Satzung wird wie folgt 
       geändert:* 
 
       "Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
       um EUR 5.018.196 durch Ausgabe von bis 
       zu 5.018.196 auf den Inhaber lautende 
       Stückaktien (Stammaktien) bedingt erhöht 
       (bedingtes Kapital 2011/I). Das bedingte 
       Kapital dient ausschließlich der 
       Gewährung von Bezugsrechten an 
       Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer der 
       Gesellschaft sowie Mitglieder der 
       Geschäftsführung und Arbeitnehmer 
       verbundener Unternehmen nach 
       Maßgabe der Beschlüsse der 
       Hauptversammlung vom 16. Mai 2011 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 4. Juni 2013 zu 
       Tagesordnungspunkt 10b, der 
       Hauptversammlung vom 5. Juni 2014 zu 
       Tagesordnungspunkt 8b, der 
       Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 zu 
       Tagesordnungspunkt 7b, der 
       Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, der 
       Hauptversammlung vom 13. Juni 2018 zu 
       Tagesordnungspunkt 6b, der 
       Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 zu 
       Tagesordnungspunkt 7a sowie der 
       Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 zu 
       Tagesordnungspunkt 6a. Die bedingte 
       Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
       durchgeführt, wie die Inhaber von 
       Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch 
       machen. Die neuen Aktien nehmen - sofern 
       sie bis zum Beginn der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft 
       entstehen - vom Beginn des 
       vorhergehenden Geschäftsjahres, 
       ansonsten vom Beginn des Geschäftsjahres 
       an, in dem sie entstehen, am Gewinn 
       teil." 
7. *Beschlussfassung über Änderungen der 
   Satzung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung 
   der zweiten Aktionärsrechterichtlinie* 
 
   Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II") wurden 
   zahlreiche Bestimmungen des Aktiengesetzes 
   geändert. Die Satzung der Gesellschaft enthält 
   einzelne Bestimmungen, die an den bisherigen 
   Wortlaut des Gesetzes angelehnt sind. Diese 
   Bestimmungen sollen an die neuen gesetzlichen 
   Regelungen angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) _§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung 
      werden wie folgt neu gefasst:_ 
 
      "4) Hat ein Intermediär zu Beginn des 21. 

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April 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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