Bedingt durch die aktuell höhere Nachfrage bei Desinfektionsmitteln und anderen Hygieneprodukten stellen zahlreiche Unternehmen in der Kosmetik- und Chemiebranche ihre Produktion um. Bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln müssen dabei Sicherheitsaspekte wie Brand- und Explosionsschutz beachtet werden. Aufgrund des entzündlichen Alkoholanteils gelten bei der Produktion von Desinfektionsmitteln besondere Auflagen gemäß der Betriebscherheitsverordnung (BetrSichV). Dazu gehört ein geprüfter Explosionsschutz der Abfüll- und Verarbeitungsanlagen. Dieser muss für die komplette Prozesslinie realisiert ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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