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(1)

EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group AG -2-

DJ EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group AG Wiener Versicherung Gruppe / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
20.04.2021 
 
VIENNA INSURANCE GROUP AG 
Wiener Versicherung Gruppe 
FN 75687 f ISIN: AT0000908504 
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien 
 
EINBERUFUNG 
 
der am Freitag, dem 21. Mai 2021, um 11:00 Uhr (MESZ) 
in Wien stattfindenden 
30. ordentlichen Hauptversammlung 
 
ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE 
 
Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
In Anbetracht der COVID-19-Pandemie beschloss der Vorstand nach sorgfältiger 
Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer wie bereits im Jahr 
2020 erneut die gesetzliche Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung in 
Anspruch zu nehmen. 
 
Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 
21. Mai 2021 wird auf Grundlage von § 1 Absatz 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/ 
2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF 
BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der 
Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" 
durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung 
der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 21. Mai 2021 
Aktionäre (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um 
Verständnis, dass Aktionäre am 21. Mai 2021 nicht persönlich zur 
Hauptversammlung kommen können. 
 
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des 
Aufsichtsrates sowie dessen Stellvertreters, der Mitglieder des Vorstandes, des 
beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen 
Stimmrechtsvertreter in Wien statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV führt zu 
Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte 
der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch 
zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an 
einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter 
gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den 
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und 
zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse der 
Gesellschaft fragen.vig@hauptversammlung.at. [fragen.vig@hauptversammlung.at] 
 
Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Absatz 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 
Absatz 4 Aktiengesetz vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet 
übertragen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der 
Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ab 
11:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet 
unter www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]virtuell 
verfolgen. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die 
dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einweg- 
Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die 
Präsentation des Vorstandes und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu 
verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Absatz 3 Ziffer 2 Aktiengesetz) und 
keine Fernabstimmung (§ 102 Absatz 3 Ziffer 3 Aktiengesetz und § 126 
Aktiengesetz) ermöglicht und damit die Übertragung im Internet keine Zweiweg- 
Verbindung ist. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz 
technischer Kommunikationsmittel nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Absatz 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19- 
GesV ("Teilnahmeinformation") sowie auf die Informationen über die Rechte der 
Aktionäre hingewiesen, wie diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung] 
veröffentlicht sind. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr 
um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf 
der Hauptversammlung dargelegt wird. 
 
 
T A G E S O R D N U N G 
 
                    Vorlage des festgestellten 
                    Jahresabschlusses 2020 samt dem 
                    Lagebericht, des konsolidierten 
                    Corporate Governance-Berichts 2020, des 
                    Nachhaltigkeitsberichts 2020 
                   1. (konsolidierter nichtfinanzieller 
                    Bericht), des Konzernabschlusses 2020 
                    samt dem Konzernlagebericht, des 
                    Vorschlages für die Gewinnverwendung und 
                    des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 
                    Aktiengesetz). 
 
                    Beschlussfassung über die Verwendung des 
                   2. im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen 
                    Bilanzgewinnes. 
 
                    Beschlussfassung über den 
                   3. Vergütungsbericht 2020. 
 
                    Beschlussfassung über die Entlastung der 
                   4. Mitglieder des Vorstandes für das 
                    Geschäftsjahr 2020. 
 
                    Beschlussfassung über die Entlastung der 
                   5. Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
                    Geschäftsjahr 2020. 
 
                    Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                    des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz, 
                    bis längstens 20. Mai 2026 das 
                    Grundkapital der Gesellschaft - auch in 
                    mehreren Tranchen - um bis zu Nominale 
                    EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von bis 
                    zu 64.000.000 auf Namen oder Inhaber 
                    lautende Stückaktien gegen Bar- oder 
                    Sacheinlage oder eine Kombination dieser 
                   6. beiden zu erhöhen und über den Inhalt 
                    der Aktienrechte, den Ausschluss der 
                    Bezugsrechte und die sonstigen 
                    Bedingungen der Aktienausgabe mit 
                    Zustimmung des Aufsichtsrates zu 
                    entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt 
                    den in der 26. ordentlichen 
                    Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter 
                    Tagesordnungspunkt 5 gefassten 
                    Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der 
                    Satzung wird dem entsprechend geändert. 
 
                    Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                    des Vorstandes, mit Zustimmung des 
                    Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 2 
                    Aktiengesetz bis 20. Mai 2026 
                    Gewinnschuldverschreibungen im 
                    Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
                    2.000.000.000,--, auch in mehreren 
                    Tranchen, auch unter Ausschluss der 
                   7. Bezugsrechte, auszugeben sowie alle 
                    weiteren Bedingungen für die Ausgabe der 
                    Gewinnschuldverschreibungen 
                    festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt 
                    den in der 26. ordentlichen 
                    Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter 
                    Tagesordnungspunkt 6 gefassten 
                    Beschluss. 
 
                    Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                    des Vorstandes, mit Zustimmung des 
                    Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2021 05:35 ET (09:35 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group AG -2-

Aktiengesetz bis 20. Mai 2026 einmalig 
                    oder mehrmals 
                    Wandelschuldverschreibungen im 
                    Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
                    2.000.000.000,--, auch unter Ausschluss 
                   8. der Bezugsrechte, auszugeben sowie alle 
                    weiteren Bedingungen, die Ausgabe und 
                    das Umtauschverfahren der 
                    Wandelschuldverschreibungen 
                    festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt 
                    den in der 26. ordentlichen 
                    Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter 
                    Tagesordnungspunkt 7 gefassten 
                    Beschluss. 
 
                    Beschlussfassung über die bedingte 
                    Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 
                    31.145.500,36 durch Ausgabe von bis zu 
                    30.000.000 Stück neuer, auf Inhaber 
                    lautende Stammaktien zur Gewährung von 
                    Bezugs- oder Umtauschrechten an die 
                    Inhaber von Wandelschuldverschreibungen. 
                    Diese bedingte Erhöhung des 
                   9. Grundkapitals ersetzt den in der 26. 
                    ordentlichen Hauptversammlung vom 12. 
                    Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 8 
                    gefassten Beschluss. § 4 Absatz 3 erster 
                    und zweiter Satz der Satzung werden dem 
                    entsprechend geändert. § 4 Absatz 3 
                    dritter und vierter Satz der Satzung 
                    entfallen. 
 
                    Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                    des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1 
                    Ziffer 8 und Absatz 1a und 1b 
                    Aktiengesetz im gesetzlich jeweils 
                    höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber 
                    lautende eigene Stammaktien während 
                    einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 
                    dem Tag der Beschlussfassung der 
                    Hauptversammlung zu erwerben. Der beim 
                    Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf 
                    nicht niedriger als maximal 50% unter 
                    und nicht höher als maximal 10% über dem 
                    durchschnittlichen, ungewichteten 
                    Börseschlusskurs der dem Rückerwerb 
                    vorhergehenden zehn Börsetage betragen. 
                    Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstandes 
                    über die Börse oder durch ein 
                    öffentliches Angebot oder auf eine 
                  10. sonstige gesetzlich zulässige, 
                    zweckmäßige Art erfolgen. 
                    Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                    des Vorstandes, längstens für die Dauer 
                    von fünf Jahren ab Beschlussfassung, die 
                    erworbenen eigenen Aktien unter 
                    Ausschluss des Bezugsrechtes zur 
                    Bedienung von 
                    Wandelschuldverschreibungen, die auf 
                    Grundlage des Beschlusses der 
                    Hauptversammlung am 21. Mai 2021 
                    ausgegeben werden, zu verwenden und auf 
                    eine andere gesetzlich zulässige Art als 
                    über die Börse oder durch ein 
                    öffentliches Angebot zu veräußern. Diese 
                    Ermächtigung ersetzt den in der 28. 
                    ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 
                    2019 unter Tagesordnungspunkt 5 
                    gefassten Beschluss. 
 
                    Wahl des Abschlussprüfers und 
                  11. Konzernabschlussprüfers für das 
                    Geschäftsjahr 2022. 
 
                    Beschlussfassung über die Erhöhung der 
                  12. satzungsmäßigen Höchstzahl der 
                    Mitglieder im Aufsichtsrat auf zwölf 
                    durch Änderung der Satzung in § 10 
                    Absatz 2. 
 
                    Beschlussfassung über die Vergrößerung 
                  13. des Aufsichtsrates. 
 
                  14. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
 
 
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen 
spätestens ab 30. April 2021 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der 
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener 
Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf: 
 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
 Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-GesV 
 ("Teilnahmeinformation"), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020, 
* Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020, 
* konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020, 
* Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 (konsolidierter 
 nichtfinanzieller Bericht), 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020 zum 
 Tagesordnungspunkt 2, 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-14, 
* Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss zu den 
 Tagesordnungspunkten 6-8 und 10, 
* Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 11, 12, 13 und 14, 
* Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz 
 zu Tagesordnungspunkt 14, 
* Satzungsgegenüberstellung, sowie 
* Vergütungsbericht 2020. 
 
 
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, das 
Vollmachtsformular für die vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß 
§ 3 Absatz 4 COVID-19-GesV, das Formular für den Widerruf einer Vollmacht gemäß 
§ 114 Aktiengesetz, das Frageformular, sowie Informationen über die Rechte der 
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 30. 
April 2021 auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.vig.com [http:// 
www.vig.com/] unter Investor Relations/Hauptversammlung via direktem Link 
www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]zugänglich. 
 
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 
Aktiengesetz 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen 
spätestens am 30. April 2021 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE 
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. 
Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. 
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien 
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, in der bestätigt 
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere 
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% 
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der 
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt 
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2021 05:35 ET (09:35 GMT)

© 2021 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
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