Die Bawag PSK zog im Rechtsstreit um einen Swap-Deal (hier gibt es Details) gegen die Stadt Linz in zweiter Instanz den Kürzeren. Das Oberlandesgericht Wien folgte dem Urteil des Handelsgerichts Wien. Jetzt ist in dritter Instanz der Oberste Gerichtshof am Wort. Grundlage des Konflikts ist eine Zinswette auf einen Frankenkredit. Das Gericht folgte der Argumentation, dass die Wette nie rechtsgültig ...Den vollständigen Artikel lesen ...