Markus Braun steht weiterhin unter dem Schutz seiner D&O-Versicherung. Sein Versicherer kann sich erst leistungsfrei stellen, wenn durch eine rechtskräftige Verurteilung oder ein Eingeständnis deutlich wird, dass Braun sich vorsätzlich oder wissentlich pflichtwidrig verhalten hat, entschied das OLG Frankfurt. Es gibt Neuigkeiten rund um den Wirecard-Skandal. Ausnahmsweise geht es darin aber einmal nicht um Aufsichtspflichtverletzungen oder vorgebrachte Schadensersatzansprüche gegenüber Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. ...Den vollständigen Artikel lesen ...