Das Gemeinschaftsunternehmen werde eine Baulogistikplattform anbieten, die den Bestell-, Liefer- und Abrechnungsprozess in der Bauwirtschaft digitalisieren und optimieren soll, hieß es in einer Mitteilung. Die EU-Kommission kam demnach zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da das Joint-Venture keine oder nur geringfügige tatsächliche oder geplante Tätigkeiten ...Den vollständigen Artikel lesen ...