Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig zu erklären, hat nicht nur im Politikbetrieb, sondern auch auf dem Börsenparkett in Frankfurt für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Während die Entscheidung der Karlsruher im Berliner Senat, aber auch bei den in der Hauptstadt ansässigen Mieterinitiativen für reichlich Verärgerung sorgen wird, können sich die Aktien der grossen Wohnungsbestandhalterfirmen, die stark in Berlin vertreten sind, mit Sicherheit über das Urteil freuen. So ...Den vollständigen Artikel lesen ...