Swatch Group: Ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre
Die ordentliche Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre findet gemäss Art. 12 ff. der Statuten und Art. 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) am Donnerstag, den 14. Mai 2020, um 10:00 Uhr, in Biel, Schweiz, statt.
Aufgrund der Einstufung der COVID-19-Situation durch den Schweizer Bundesrat als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz und des Verbots aller Veranstaltungen in der Schweiz hat der Verwaltungsrat entschieden, die Generalversammlung gemäss Art. 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre abzuhalten. Die Generalversammlung wird auf die statutarische Versammlung, mit einer reduzierten Anzahl von Organen, Mitarbeitenden der Gesellschaft und dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter, beschränkt.
Der Verwaltungsrat hat sich im Zuge der COVID-19-Situation und den drastischen Folgen für die Wirtschaft für ein umsichtiges Vorgehen mit den finanziellen Mitteln der Gesellschaft entschieden und beantragt somit der Generalversammlung die Genehmigung einer ca. 30% tieferen Dividende als ursprünglich vorgesehen. Gleichzeitig beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung eine Reduktion der fixen Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats von 30% für Funktionen als Verwaltungsrat.
TRAKTANDEN
1. Geschäftsbericht 2019
1.1 Lagebericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2019
1.2 Jahresrechnung 2019 (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) und Konzernrechnung 2019
1.3 Berichte der Revisionsstelle
1.4 Genehmigung der erwähnten Berichte und Rechnungen
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, nach Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle, den Geschäftsbericht 2019 (Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung) zu genehmigen.
2. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, den verfügbaren Bilanzgewinn von CHF 961'948'965.18 (Jahresgewinn per 31.12.2019 von CHF 911'378'325.08 plus Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von CHF 50'570'640.10), wie folgt zu verwenden:
Dividendenauszahlung auf dem Aktienkapital von CHF 117'719'775.00 | |
CHF 1.10 pro Namenaktie zum Nennwert von CHF 0.45 | CHF 128'611'450.00 |
CHF 5.50 pro Inhaberaktie zum Nennwert von CHF 2.25 | CHF 159'148'000.00 |
Zuweisung an die Spezialreserve | CHF 530'000'000.00 |
Gewinnvortrag auf neue Rechnung | CHF 144'189'515.18 |
Total | CHF 961'948'965.18 |
Die effektive Gesamtauszahlung hängt von der Anzahl der am 15. Mai 2020 ausstehenden dividendenberechtigten Aktien ab. Auf von der Gruppe gehaltenen eigenen Aktien werden keine Dividenden ausbezahlt.
Die Dividende wird ab dem 20. Mai 2020 ausbezahlt. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Dividende berechtigt, ist der 15. Mai 2020. Ab dem 18. Mai 2020 werden die Aktien ex-Dividende gehandelt.
4. Genehmigung der Vergütungen
4.1 Fixe Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats
4.1.1 Vergütung für Funktionen als Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2020 bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung 2021, den Betrag von maximal CHF 780'000 (exklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers) als fixe Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Funktionen als Verwaltungsrat zu genehmigen.
4.1.2 Vergütung für exekutive Funktionen von Mitgliedern des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, für das Geschäftsjahr 2020, einen Gesamtbetrag von maximal CHF 2'550'000 (exklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers) als fixe Vergütung für exekutive Funktionen von Mitgliedern des Verwaltungsrats zu genehmigen.
4.2 Fixe Vergütung für die Mitglieder der Konzernleitung und Erweiterten Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2020
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, für das Geschäftsjahr 2020, einen Gesamtbetrag von maximal CHF 5'700'000 (exklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers) als fixe Vergütung für die Mitglieder der Konzernleitung und Erweiterten Konzernleitung zu genehmigen.
4.3 Variable Vergütung für die exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, für das Geschäftsjahr 2019, einen Gesamtbetrag von CHF 6'571'840 (exklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers) als variable Vergütung für die exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats zu genehmigen.
4.4 Variable Vergütung für die Mitglieder der Konzernleitung und Erweiterten Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2019
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, für das Geschäftsjahr 2019, einen Gesamtbetrag von CHF 15'136'131 (exklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers) als variable Vergütung für die Mitglieder der Konzernleitung und Erweiterten Konzernleitung zu genehmigen.
5. Wahl des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, Frau Nayla Hayek, Herrn Ernst Tanner, Frau Daniela Aeschlimann, Herrn Georges N. Hayek, Herrn Claude Nicollier und Herrn Jean-Pierre Roth als Mitglieder des Verwaltungsrats, je für eine Amtsdauer, die mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, wiederzuwählen. Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, Frau Nayla Hayek als Präsidentin des Verwaltungsrats, für eine Amtsdauer, die mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, wiederzuwählen.
5.1 Wiederwahl von Frau Nayla Hayek
5.2 Wiederwahl von Herrn Ernst Tanner
5.3 Wiederwahl von Frau Daniela Aeschlimann
5.4 Wiederwahl von Herrn Georges N. Hayek
5.5 Wiederwahl von Herrn Claude Nicollier
5.6 Wiederwahl von Herrn Jean-Pierre Roth
5.7 Wiederwahl von Frau Nayla Hayek als Präsidentin des Verwaltungsrats
6. Wahl des Vergütungsausschusses
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, Frau Nayla Hayek, Herrn Ernst Tanner, Frau Daniela Aeschlimann, Herrn Georges N. Hayek, Herrn Claude Nicollier und Herrn Jean-Pierre Roth als Mitglieder des Vergütungsausschusses, je für eine Amtsdauer, die mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, wiederzuwählen.
6.1 Wiederwahl von Frau Nayla Hayek
6.2 Wiederwahl von Herrn Ernst Tanner
6.3 Wiederwahl von Frau Daniela Aeschlimann
6.4 Wiederwahl von Herrn Georges N. Hayek
6.5 Wiederwahl von Herrn Claude Nicollier
6.6 Wiederwahl von Herrn Jean-Pierre Roth
7. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, Herrn Bernhard Lehmann, Postfach, 8032 Zürich, Schweiz, für eine Amtsdauer, die mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu wählen.
8. Wahl der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, die PricewaterhouseCoopers AG für eine weitere Amtsdauer, die mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, als Revisionsstelle zu wählen.
Kontakte
Medien
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Investoren
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