BERLIN (dpa-AFX) - Staatliche Leistungen für Familien sollen künftig leichter beantragt werden können - das will die Bundesregierung nach Angaben von Familienministerin Franziska Giffey jetzt auf den Weg bringen. "In Zukunft werden Eltern mit einem digitalen Antrag die Geburtsurkunde, das Elterngeld, das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen können", sagte die SPD-Politikerin der "Augsburger Allgemeinen" (Montag). "Wir werden diese Woche im Kabinett das Digitale-Familienleistungen-Gesetz beschließen", kündigte sie an. "Wir bündeln damit die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes." Das Bundeskabinett trifft sich am Mittwoch.
Für junge Familien soll damit nach der Geburt eines Kindes bürokratischer Aufwand wegfallen: "Alle notwendigen Angaben machen sie dabei nur noch ein Mal", erläuterte Giffey. "Spätestens 2022 sollen diese Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen."
Der Newsletter "Hauptstadt - Das Briefing" des Nachrichtenportals "ThePioneer" berichtete, dass der Gesetzentwurf von Giffey und Innenminister Horst Seehofer (CSU) stammt. Mit dem Gesetz sollten die rechtlichen Voraussetzung für den Online-Kombi-Anträge geschaffen werden. In der Vorlage heißt es demnach: "Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden abgefragt werden, etwa um für den Elterngeldantrag Einkommensnachweise aus nicht-selbstständiger Tätigkeit zu erbringen."/sku/DP/zb
Für junge Familien soll damit nach der Geburt eines Kindes bürokratischer Aufwand wegfallen: "Alle notwendigen Angaben machen sie dabei nur noch ein Mal", erläuterte Giffey. "Spätestens 2022 sollen diese Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen."
Der Newsletter "Hauptstadt - Das Briefing" des Nachrichtenportals "ThePioneer" berichtete, dass der Gesetzentwurf von Giffey und Innenminister Horst Seehofer (CSU) stammt. Mit dem Gesetz sollten die rechtlichen Voraussetzung für den Online-Kombi-Anträge geschaffen werden. In der Vorlage heißt es demnach: "Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden abgefragt werden, etwa um für den Elterngeldantrag Einkommensnachweise aus nicht-selbstständiger Tätigkeit zu erbringen."/sku/DP/zb