Law Corner von Dr. Mirko Sickinger, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, Dr. Martin Konstantin Thelen, LL.M., Rechtsanwalt und Associate, Heuking Kühn Lüer Wojtek Anleihegläubiger können ihr Vorgehen gegenüber der Emittentin koordinieren. Sie können Beschlüsse in einer Anleihegläubigerversammlung (AGV) fassen oder gemäß §§ 7, 8 und 19 Abs. 2 SchVG einen gemeinsamen Vertreter bestellen. Dabei handelt es ...Den vollständigen Artikel lesen ...