Für Betreiber und Ausrüster überwachungsbedürftiger Anlagen zeichnen sich Änderungen im gesetzlichen Rahmenwerk ab: Was bisher im Produktsicherheitsgesetz geregelt war, wird künftig in einem eigenständigen Gesetz geregelt. Hintergrund der Änderungen ist eine EU-Verordnung: Das Europäische Parlament und der EU-Rat hatten im Juni 2019 eine Verordnung zur Marktüberwachung und zur Konformität von Produkten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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