DJ Bundesrat beschließt weitgehendes Tabakwerbeverbot
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat klare Einschränkungen der Tabakwerbung beschlossen. Die Länderkammer billigte das Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, dem der Bundestag bereits Anfang Juli zugestimmt hatte. Damit wird unter anderem künftig die Kinowerbung stark eingeschränkt. Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, ist Tabakwerbung künftig generell verboten, erklärte die Länderkammer. Damit ist Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte ab 2021 nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.
Künftig dürfen Zigaretten ab dann auch nicht mehr kostenlos auf Veranstaltungen verteilt oder bei Gewinnspielen verschenkt werden. Ebenfalls generell verboten wird die Außenwerbung für Tabakprodukte, außer auf Außenflächen und in Schaufenstern von Fachhandelsgeschäften. Vorgesehen ist ein gestuftes Inkrafttreten dieser Regelung: Sie gilt ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten.
Das Gesetz stellt zudem nikotinfreie Produkte wie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in bestimmten Aspekten nikotinhaltigen Produkten gleich, insbesondere bei den Regelungen zu Inhaltsstoffen und Werbung. In einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung allerdings auf, bei der nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter vollständig mit sonstigen Tabakerzeugnissen gleichzustellen.
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September 18, 2020 04:47 ET (08:47 GMT)
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